Bei unserem traditionellen Seminar zur Vorbereitung auf die Arbeiten an den Einkommensteuererklärungen 2020 stehen auch in diesem Jahr zahlreiche aktuelle Gesetzesänderungen (u. a. Corona-Steuerhilfegesetz, Zweites Corona-Steuerhilfegesetz, Krisenbewältigungsprogramm/Zukunftspaket, Zweites Familienentlastungsgesetz) sowie die (Fort-) Entwicklung der Rechtsprechung und Verwaltungsanweisungen (Steuerliche Maßnahmen aus Anlass der Corona-Krise: Aufschub von Steuerzahlungszeitpunkten, erweiterte Stundungsvorschriften, Erleichterung bei steuerrechtlicher Verlustverrechnung) mit Auswirkung auf die ESt-Erklärung im Mittelpunkt. Die Themen sind – wie gewohnt – nach ihrer Bedeutung für die tägliche Praxis gewichtet und anschaulich mit Praxisfällen und Schaubildern
dargestellt.
Zum Nachschlagen dient eine umfangreiche Arbeitsunterlage in der bewährten Form.
Erleben Sie das „Neue Lernen“
Als Teilnehmer befinden Sie sich in ihren Räumlichkeiten und sind zugleich im virtuellen Vortragsraum. Sie sehen den Referenten und erleben mit neuen Medien die Vielfalt des virtuellen Unterrichts.
Gemeinsam lesen Sie die Gesetzestexte auf dem Bildschirm, besprechen die Lehrgangsinhalte, lösen gemeinsam und auch unabhängig Fälle und diskutieren diese.
Kann ich Fragen stellen?
Selbstverständlich können Sie jederzeit ihre Fragen entweder über Mikrofon oder Eingabe in den Chat stellen. So bleibt auch während des virtuellen Lernens
gewährleistet, dass Sie die volle Aufmerksamkeit des Dozenten haben.
Was benötigen Sie zur Teilnahme?
Einen Computer, Laptop oder Tablet PC mit Mikrofon und Lautsprecher. Die Nutzung eines Headsets wird empfohlen. Eine Webcam ist nicht erforderlich.
Sind technische Besonderheiten zu beachten?
Microsoft Teams kann über die Browser Google Chrome, Microsoft Edge und Opera ohne Installation vom PC/Laptop genutzt werden. Alternativ steht für Windows, Android bzw. iOS eine kostenlose App zum Download bereit.
Wie gelange ich in den virtuellen Vortragsraum?
Nach der Anmeldung zum Seminar erhalten Sie einen Zugangslink zur Veranstaltung per Mail.
Wie erhalte ich die Seminarunterlagen?
Die Unterlagen werden Ihnen eine Woche vor Seminarbeginn per E-Mail übersendet.
Wie ist die Pausengestaltung?
Auch Pausen werden gemacht, die Sie individuell gestalten oder auch dazu nutzen können, mit anderen Mitteilnehmern zu chatten.
Welche Arbeitsmittel werden benötigt?
AO, EStG, sowie die dazugehörigen Richtlinien/Hinweise und den AEAO (Anwendungserlass zur AO) in der aktuellen und vollständigen Fassung und einen Taschenrechner.
Die zum Teil nachträglich Ende Dezember 2020 ergangenen und teilweise überraschenden Gesetzesänderungen sind für Mitarbeiter im Bereich der Lohn- und Gehaltsabrechnung in der täglichen Praxis gerade zum Jahreswechsel unentbehrlich, um in Ihrem Unternehmen zeitnah und zugleich zukunftsorientiert auf Neuregelungen und Änderungen reagieren zu können. Deshalb wird das bekannte Format als Online-Seminar mit ergänzten und aktualisierten Inhalten noch einmal aufgelegt.
Erleben Sie das „Neue Lernen“
Als Teilnehmer befinden Sie sich in ihren Räumlichkeiten und sind zugleich im virtuellen Vortragsraum. Sie sehen den Referenten und erleben mit neuen Medien die Vielfalt des virtuellen Unterrichts. Gemeinsam lesen Sie die Gesetzestexte auf dem Bildschirm, besprechen die Lehrgangsinhalte, lösen gemeinsam und auch unabhängig Fälle und diskutieren diese.
[Kennziffer: 2021-10]
22.02.2021 - 22.02.2021
Das Seminar beinhaltet Grundlagen und aktuelle Neuerungen aus dem Bereich des SV-Rechts und richtet sich an Wiedereinsteiger und Steuerfachangestellte zum Festigen und Aktualisieren des Fachwissens. Dabei werden aktuelle Änderungen übersichtlich dargestellt.
Erleben Sie das „Neue Lernen“
Als Teilnehmer befinden Sie sich in ihren Räumlichkeiten und sind zugleich im virtuellen Vortragsraum. Sie sehen den Referenten und erleben mit neuen Medien die Vielfalt des virtuellen Unterrichts. Gemeinsam lesen Sie die Gesetzestexte auf dem Bildschirm, besprechen die Lehrgangsinhalte, lösen gemeinsam und auch unabhängig Fälle und diskutieren diese.
