Die Grundsteuerreform wird einen erhöhten Abstimmungsaufwand mit den Mandanten und im Nachgang Erfassungstätigkeiten in der Kanzlei auslösen. In der Veranstaltung wird über die Erfahrungen aus der Praxis der letzten Monate berichtet.
Angesichts erheblicher Preiserhöhungen insbesondere im Energiebereich hat die
Bundesregierung Maßnahmen zur Entlastung der Bevölkerung beschlossen. Diese
Entlastung wird sowohl finanziell als auch durch Steuervereinfachung zielgerichtet
realisiert. Zur Entlastung werden der Arbeitnehmer-Pauschbetrag ab 2022 sowie der
Grundfreibetrag für 2022 angehoben und die bis 2026 befristete Anhebung der
Entfernungspauschale für Fernpendler und der Mobilitätsprämie für Geringverdiener
werden vorgezogen.
[Kennziffer: D-2022-4-2]
17.08.2022 - 18.08.2022
Bauen Sie ein solides Grundwissen in der Finanzbuchführung auf und überprüfen Sie Ihre Fortschritte mit dem interaktiven Wissenstest!
Anhand eines Übungsfalls in der Arbeitsunterlage erarbeiten Sie die theoretischen
Grundlagen der Finanzbuchführung und erhalten einen Überblick über wichtige
Geschäftsvorfälle, die innerhalb eines Jahres zu erledigen sind. Darüber hinaus erfahren
Sie, welche gesetzlichen Vorschriften dabei zu beachten sind. Beispiele und Tipps
bereiten Sie fachlich auf Ihre tägliche Arbeit bei der Abwicklung der Buchführung vor.
Ziel:
Das Seminar vermittelt Ihnen das theoretische Wissen über gesetzliche Vorschriften und
Zielsetzungen der Finanzbuchführung. Sie lernen die Abwicklung der Buchführung
anhand von Beispielen in der Seminarunterlage kennen und erhalten praxisnahe Tipps
für Ihre tägliche Arbeit.
[Kennziffer: 2022-26]
18.08.2022 - 18.08.2022
In der Lohn- und Gehaltsabrechnung gibt es eine Vielzahl von Arbeitnehmergruppen. Doch wie
sind diese einzelnen Gruppen in der Lohnsteuer und Sozialversicherung zu beurteilen? Vertiefen
Sie ihr Wissen! In diesem Seminar erfahren Sie alle Besonderheiten die bei den besonderen
Abrechnungsgruppen beachtet werden müssen. Anhand von Beispielen und Berechnungen wird
das Thema nachvollziehbar dargestellt. Dabei werden aktuelle Änderungen, Rechtsprechungen
oder Veröffentlichungen selbstverständlich mit aufgenommen.
[Kennziffer: 2022-16]
23.08.2022 - 31.08.2022
Das Nebeneinander von Steuer- und Sozialversicherungsrecht muss grundlegend bekannt sein, um den heutigen Anforderungen einer korrekten Entgeltabrechnung gewachsen zu sein.
In der Praxis einer Steuerkanzlei stehen wir täglich vor der Herausforderung, unsere Mandanten in allen Bereichen eine ausreichende Beratung anzubieten.
[Kennziffer: 2022-21]
29.08.2022 - 29.08.2022
Der Bereich der Lohnabrechnungen sowie der der Beratungen im Lohnbereich nehmen einen immer größeren Raum in der qualifizierten Steuerberatung ein. Durch laufend neue Gesetze, Richtlinien und Urteile wird dieser Bereich sowohl lohnsteuerlich als auch sozialversicherungsrechtlich ständig komplizierter.
[Kennziffer: D-2022-6]
09.09.2022 - 23.11.2022

Der digitale Wandel hat längst begonnen. Viele Dinge, die vor einigen Jahren noch als Utopie abgetan wurden, sind inzwischen Realität und kaum mehr wegzudenken. Die Umstellung auf digitale Prozesse beschäftigt die Unternehmen und stellt den steuerberatenden Beruf vor neue Herausforderungen. KMU und Freiberufler stellen ihre Geschäftsmodelle auf den Prüfstand und erwarten besonders in den Bereichen Finanzbuchhaltung und Lohn- und Gehaltsabrechnung bedarfsgerechte Lösungen und eine zunehmend digitale Zusammenarbeit mit ihrer Steuerkanzlei. Der Pendelordner und der Schuhkarton verab-schieden sich gemeinsam mit den Verweigerern der Digitalisierung in den Ruhestand.
Zur Moderation des Transformationsprozesses braucht es qualifizierte Mitarbeiter in den Steuerkanzleien, die den Wandel begleiten und gestalten können.
Sind die Mitarbeiter und die Prozesse Ihrer Kanzlei auf die Digitalisierung vorbereitet?
[Kennziffer: 2022-13]
13.09.2022 - 14.09.2022

Zielgruppe:
Das Seminar richtet sich an Mitarbeiter, die mit der Betreuung von Mitunternehmerschaften bereits einige Erfahrung haben oder bereits das Basisseminar besucht haben.
Methodik:
Ausgehend von den rechtlichen Grundlagen und Formen von Mitunternehmerschaften werden in diesem Seminar erweiterte Kenntnisse der Ge-winnermittlung und Bestandteile der Bilanzierung sowie der Steuerdeklaration vermittelt.
Dabei werden die unterschiedlichen Varianten der Gründung einer Mitunternehmerschaft be-trachtet sowie das Ausscheiden von Mitunter-nehmer.
Die Möglichkeiten der Übertragung von Wirt-schaftsgütern und Mitunternehmeranteile werden ebenfalls besprochen. (Vollübertragung vs. Teilü-bertragung)
Besonderheiten bei Aufnahme von Familienmit-gliedern in die Personengesellschaft.
Folgen der Betriebsaufgabe und Betriebsaufspal-tung werden an Beispielkonstellationen gezeigt.
Vertiefend werden die vermittelten Kenntnisse anhand von Fällen praxisnah aufbereitet.
Die Besonderheiten der Verlustrechnung nach § 15a EStG werden an Beispielen erarbeitet.
Die Bundesregierung hat ihre Arbeit aufgenommen und die ersten Gesetzesvorhaben
liegen vor. Dabei werden die im Koalitionsvertrag vereinbarten Punkte bereits aufgegriffen
und in die Tat umgesetzt.
Bei Stier im Talk blicken wir auf die aktuellen Planungen und Ankündigungen.
[Kennziffer: 2022-9]
20.09.2022 - 20.09.2022
Das Seminar richtet sich an Mitarbeiter, die mit der Erstellung von Einkommensteuererklärungen befasst sind.Themenschwerpunkte sind die Ermittlung der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, aus Kapitalvermögen und die sonstigen Einkünfte. Im Bereich der Vermietung und Verpachtung werden auch aktuelle umsatzsteuerliche Themenbereiche für teilweise steuerfreie bzw. steuerpflichtige Vermietungsfälle angesprochen.
Die Steuergesetze ändern sich ständig. Eines bleibt jedoch gleich: Ihre Mandanten erwarten eine umfassende Beratung. In immer stärkerem Umfang sind auch Mitarbeiter in Steuerberaterpraxen gezwungen, aktuelle Gerichtsentscheidungen, Verwaltungserlasse, aber auch Gesetzesänderungen zu kennen und anzuwenden. Gleichzeitig ist der Schwerpunkt bei den Mitarbeitern jedoch anders gelagert als bei den Steuerberatern.
Die Steuergesetze ändern sich ständig. Eines bleibt jedoch gleich: Ihre Mandanten erwarten eine umfassende Beratung. In immer stärkerem Umfang sind auch Mitarbeiter in Steuerberaterpraxen gezwungen, aktuelle Gerichtsentscheidungen, Verwaltungserlasse, aber auch Gesetzesänderungen zu kennen und anzuwenden. Gleichzeitig ist der Schwerpunkt bei den Mitarbeitern jedoch anders gelagert als bei den Steuerberatern.