[Kennziffer: 2021-18]
08.03.2021 - 08.03.2021
Die Bilanzierungspraxis verlangt die korrekte Anwendung der handelsrechtlichen- und steuerrechtlichen Ansatz- und Bewertungsregelungen. Das Seminar vermittelt einen kompakten Überblick über die aktuellen Entwicklungen, die für den Jahresabschluss von Einzelabschlüssen aller Rechtsformen (=Einzelunter- nehmen, Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften) sowie für Einnahmen-Überschuss-Rechnungen für das Geschäfts- / Wirtschaftsjahr 2020 von Bedeutung sind.
Die Steuergesetze ändern sich ständig. Eines bleibt jedoch gleich: Ihre Mandanten erwarten eine umfassende Beratung. In immer stärkerem Umfang sind auch Mitarbeiter in Steuerberaterpraxen gezwungen, aktuelle Gerichtsentscheidungen, Verwaltungserlasse, aber auch Gesetzesänderungen zu kennen und anzuwenden. Gleichzeitig ist der Schwerpunkt bei den Mitarbeitern jedoch anders gelagert als bei den Steuerberatern.
Die Steuergesetze ändern sich ständig. Eines bleibt jedoch gleich: Ihre Mandanten erwarten eine umfassende Beratung. In immer stärkerem Umfang sind auch Mitarbeiter in Steuerberaterpraxen gezwungen, aktuelle Gerichtsentscheidungen, Verwaltungserlasse, aber auch Gesetzesänderungen zu kennen und anzuwenden. Gleichzeitig ist der Schwerpunkt bei den Mitarbeitern jedoch anders gelagert als bei den Steuerberatern.
[Kennziffer: 2021-59D]
16.03.2021 - 26.03.2021
DATEV LODAS – Lohnabrechnung für Neuanwender
Starten Sie sicher in die Praxis der Lohnabrechnung mit DATEV LODAS! Sie kennen die theoretischen Grundlagen zur Lohn-/Gehaltsabrechnung und möchten nun Abrechnungen mit dem Programm DATEV LODAS durchführen? Dieses Seminar bietet Ihnen eine fundierte Einarbeitung in die Nutzung von DATEV LODAS. Sie führen anhand mehrerer Musterfälle selbstständig Lohnabrechnungen direkt am PC durch.
[Kennziffer: 2021-19]
17.03.2021 - 17.03.2021
Das Seminar richtet sich an Mitarbeiter, die mit der Erstellung von Einnahmen-Überschuss-Rechnungen befasst sind. Es handelt sich um ein Grundlagenseminar, das sich an Einsteiger, Wiedereinsteiger, Auszubildende u. a. richtet. Es werden neben den ertragsteuerlichen auch die umsatzsteuerlichen Probleme dargestellt.
Die Steuergesetze ändern sich ständig. Eines bleibt jedoch gleich: Ihre Mandanten erwarten eine umfassende Beratung. In immer stärkerem Umfang sind auch Mitarbeiter in Steuerberaterpraxen gezwungen, aktuelle Gerichtsentscheidungen, Verwaltungserlasse, aber auch Gesetzesänderungen zu kennen und anzuwenden. Gleichzeitig ist der Schwerpunkt bei den Mitarbeitern jedoch anders gelagert als bei den Steuerberatern.
Grundlagen für die Lohn- und Gehaltsabrechnung
Erleben Sie das „Neue Lernen“
Als Teilnehmer befinden Sie sich in ihren Räumlichkeiten und sind zugleich im virtuellen Vortragsraum. Sie sehen den Referenten und erleben mit neuen Medien die Vielfalt des virtuellen Unterrichts. Gemeinsam lesen Sie die Gesetzestexte auf dem Bildschirm, besprechen die Lehrgangsinhalte, lösen gemeinsam und auch unabhängig Fälle und diskutieren diese.
[Kennziffer: 2021-61D]
24.03.2021 - 25.03.2021
Bauen Sie ein solides Grundwissen in der Finanzbuchführung auf und überprüfen Sie Ihre Fortschritte mit dem interaktiven Wissenstest!
[Kennziffer: 2021-43]
08.04.2021 - 08.04.2021
In der Lohn- und Gehaltsabrechnung gibt es eine Vielzahl von Arbeitnehmergruppen. Doch wie
sind diese einzelnen Gruppen in der Lohnsteuer und Sozialversicherung zu beurteilen? Vertiefen
Sie ihr Wissen! In diesem Seminar erfahren Sie alle Besonderheiten die bei den besonderen
Abrechnungsgruppen beachtet werden müssen. Anhand von Beispielen und Berechnungen wird
das Thema nachvollziehbar dargestellt. Dabei werden aktuelle Änderungen, Rechtsprechungen
oder Veröffentlichungen selbstverständlich mit aufgenommen.
[Kennziffer: 2021-26 SN]
05.05.2021 - 05.05.2021
Sachzuwendungen spielen in Unternehmen eine wichtige Rolle, um Arbeitnehmern neben dem Barlohn weitere Anreize zu ermöglichen. Um aber die besonderen Bewertungs- und Pauschalierungsmöglichkeiten nutzen zu können und so bei Gewährung von Sachbezügen die Steuer- und damit die Abgabenlast zu senken, ist genaue Kenntnis der Rechtslage notwendig.
Im Seminar Sachzuwendungen an Arbeitnehmer aus lohn- und umsatzsteuerlicher Sicht werden Lohn- und Gehaltsabrechner, Mitarbeiter in Personalbüros und Angehörige der steuerberatenden Berufe detailliert über die Anwendungsmöglichkeiten im Bereich Sachbezugsgewährung an Arbeitnehmer informiert und gewinnen so Sicherheit bei der Umsetzung im Unternehmen bzw. bei der Beratung der Mandanten.
Unter Beachtung aktueller Gesetzgebung, Rechtsprechung und neuester Verwaltungsanweisungen erhalten die Teilnehmer aktuelle Informationen u.a. zur neuen Steuerbefreiungsvorschrift für die Job-Ticket-/Fahrkartenüberlassung für öffentl. Ver-kehrsmitteln und entsprechender Zuschüsse, Firmenwagengestellung und der neuen Förderung von Elektro- und Hybridelektrofahrzeugen als Firmenwagen, neuen Förde-rung der E-Bike-Überlassung, 44 €-Sachbezugsfreigrenze, Betriebsveranstaltungen und sonstigen „Arbeitgeber-Veranstaltungen“, Aufmerksamkeiten, Gutscheinen, Prepaidkarten, Pauschalierungen u.a. nach § 37b ESTG (mit 30 %) bei Sachzuwendungen, Arbeitnehmerbewirtung, Gesundheitsförderung, Arbeitgeberdarlehen, Arbeits- und Berufskleidung, Telekommunikation, Bahncard-Überlassung, Belegschaftsrabatten, Gehaltsumwandlung sowie Sonderfällen zum Vorliegen von Arbeitslohn.
In zahlreichen Praxisbeispielen werden nicht nur die unterschiedlichen Anwendungsbereiche aufgezeigt, sondern auch wichtige Tipps für denkbare Gestaltungs- und Handlungsmöglichkeiten gegeben und dabei sowohl auf lohnsteuerliche Aspekte als auch ergänzend auf die jeweiligen umsatzsteuerlichen Besonderheiten eingegangen.
Seminarleiter ist Herr Diplom-Finanzwirt Heinz-Willi Schaffhausen. Herr Schaffhausen ist in der Steuerabteilung des Ministeriums der Finanzen NRW für den Bereich Lohnsteuer sowie Teilbereiche der Einkommensteuer zuständig und verfügt über langjährige Berufs- und Seminarerfahrungen.
Die inhaltliche Gliederung der Veranstaltung entnehmen Sie bitte der Beschreibung der Seminarinhalte. Änderungen aus aktuellem Anlass sind möglich.
Sachzuwendungen spielen in Unternehmen eine wichtige Rolle, um Arbeitnehmern neben dem Barlohn weitere Anreize zu ermöglichen. Um aber die besonderen Bewertungs- und Pauschalierungsmöglichkeiten nutzen zu können und so bei Gewährung von Sachbezügen die Steuer- und damit die Abgabenlast zu senken, ist genaue Kenntnis der Rechtslage notwendig.
Im Seminar Sachzuwendungen an Arbeitnehmer aus lohn- und umsatzsteuerlicher Sicht werden Lohn- und Gehaltsabrechner, Mitarbeiter in Personalbüros und Angehörige der steuerberatenden Berufe detailliert über die Anwendungsmöglichkeiten im Bereich Sachbezugsgewährung an Arbeitnehmer informiert und gewinnen so Sicherheit bei der Umsetzung im Unternehmen bzw. bei der Beratung der Mandanten.
Unter Beachtung aktueller Gesetzgebung, Rechtsprechung und neuester Verwaltungsanweisungen erhalten die Teilnehmer aktuelle Informationen u.a. zur neuen Steuerbefreiungsvorschrift für die Job-Ticket-/Fahrkartenüberlassung für öffentl. Ver-kehrsmitteln und entsprechender Zuschüsse, Firmenwagengestellung und der neuen Förderung von Elektro- und Hybridelektrofahrzeugen als Firmenwagen, neuen Förde-rung der E-Bike-Überlassung, 44 €-Sachbezugsfreigrenze, Betriebsveranstaltungen und sonstigen „Arbeitgeber-Veranstaltungen“, Aufmerksamkeiten, Gutscheinen, Prepaidkarten, Pauschalierungen u.a. nach § 37b ESTG (mit 30 %) bei Sachzuwendungen, Arbeitnehmerbewirtung, Gesundheitsförderung, Arbeitgeberdarlehen, Arbeits- und Berufskleidung, Telekommunikation, Bahncard-Überlassung, Belegschaftsrabatten, Gehaltsumwandlung sowie Sonderfällen zum Vorliegen von Arbeitslohn.
In zahlreichen Praxisbeispielen werden nicht nur die unterschiedlichen Anwendungsbereiche aufgezeigt, sondern auch wichtige Tipps für denkbare Gestaltungs- und Handlungsmöglichkeiten gegeben und dabei sowohl auf lohnsteuerliche Aspekte als auch ergänzend auf die jeweiligen umsatzsteuerlichen Besonderheiten eingegangen.