Ziel
Nach dem Seminarbesuch verfügen Sie über das Fachwissen, um Lohn- und
Gehaltsabrechnungen korrekt durchzuführen. Sie besitzen damit gleichzeitig das
Basiswissen für die Einarbeitung in die DATEV-Lohnprogramme.
Für die korrekte Lohn- und Gehaltsabrechnung sind solide Kenntnisse der fachlichen
Grundlagen unerlässlich. Unser viertägiges Seminar vermittelt Ihnen alles Wichtige in
zwei Stufen:
In Stufe 1 (2 Seminartage) erlernen Sie die Grundbegriffe sowie die steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Grundlagen auf Basis der aktuellen Gesetzeslage. Danach haben
Sie ausreichend Zeit, die Inhalte in der Praxis anzuwenden.
In Stufe 2 (2 Seminartage) folgt nach einer kurzen Wiederholung eine Vertiefung der Inhalte.
Durch viele Übungsfälle erhalten Sie dabei einen Praxisbezug. Gleichzeitig besteht viel Raum
für Ihre Fragen.
Zum Seminarende erhalten Sie einen Link zu einem interaktiven Wissenstest mit Übungen und
Abrechnungsbeispielen. Durch Zusendung der Ergebnisse können Sie ein Zertifikat erwerben.
[Kennziffer: 2022-18]
28.09.2022 - 29.09.2022
Das Nebeneinander von Steuer- und Sozialversicherungsrecht muss in seinen Einzelheiten bekannt sein, um den heutigen Anforderungen einer korrekten Entgeltabrechnung gewachsen zu sein.
In der Praxis einer Steuerkanzlei stehen wir täglich vor der Herausforderung, unsere Mandanten in allen Bereichen eine ausreichende Beratung anzubieten. Besonders brisant sind Arbeitnehmer wie z.B. Gesellschafter-Geschäftsführer und Familienangehörige.
Die Steuergesetze ändern sich ständig. Eines bleibt jedoch gleich: Ihre Mandanten erwarten eine umfassende Beratung. In immer stärkerem Umfang sind auch Mitarbeiter in Steuerberaterpraxen gezwungen, aktuelle Gerichtsentscheidungen, Verwaltungserlasse, aber auch Gesetzesänderungen zu kennen und anzuwenden. Gleichzeitig ist der Schwerpunkt bei den Mitarbeitern jedoch anders gelagert als bei den Steuerberatern.
[Kennziffer: 2022-27]
20.10.2022 - 20.10.2022
Umsatzsteuer-Update: In diesem Seminar werden die wichtigsten praxisrelevanten Rechtsänderungen, Erlasse und Urteile der Jahre 2022 und 2023 besprochen und anhand von Fallbeispielen verdeutlicht.
[Kennziffer: IFU-2022-3]
24.10.2022 - 09.12.2022
Die Finanzbuchhaltung wird digital! Allein handels- und bilanzsteuerrechtliches Wissen reicht zur Erstellung der Finanzbuchhaltung zukünftig nicht mehr aus. Vielmehr kommt es jetzt entscheidend darauf an, die neuen Formen und Lösungen zum digitalen Datenaustausch zwischen Mandant, Steuerkanzlei und Finanzverwaltung zu kennen und praxisgerecht umzusetzen.
[Kennziffer: D-2022-1-2]
25.10.2022 - 28.10.2022
DATEV LODAS – Lohnabrechnung für Neuanwender
Starten Sie sicher in die Praxis der Lohnabrechnung mit DATEV LODAS!
Ziel
Nach dem Seminarbesuch sind Sie in der Lage, selbstständig Lohn- und
Gehaltsabrechnungen mit DATEV LODAS durchzuführen.
Sie kennen die theoretischen Grundlagen zur Lohn-/Gehaltsabrechnung und möchten
nun Abrechnungen mit dem Programm DATEV LODAS durchführen? Dieses Seminar
bietet Ihnen eine fundierte Einarbeitung in die Nutzung von DATEV LODAS. Sie führen
anhand mehrerer Musterfälle selbstständig Lohnabrechnungen direkt am PC durch. Die
Musterfälle decken mit unterschiedlichen Schwerpunkten und Schwierigkeitsgraden ein
breites Spektrum von Aufgabenstellungen ab. Checklisten helfen bei der Lösung.