Seminarleiter ist Herr Diplom-Finanzwirt Heinz-Willi Schaffhausen. Herr Schaffhausen ist in der Steuerabteilung des Ministeriums der Finanzen NRW für den Bereich Lohnsteuer sowie Teilbereiche der Einkommensteuer zuständig und verfügt über langjährige Berufs- und Seminarerfahrungen.
Die inhaltliche Gliederung der Veranstaltung entnehmen Sie bitte der Beschreibung der Seminarinhalte. Änderungen aus aktuellem Anlass sind möglich.
[Kennziffer: 2021-21]
26.05.2021 - 27.05.2021

Zielgruppe:
Das Seminar richtet sich an Mitarbeiter, die mit der Betreuung von Mitunternehmerschaften noch wenig Erfahrung haben.
Methodik:
Ausgehend von den rechtlichen Grundlagen und Formen von Mitunternehmerschaften werden grundlegende Kenntnisse der Gewinnermittlung und Bestandteile der Bilanzierung vermittelt.
[Kennziffer: 2021-46]
07.06.2021 - 10.06.2021
Das Nebeneinander von Steuer- und Sozialversicherungsrecht muss grundlegend bekannt sein, um den heutigen Anforderungen einer korrekten Entgeltabrechnung gewachsen zu sein. In der Praxis einer Steuerkanzlei stehen wir täglich vor der Herausforderung, unsere Mandanten in allen Bereichen eine ausreichende Beratung anzubieten.
Die Steuergesetze ändern sich ständig. Eines bleibt jedoch gleich: Ihre Mandanten erwarten eine umfassende Beratung. In immer stärkerem Umfang sind auch Mitarbeiter in Steuerberaterpraxen gezwungen, aktuelle Gerichtsentscheidungen, Verwaltungserlasse, aber auch Gesetzesänderungen zu kennen und anzuwenden. Gleichzeitig ist der Schwerpunkt bei den Mitarbeitern jedoch anders gelagert als bei den Steuerberatern.
Die Steuergesetze ändern sich ständig. Eines bleibt jedoch gleich: Ihre Mandanten erwarten eine umfassende Beratung. In immer stärkerem Umfang sind auch Mitarbeiter in Steuerberaterpraxen gezwungen, aktuelle Gerichtsentscheidungen, Verwaltungserlasse, aber auch Gesetzesänderungen zu kennen und anzuwenden. Gleichzeitig ist der Schwerpunkt bei den Mitarbeitern jedoch anders gelagert als bei den Steuerberatern.
Die Steuergesetze ändern sich ständig. Eines bleibt jedoch gleich: Ihre Mandanten erwarten eine umfassende Beratung. In immer stärkerem Umfang sind auch Mitarbeiter in Steuerberaterpraxen gezwungen, aktuelle Gerichtsentscheidungen, Verwaltungserlasse, aber auch Gesetzesänderungen zu kennen und anzuwenden. Gleichzeitig ist der Schwerpunkt bei den Mitarbeitern jedoch anders gelagert als bei den Steuerberatern.
[Kennziffer: 2021-25]
30.06.2021 - 30.06.2021
Geringfügig entlohnte oder kurzfristig beschäftigte Arbeitnehmer sind in fast jedem
Unternehmen beschäftigt. Dabei sind Fehler bei der versicherungs- und steuerrechtlichen
Beurteilung oder fehlende Aufzeichnungen zu vermeiden, da diese erheblichen Beitragsund
Steuernachforderungen für Ihre Mandanten teuer werden können. In diesem
praxisbezogenen Seminar erfahren Sie, wie Sie derartige Beschäftigungssachverhalte in
der Abrechnung sicher und korrekt einordnen und ihre Mandanten richtig beraten
können.
[Kennziffer: 2021-52]
02.08.2021 - 02.08.2021
Mit Wirkung vom 01.01.2018 ist die Reform des Mutterschutzgesetzes in Kraft. Dieses Seminar stellt aber nicht nur die Neuerungen beim Mutterschutz dar, sondern informiert Sie über alles Wichtige zu diesem Thema. Neben dem Mutterschutz wird auch die Elternzeit in diesem Seminar dargestellt. Der Gesetzgeber fördert die bessere Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf. Neben dem Mutterschutz und der Elternzeit blicken wir deshalb auch auf die Pflege- und Familienpflegezeit. Dieses Seminar informiert Sie
praxisnah zu den wichtigen Freistellungssachverhalten und ihre Besonderheiten.
[Kennziffer: 2021-48]
03.08.2021 - 03.08.2021
Der Phantomlohn ist ein Schwerpunkt in der Sozialversicherungsprüfung und daher häufig eine Stolperfalle für Arbeitgeber. Dabei werden nicht selten auch versicherungsfreie Beschäftigungsverhältnisse in versicherungspflichtige Beschäftigungen umqualifiziert. In solchen Fällen drohen erhebliche Nachzahlun-gen für Arbeitgeber, verbunden mit zusätzlichen Säumniszuschlägen.
[Kennziffer: 2021-49]
03.08.2021 - 03.08.2021
Die Zusammenarbeit zwischen Mandant und Steuerbüro ist geprägt vom Vertrauen zueinander.