[Kennziffer: 2022-10]
25.10.2022 - 25.10.2022
Das Seminar richtet sich an Mitarbeiter, die mit der Ermittlung von Gewinneinkünften befasst sind. Themenschwerpunkte sind ergänzend zum Seminar „Überschusseinkünfte“ am 20. September die aktuellen Entwicklungen bei den Einkünften aus Gewerbebetrieb und selbständiger Arbeit. Vor allem durch die „Sommergesetze“ haben sich einige Änderungen ergeben. Wieder dabei sind die praxisrelevanten Themen der Gewinnermittlung nach § 4 Abs.3, Geschäftswagen und § 7g EStG (Investitionsabzugsbetrag und Sonderabschreibung).
[Kennziffer: 2022-12-SN]
30.11.2022 - 30.11.2022
Im Bereich der Lohn- und Gehaltsabrechnung sind aktuelles Wissen und die Umsetzung von neuesten Entwicklungen in der täglichen Praxis unentbehrlich, um im Unternehmen zeitnah und zugleich
zukunftsorientiert auf Neuregelungen und Änderungen reagieren bzw. Mandanten entsprechend frühzeitig beraten zu können.
Von daher sind insbesondere sowohl die sich zum Jahreswechsel 2022/2023 ergebenden Gesetzesänderungen und Verwaltungsanweisungen als auch die aktuelle Rechtsprechung von besonderer Bedeutung, da diese sowohl von der Lohnabrechnung/ -buchhaltung als auch von Mitarbeiter*innen in Personalbüros und steuerberatenden Berufen in der täglichen Praxis unbedingt zu beachten sind.
Die sich aus Gesetzgebung, Rechtsprechung und Verwaltungsanweisungen ergebenden Änderungen und Neuregelungen werden im Seminar ausführlich dargestellt und anhand zahlreicher Beispiele erläutert. Für die daraus resultierenden aktuellen Zweifelsfragen werden konkrete und praxisgerechte Hinweise gegeben.
Seminarleiter ist Herr Dipl.-Finanzwirt Heinz-Willi Schaffhausen. Herr Schaffhausen ist in der Steuerabteilung des Ministeriums der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen tätig und für den Bereich Lohnsteuer und Teilbereiche der Einkommensteuer zuständig. Herr Schaffhausen verfügt nicht nur über langjährige Berufs- und Weiterbildungserfahrungen im Bereich des Lohnsteuerrechts, sondern ist zudem Autor verschiedener lohnsteuerlicher Kommentierungen und weiß, worauf es in der Praxis ankommt.
Im Bereich der Lohn- und Gehaltsabrechnung sind aktuelles Wissen und die Umsetzung von neuesten Entwicklungen in der täglichen Praxis unentbehrlich, um im Unternehmen zeitnah und zugleich
zukunftsorientiert auf Neuregelungen und Änderungen reagieren bzw. Mandanten entsprechend frühzeitig beraten zu können.
Von daher sind insbesondere sowohl die sich zum Jahreswechsel 2022/2023 ergebenden Gesetzesänderungen und Verwaltungsanweisungen als auch die aktuelle Rechtsprechung von besonderer Bedeutung, da diese sowohl von der Lohnabrechnung/ -buchhaltung als auch von Mitarbeiter*innen in Personalbüros und steuerberatenden Berufen in der täglichen Praxis unbedingt zu beachten sind.
Die sich aus Gesetzgebung, Rechtsprechung und Verwaltungsanweisungen ergebenden Änderungen und Neuregelungen werden im Seminar ausführlich dargestellt und anhand zahlreicher Beispiele erläutert. Für die daraus resultierenden aktuellen Zweifelsfragen werden konkrete und praxisgerechte Hinweise gegeben.