Dies ist wichtig, denn dieses Vertrauen erleichtert die Zusammenarbeit. Allerdings wird dieses Vertrauens- verhältnis immer wieder auf die Probe gestellt. Denn nicht immer sind die Erwartungen auf beiden Seiten gleich. Erschwerend kommt hinzu, dass nicht alle Mandanten die gesetzlichen Vorgaben nachvollziehen können. Sie stehen dazwischen und müssen die Belange des Mandanten mit denen des Gesetzgebers vereinbaren. Nicht immer leicht – und nicht selten von Spannungen begleitet.
[Kennziffer: 2021-40]
04.08.2021 - 26.08.2021
Das Nebeneinander von Steuer- und Sozialversicherungsrecht muss grundlegend bekannt sein, um den heutigen Anforderungen einer korrekten Entgeltabrechnung gewachsen zu sein.
In der Praxis einer Steuerkanzlei stehen wir täglich vor der Herausforderung, unsere Mandanten in allen Bereichen eine ausreichende Beratung anzubieten.
[Kennziffer: 2021-62D]
11.08.2021 - 12.08.2021
Bauen Sie ein solides Grundwissen in der Finanzbuchführung auf und überprüfen Sie Ihre Fortschritte mit dem interaktiven Wissenstest!
[Kennziffer: 2021-37-A]
23.08.2021 - 23.08.2021
Alle wichtigen Neuerungen und Änderungen aus Lohnsteuer, Sozialversicherung und
Arbeitsrecht – praxisnah und aktuell.
Für die Erstellung der Lohn- und Gehaltsabrechnung ist ein umfassendes Fachwissen notwendig.
Neben dem Fachwissen ist es wichtig, aktuelle Änderungen und Rechtsprechungen zu kennen und
umzusetzen. Mit dem Thementag Lohnpraxis haben wir für Sie das passende Seminar im Angebot.
Wir informieren Sie praxisbezogen über alles Wichtige für Ihre tägliche Arbeit.
[Kennziffer: 2021-37-B]
24.08.2021 - 24.08.2021
Alle wichtigen Neuerungen und Änderungen aus Lohnsteuer, Sozialversicherung und
Arbeitsrecht – praxisnah und aktuell.
Für die Erstellung der Lohn- und Gehaltsabrechnung ist ein umfassendes Fachwissen notwendig.
Neben dem Fachwissen ist es wichtig, aktuelle Änderungen und Rechtsprechungen zu kennen und
umzusetzen. Mit dem Thementag Lohnpraxis haben wir für Sie das passende Seminar im Angebot.
Wir informieren Sie praxisbezogen über alles Wichtige für Ihre tägliche Arbeit.
[Kennziffer: 2021-34]
30.08.2021 - 30.08.2021
Der Bereich der Lohnabrechnungen sowie der der Beratungen im Lohnbereich nehmen einen immer größeren Raum in der qualifizierten Steuerberatung ein. Durch laufend neue Gesetze, Richtlinien und Urteile wird dieser Bereich sowohl lohnsteuerlich als auch sozialversicherungsrechtlich ständig komplizierter.
Die Steuergesetze ändern sich ständig. Eines bleibt jedoch gleich: Ihre Mandanten erwarten eine umfassende Beratung. In immer stärkerem Umfang sind auch Mitarbeiter in Steuerberaterpraxen gezwungen, aktuelle Gerichtsentscheidungen, Verwaltungserlasse, aber auch Gesetzesänderungen zu kennen und anzuwenden. Gleichzeitig ist der Schwerpunkt bei den Mitarbeitern jedoch anders gelagert als bei den Steuerberatern.
Die Steuergesetze ändern sich ständig. Eines bleibt jedoch gleich: Ihre Mandanten erwarten eine umfassende Beratung. In immer stärkerem Umfang sind auch Mitarbeiter in Steuerberaterpraxen gezwungen, aktuelle Gerichtsentscheidungen, Verwaltungserlasse, aber auch Gesetzesänderungen zu kennen und anzuwenden. Gleichzeitig ist der Schwerpunkt bei den Mitarbeitern jedoch anders gelagert als bei den Steuerberatern.
Die Steuergesetze ändern sich ständig. Eines bleibt jedoch gleich: Ihre Mandanten erwarten eine umfassende Beratung. In immer stärkerem Umfang sind auch Mitarbeiter in Steuerberaterpraxen gezwungen, aktuelle Gerichtsentscheidungen, Verwaltungserlasse, aber auch Gesetzesänderungen zu kennen und anzuwenden. Gleichzeitig ist der Schwerpunkt bei den Mitarbeitern jedoch anders gelagert als bei den Steuerberatern.
[Kennziffer: 2021-23]
27.09.2021 - 28.09.2021
Das Seminar richtet sich an Mitarbeiter, die mit der Betreuung von Mitunternehmerschaften bereits einige Erfahrung haben oder bereits das Basisseminar besucht haben.
[Kennziffer: 2021-41]
14.10.2021 - 15.10.2021
Das Nebeneinander von Steuer- und Sozialversicherungsrecht muss in seinen Einzelheiten bekannt sein, um den heutigen Anforderungen einer korrekten Entgeltabrechnung gewachsen zu sein.