Seminarleiter ist Herr Dipl.-Finanzwirt Heinz-Willi Schaffhausen. Herr Schaffhausen ist in der Steuerabteilung des Ministeriums der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen tätig und für den Bereich Lohnsteuer und Teilbereiche der Einkommensteuer zuständig. Herr Schaffhausen verfügt nicht nur über langjährige Berufs- und Weiterbildungserfahrungen im Bereich des Lohnsteuerrechts, sondern ist zudem Autor verschiedener lohnsteuerlicher Kommentierungen und weiß, worauf es in der Praxis ankommt.
[Kennziffer: 2022-12-NB]
02.12.2022 - 02.12.2022
Im Bereich der Lohn- und Gehaltsabrechnung sind aktuelles Wissen und die Umsetzung von neuesten Entwicklungen in der täglichen Praxis unentbehrlich, um im Unternehmen zeitnah und zugleich
zukunftsorientiert auf Neuregelungen und Änderungen reagieren bzw. Mandanten entsprechend frühzeitig beraten zu können.
Von daher sind insbesondere sowohl die sich zum Jahreswechsel 2022/2023 ergebenden Gesetzesänderungen und Verwaltungsanweisungen als auch die aktuelle Rechtsprechung von besonderer Bedeutung, da diese sowohl von der Lohnabrechnung/ -buchhaltung als auch von Mitarbeiter*innen in Personalbüros und steuerberatenden Berufen in der täglichen Praxis unbedingt zu beachten sind.
Die sich aus Gesetzgebung, Rechtsprechung und Verwaltungsanweisungen ergebenden Änderungen und Neuregelungen werden im Seminar ausführlich dargestellt und anhand zahlreicher Beispiele erläutert. Für die daraus resultierenden aktuellen Zweifelsfragen werden konkrete und praxisgerechte Hinweise gegeben.
Seminarleiter ist Herr Dipl.-Finanzwirt Heinz-Willi Schaffhausen. Herr Schaffhausen ist in der Steuerabteilung des Ministeriums der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen tätig und für den Bereich Lohnsteuer und Teilbereiche der Einkommensteuer zuständig. Herr Schaffhausen verfügt nicht nur über langjährige Berufs- und Weiterbildungserfahrungen im Bereich des Lohnsteuerrechts, sondern ist zudem Autor verschiedener lohnsteuerlicher Kommentierungen und weiß, worauf es in der Praxis ankommt.
Die Steuergesetze ändern sich ständig. Eines bleibt jedoch gleich: Ihre Mandanten erwarten eine umfassende Beratung. In immer stärkerem Umfang sind auch Mitarbeiter in Steuerberaterpraxen gezwungen, aktuelle Gerichtsentscheidungen, Verwaltungserlasse, aber auch Gesetzesänderungen zu kennen und anzuwenden. Gleichzeitig ist der Schwerpunkt bei den Mitarbeitern jedoch anders gelagert als bei den Steuerberatern.
Die Steuergesetze ändern sich ständig. Eines bleibt jedoch gleich: Ihre Mandanten erwarten eine umfassende Beratung. In immer stärkerem Umfang sind auch Mitarbeiter in Steuerberaterpraxen gezwungen, aktuelle Gerichtsentscheidungen, Verwaltungserlasse, aber auch Gesetzesänderungen zu kennen und anzuwenden. Gleichzeitig ist der Schwerpunkt bei den Mitarbeitern jedoch anders gelagert als bei den Steuerberatern.
Die Steuergesetze ändern sich ständig. Eines bleibt jedoch gleich: Ihre Mandanten erwarten eine umfassende Beratung. In immer stärkerem Umfang sind auch Mitarbeiter in Steuerberaterpraxen gezwungen, aktuelle Gerichtsentscheidungen, Verwaltungserlasse, aber auch Gesetzesänderungen zu kennen und anzuwenden. Gleichzeitig ist der Schwerpunkt bei den Mitarbeitern jedoch anders gelagert als bei den Steuerberatern.
[Kennziffer: 2023-1]
19.06.2023 - 22.06.2023
Das Nebeneinander von Steuer- und Sozialversicherungsrecht muss grundlegend bekannt sein, um den heutigen Anforderungen einer korrekten Entgeltabrechnung gewachsen zu sein.
In der Praxis einer Steuerkanzlei stehen wir täglich vor der Herausforderung, unsere Mandanten in allen Bereichen eine ausreichende Beratung anzubieten.
[Kennziffer: 2023-2]
30.08.2023 - 07.09.2023
Das Nebeneinander von Steuer- und Sozialversicherungsrecht muss grundlegend bekannt sein, um den heutigen Anforderungen einer korrekten Entgeltabrechnung gewachsen zu sein.
In der Praxis einer Steuerkanzlei stehen wir täglich vor der Herausforderung, unsere Mandanten in allen Bereichen eine ausreichende Beratung anzubieten.
[Kennziffer: 2023-3]
16.10.2023 - 17.10.2023
Das Nebeneinander von Steuer- und Sozialversicherungsrecht muss in seinen Einzelheiten bekannt sein, um den heutigen Anforderungen einer korrekten Entgeltabrechnung gewachsen zu sein.
In der Praxis einer Steuerkanzlei stehen wir täglich vor der Herausforderung, unsere Mandanten in allen Bereichen eine ausreichende Beratung anzubieten. Besonders brisant sind Arbeitnehmer wie z.B. Gesellschafter-Geschäftsführer und Familienangehörige.
Die Grundsteuerreform wird einen erhöhten Abstimmungsaufwand mit den Mandanten und im Nachgang Erfassungstätigkeiten in der Kanzlei auslösen. In der Veranstaltung wird über die Erfahrungen aus der Praxis der letzten Monate berichtet.
[Kennziffer: D-2022-6]
09.09.2022 - 23.11.2022

Der digitale Wandel hat längst begonnen. Viele Dinge, die vor einigen Jahren noch als Utopie abgetan wurden, sind inzwischen Realität und kaum mehr wegzudenken. Die Umstellung auf digitale Prozesse beschäftigt die Unternehmen und stellt den steuerberatenden Beruf vor neue Herausforderungen. KMU und Freiberufler stellen ihre Geschäftsmodelle auf den Prüfstand und erwarten besonders in den Bereichen Finanzbuchhaltung und Lohn- und Gehaltsabrechnung bedarfsgerechte Lösungen und eine zunehmend digitale Zusammenarbeit mit ihrer Steuerkanzlei. Der Pendelordner und der Schuhkarton verab-schieden sich gemeinsam mit den Verweigerern der Digitalisierung in den Ruhestand.
Zur Moderation des Transformationsprozesses braucht es qualifizierte Mitarbeiter in den Steuerkanzleien, die den Wandel begleiten und gestalten können.
Sind die Mitarbeiter und die Prozesse Ihrer Kanzlei auf die Digitalisierung vorbereitet?
[Kennziffer: 2022-13]
13.09.2022 - 14.09.2022

Zielgruppe:
Das Seminar richtet sich an Mitarbeiter, die mit der Betreuung von Mitunternehmerschaften bereits einige Erfahrung haben oder bereits das Basisseminar besucht haben.
Methodik:
Ausgehend von den rechtlichen Grundlagen und Formen von Mitunternehmerschaften werden in diesem Seminar erweiterte Kenntnisse der Ge-winnermittlung und Bestandteile der Bilanzierung sowie der Steuerdeklaration vermittelt.
Dabei werden die unterschiedlichen Varianten der Gründung einer Mitunternehmerschaft be-trachtet sowie das Ausscheiden von Mitunter-nehmer.
Die Möglichkeiten der Übertragung von Wirt-schaftsgütern und Mitunternehmeranteile werden ebenfalls besprochen. (Vollübertragung vs. Teilü-bertragung)
Besonderheiten bei Aufnahme von Familienmit-gliedern in die Personengesellschaft.
Folgen der Betriebsaufgabe und Betriebsaufspal-tung werden an Beispielkonstellationen gezeigt.