In der Praxis einer Steuerkanzlei stehen wir täglich vor der Herausforderung, unsere Mandanten in allen Bereichen eine ausreichende Beratung anzubieten. Besonders brisant sind Arbeitnehmer wie z.B. Gesellschafter-Geschäftsführer und Familienangehörige.
[Kennziffer: 2021-60D]
18.10.2021 - 27.10.2021
DATEV LODAS – Lohnabrechnung für Neuanwender
Starten Sie sicher in die Praxis der Lohnabrechnung mit DATEV LODAS! Sie kennen die theoretischen Grundlagen zur Lohn-/Gehaltsabrechnung und möchten nun Abrechnungen mit dem Programm DATEV LODAS durchführen? Dieses Seminar bietet Ihnen eine fundierte Einarbeitung in die Nutzung von DATEV LODAS. Sie führen anhand mehrerer Musterfälle selbstständig Lohnabrechnungen direkt am PC durch.
[Kennziffer: 2021-29]
21.10.2021 - 21.10.2021
Das Seminar richtet sich an Mitarbeiter, die mit der Erstellung von Einkommensteuererklärungen befasst sind.Themenschwerpunkte sind die Ermittlung der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, aus Kapitalvermögen und die sonstigen Einkünfte. Im Bereich der Vermietung und Verpachtung werden auch aktuelle umsatzsteuerliche Themenbereiche für teilweise steuerfreie bzw. steuerpflichtige Vermietungsfälle angesprochen.
[Kennziffer: 2021-32]
11.11.2021 - 11.11.2021
Das Seminar richtet sich an Mitarbeiter, die mit der Ermittlung von Gewinneinkünften befasst sind. Themenschwerpunkte sind ergänzend zum Seminar „Überschusseinkünfte“ am 30.Oktober die aktuellen Entwicklungen bei den Einkünften aus Gewerbebetrieb und selbständiger Arbeit.
Insgesamt ergibt sich ein „buntes“ Programm zu den Gewinneinkünften.
[Kennziffer: 2021-53-D]
18.11.2021 - 18.11.2021
Lernen Sie die Zusammenhänge zwischen Finanzbuchführung und BWA
kennen!
Das richtige Interpretieren der BWA gehört im Hinblick auf ständig steigende
Anforderungen von Unternehmen und Banken zu den grundlegenden Fähigkeiten des
Kanzleimitarbeiters und des kaufmännischen Mitarbeiters im Unternehmen. Mit Hilfe
aller Grundauswertungen der DATEV BWA erhalten Sie einen Überblick über die
wichtigsten Unternehmenszahlen.
[Kennziffer: 2021-36 SN]
01.12.2021 - 01.12.2021
Seminar: Aktuelles zur Lohnsteuer zum Jahreswechsel 2021/2022
Sehr geehrte Damen und Herren,
im Bereich der Lohn- und Gehaltsabrechnung sind aktuelles Wissen und die Umsetzung von neuesten Entwicklungen in der täglichen Praxis gerade zum Jahreswechsel unentbehrlich, um in Ihrem Unternehmen zeitnah und zugleich zukunftsorientiert auf Neuregelungen und Änderungen reagieren zu können.
Insbesondere im Bereich des Lohnsteuerrechts werden sich zum Jahreswechsel 2021/2022 wieder zahlreiche Änderungen ergeben, die für Arbeitgeber, Arbeitnehmer, Lohnabrechner, Lohnbuchhalter und Mitarbeiter im Personalbüro und in den steuerberatenden Berufen von tiefgreifender Bedeutung und in der täglichen Praxis unbedingt zu beachten sind.
Die sich aus Gesetzgebung, Rechtsprechung und Verwaltungsanweisungen ergebenden Änderungen und Neuregelungen werden im Seminar ausführlich dargestellt und anhand von zahlreichen Beispielen erläutert. Daraus resultierende aktuelle Zweifelsfragen werden mit konkreten Hinweisen praxisgerecht gelöst.
Seminarleiter ist Herr Diplom-Finanzwirt Heinz-Willi Schaffhausen. Herr Schaffhausen ist in der Steuerabteilung des Ministeriums der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen tätig und für den Bereich Lohnsteuer und Teilbereiche der Einkommensteuer zuständig. Herr Schaffhausen verfügt über langjährige Berufs- und Seminarerfahrung im Bereich der Lohnsteuer und weiß, worauf es in der Praxis ankommt.
Seminar: Aktuelles zur Lohnsteuer zum Jahreswechsel 2021/2022
Sehr geehrte Damen und Herren,
im Bereich der Lohn- und Gehaltsabrechnung sind aktuelles Wissen und die Umsetzung von neuesten Entwicklungen in der täglichen Praxis gerade zum Jahreswechsel unentbehrlich, um in Ihrem Unternehmen zeitnah und zugleich zukunftsorientiert auf Neuregelungen und Änderungen reagieren zu können.
Insbesondere im Bereich des Lohnsteuerrechts werden sich zum Jahreswechsel 2021/2022 wieder zahlreiche Änderungen ergeben, die für Arbeitgeber, Arbeitnehmer, Lohnabrechner, Lohnbuchhalter und Mitarbeiter im Personalbüro und in den steuerberatenden Berufen von tiefgreifender Bedeutung und in der täglichen Praxis unbedingt zu beachten sind.
Die sich aus Gesetzgebung, Rechtsprechung und Verwaltungsanweisungen ergebenden Änderungen und Neuregelungen werden im Seminar ausführlich dargestellt und anhand von zahlreichen Beispielen erläutert. Daraus resultierende aktuelle Zweifelsfragen werden mit konkreten Hinweisen praxisgerecht gelöst.
Seminarleiter ist Herr Diplom-Finanzwirt Heinz-Willi Schaffhausen. Herr Schaffhausen ist in der Steuerabteilung des Ministeriums der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen tätig und für den Bereich Lohnsteuer und Teilbereiche der Einkommensteuer zuständig. Herr Schaffhausen verfügt über langjährige Berufs- und Seminarerfahrung im Bereich der Lohnsteuer und weiß, worauf es in der Praxis ankommt.
[Kennziffer: 2021-36 NB]
03.12.2021 - 03.12.2021
Seminar: Aktuelles zur Lohnsteuer zum Jahreswechsel 2021/2022
Sehr geehrte Damen und Herren,
im Bereich der Lohn- und Gehaltsabrechnung sind aktuelles Wissen und die Umsetzung von neuesten Entwicklungen in der täglichen Praxis gerade zum Jahreswechsel unentbehrlich, um in Ihrem Unternehmen zeitnah und zugleich zukunftsorientiert auf Neuregelungen und Änderungen reagieren zu können.
Insbesondere im Bereich des Lohnsteuerrechts werden sich zum Jahreswechsel 2021/2022 wieder zahlreiche Änderungen ergeben, die für Arbeitgeber, Arbeitnehmer, Lohnabrechner, Lohnbuchhalter und Mitarbeiter im Personalbüro und in den steuerberatenden Berufen von tiefgreifender Bedeutung und in der täglichen Praxis unbedingt zu beachten sind.
Die sich aus Gesetzgebung, Rechtsprechung und Verwaltungsanweisungen ergebenden Änderungen und Neuregelungen werden im Seminar ausführlich dargestellt und anhand von zahlreichen Beispielen erläutert. Daraus resultierende aktuelle Zweifelsfragen werden mit konkreten Hinweisen praxisgerecht gelöst.
Seminarleiter ist Herr Diplom-Finanzwirt Heinz-Willi Schaffhausen. Herr Schaffhausen ist in der Steuerabteilung des Ministeriums der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen tätig und für den Bereich Lohnsteuer und Teilbereiche der Einkommensteuer zuständig. Herr Schaffhausen verfügt über langjährige Berufs- und Seminarerfahrung im Bereich der Lohnsteuer und weiß, worauf es in der Praxis ankommt.
Die Steuergesetze ändern sich ständig. Eines bleibt jedoch gleich: Ihre Mandanten erwarten eine umfassende Beratung. In immer stärkerem Umfang sind auch Mitarbeiter in Steuerberaterpraxen gezwungen, aktuelle Gerichtsentscheidungen, Verwaltungserlasse, aber auch Gesetzesänderungen zu kennen und anzuwenden. Gleichzeitig ist der Schwerpunkt bei den Mitarbeitern jedoch anders gelagert als bei den Steuerberatern.
Die Steuergesetze ändern sich ständig. Eines bleibt jedoch gleich: Ihre Mandanten erwarten eine umfassende Beratung. In immer stärkerem Umfang sind auch Mitarbeiter in Steuerberaterpraxen gezwungen, aktuelle Gerichtsentscheidungen, Verwaltungserlasse, aber auch Gesetzesänderungen zu kennen und anzuwenden. Gleichzeitig ist der Schwerpunkt bei den Mitarbeitern jedoch anders gelagert als bei den Steuerberatern.
Die Steuergesetze ändern sich ständig. Eines bleibt jedoch gleich: Ihre Mandanten erwarten eine umfassende Beratung. In immer stärkerem Umfang sind auch Mitarbeiter in Steuerberaterpraxen gezwungen, aktuelle Gerichtsentscheidungen, Verwaltungserlasse, aber auch Gesetzesänderungen zu kennen und anzuwenden. Gleichzeitig ist der Schwerpunkt bei den Mitarbeitern jedoch anders gelagert als bei den Steuerberatern.
Bei unserem traditionellen Seminar zur Vorbereitung auf die Arbeiten an den Einkommensteuererklärungen 2020 stehen auch in diesem Jahr zahlreiche aktuelle Gesetzesänderungen (u. a. Corona-Steuerhilfegesetz, Zweites Corona-Steuerhilfegesetz, Krisenbewältigungsprogramm/Zukunftspaket, Zweites Familienentlastungsgesetz) sowie die (Fort-) Entwicklung der Rechtsprechung und Verwaltungsanweisungen (Steuerliche Maßnahmen aus Anlass der Corona-Krise: Aufschub von Steuerzahlungszeitpunkten, erweiterte Stundungsvorschriften, Erleichterung bei steuerrechtlicher Verlustverrechnung) mit Auswirkung auf die ESt-Erklärung im Mittelpunkt. Die Themen sind – wie gewohnt – nach ihrer Bedeutung für die tägliche Praxis gewichtet und anschaulich mit Praxisfällen und Schaubildern
dargestellt.
Zum Nachschlagen dient eine umfangreiche Arbeitsunterlage in der bewährten Form.
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Als Teilnehmer befinden Sie sich in ihren Räumlichkeiten und sind zugleich im virtuellen Vortragsraum. Sie sehen den Referenten und erleben mit neuen Medien die Vielfalt des virtuellen Unterrichts.
Gemeinsam lesen Sie die Gesetzestexte auf dem Bildschirm, besprechen die Lehrgangsinhalte, lösen gemeinsam und auch unabhängig Fälle und diskutieren diese.
Kann ich Fragen stellen?
Selbstverständlich können Sie jederzeit ihre Fragen entweder über Mikrofon oder Eingabe in den Chat stellen. So bleibt auch während des virtuellen Lernens
gewährleistet, dass Sie die volle Aufmerksamkeit des Dozenten haben.
Was benötigen Sie zur Teilnahme?
Einen Computer, Laptop oder Tablet PC mit Mikrofon und Lautsprecher. Die Nutzung eines Headsets wird empfohlen. Eine Webcam ist nicht erforderlich.
Sind technische Besonderheiten zu beachten?
Microsoft Teams kann über die Browser Google Chrome, Microsoft Edge und Opera ohne Installation vom PC/Laptop genutzt werden. Alternativ steht für Windows, Android bzw. iOS eine kostenlose App zum Download bereit.
Wie gelange ich in den virtuellen Vortragsraum?
Nach der Anmeldung zum Seminar erhalten Sie einen Zugangslink zur Veranstaltung per Mail.
Wie erhalte ich die Seminarunterlagen?
Die Unterlagen werden Ihnen eine Woche vor Seminarbeginn per E-Mail übersendet.
Wie ist die Pausengestaltung?
Auch Pausen werden gemacht, die Sie individuell gestalten oder auch dazu nutzen können, mit anderen Mitteilnehmern zu chatten.
Welche Arbeitsmittel werden benötigt?
AO, EStG, sowie die dazugehörigen Richtlinien/Hinweise und den AEAO (Anwendungserlass zur AO) in der aktuellen und vollständigen Fassung und einen Taschenrechner.
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Als Teilnehmer befinden Sie sich in ihren Räumlichkeiten und sind zugleich im virtuellen Vortragsraum. Sie sehen den Referenten und erleben mit neuen Medien die Vielfalt des virtuellen Unterrichts. Gemeinsam lesen Sie die Gesetzestexte auf dem Bildschirm, besprechen die Lehrgangsinhalte, lösen gemeinsam und auch unabhängig Fälle und diskutieren diese.
Die Steuergesetze ändern sich ständig. Eines bleibt jedoch gleich: Ihre Mandanten erwarten eine umfassende Beratung. In immer stärkerem Umfang sind auch Mitarbeiter in Steuerberaterpraxen gezwungen, aktuelle Gerichtsentscheidungen, Verwaltungserlasse, aber auch Gesetzesänderungen zu kennen und anzuwenden. Gleichzeitig ist der Schwerpunkt bei den Mitarbeitern jedoch anders gelagert als bei den Steuerberatern.
Erleben Sie das „Neue Lernen“
Als Teilnehmer befinden Sie sich in ihren Räumlichkeiten und sind zugleich im virtuellen Vortragsraum. Sie sehen den Referenten und erleben mit neuen Medien die Vielfalt des virtuellen Unterrichts. Gemeinsam lesen Sie die Gesetzestexte auf dem Bildschirm, besprechen die Lehrgangsinhalte, lösen gemeinsam und auch unabhängig Fälle und diskutieren diese.
Die Steuergesetze ändern sich ständig. Eines bleibt jedoch gleich: Ihre Mandanten erwarten eine umfassende Beratung. In immer stärkerem Umfang sind auch Mitarbeiter in Steuerberaterpraxen gezwungen, aktuelle Gerichtsentscheidungen, Verwaltungserlasse, aber auch Gesetzesänderungen zu kennen und anzuwenden. Gleichzeitig ist der Schwerpunkt bei den Mitarbeitern jedoch anders gelagert als bei den Steuerberatern.
Die Steuergesetze ändern sich ständig. Eines bleibt jedoch gleich: Ihre Mandanten erwarten eine umfassende Beratung. In immer stärkerem Umfang sind auch Mitarbeiter in Steuerberaterpraxen gezwungen, aktuelle Gerichtsentscheidungen, Verwaltungserlasse, aber auch Gesetzesänderungen zu kennen und anzuwenden. Gleichzeitig ist der Schwerpunkt bei den Mitarbeitern jedoch anders gelagert als bei den Steuerberatern.
Die Steuergesetze ändern sich ständig. Eines bleibt jedoch gleich: Ihre Mandanten erwarten eine umfassende Beratung. In immer stärkerem Umfang sind auch Mitarbeiter in Steuerberaterpraxen gezwungen, aktuelle Gerichtsentscheidungen, Verwaltungserlasse, aber auch Gesetzesänderungen zu kennen und anzuwenden. Gleichzeitig ist der Schwerpunkt bei den Mitarbeitern jedoch anders gelagert als bei den Steuerberatern.