Vertiefend werden die vermittelten Kenntnisse anhand von Fällen praxisnah aufbereitet.
Die Besonderheiten der Verlustrechnung nach § 15a EStG werden an Beispielen erarbeitet.
Die Bundesregierung hat ihre Arbeit aufgenommen und die ersten Gesetzesvorhaben
liegen vor. Dabei werden die im Koalitionsvertrag vereinbarten Punkte bereits aufgegriffen
und in die Tat umgesetzt.
Bei Stier im Talk blicken wir auf die aktuellen Planungen und Ankündigungen.
Die Steuergesetze ändern sich ständig. Eines bleibt jedoch gleich: Ihre Mandanten erwarten eine umfassende Beratung. In immer stärkerem Umfang sind auch Mitarbeiter in Steuerberaterpraxen gezwungen, aktuelle Gerichtsentscheidungen, Verwaltungserlasse, aber auch Gesetzesänderungen zu kennen und anzuwenden. Gleichzeitig ist der Schwerpunkt bei den Mitarbeitern jedoch anders gelagert als bei den Steuerberatern.
[Kennziffer: IFU-2022-3]
24.10.2022 - 09.12.2022
Die Finanzbuchhaltung wird digital! Allein handels- und bilanzsteuerrechtliches Wissen reicht zur Erstellung der Finanzbuchhaltung zukünftig nicht mehr aus. Vielmehr kommt es jetzt entscheidend darauf an, die neuen Formen und Lösungen zum digitalen Datenaustausch zwischen Mandant, Steuerkanzlei und Finanzverwaltung zu kennen und praxisgerecht umzusetzen.
Die Steuergesetze ändern sich ständig. Eines bleibt jedoch gleich: Ihre Mandanten erwarten eine umfassende Beratung. In immer stärkerem Umfang sind auch Mitarbeiter in Steuerberaterpraxen gezwungen, aktuelle Gerichtsentscheidungen, Verwaltungserlasse, aber auch Gesetzesänderungen zu kennen und anzuwenden. Gleichzeitig ist der Schwerpunkt bei den Mitarbeitern jedoch anders gelagert als bei den Steuerberatern.
Lehrgangsziel
Ziel des Unterrichts ist die systematische Vermittlung von Wissen auf Basis des Rahmenlehrplans für Steuerfachangestellte. Die genauen Inhalte entnehmen Sie bitte den einzelnen Modulen. Die einzelnen Module können einzeln oder gemeinsam besucht werden.
Jedes Modul schließt mit einer trägerinternen Prüfung ab. Das Niveau der Prüfung orientiert sich an den Anforderungen der Abschlussprüfung für Steuerfachangestellte.
Die Teilnehmer erhalten ein aussagefähiges Zertifikat des Bildungsträgers.
Im Anschluss an die modulare Weiterbildung besteht zusätzlich die Möglichkeit entsprechend der individuellen Voraussetzung an der Abschlussprüfung zum/zur Steuerfachangestellte/n teilzuneh-men. Die Zulassung zur Prüfung ist mit der Steuerberaterkammer Mecklenburg-Vorpommern abzustimmen.
Zielgruppe
Die modulare Weiterbildung richtet sich an Wiedereinsteiger zur Aktualisierung der Kenntnisse oder Quereinsteiger aus anderen Berufen. Auch Mitarbeiter in Steuerkanzleien, denen in bestimm-ten Fachbereichen die Kenntnisse fehlen oder Mitarbeiter aus Unternehmen, für welche das ver-mittelte Fachwissen relevant ist, werden mit dieser Weiterbildung angesprochen.
Das Angebot richtet sich an Arbeitssuchende, Studienabbrecher, Studienabsolventen, die sich auf dem Arbeitsmarkt auf Grund fehlender Jobangebote neu orientieren wollen, sowie sonstige geeig-nete Bewerber. Auch für Mütter mit Kindern, die dauerhaft nicht mehr in Schichten arbeiten kön-nen, ist diese Weiterbildung eine gute Alternative.
Förderung
Es ist eine erweiterte Weiterbildungsförderung Beschäftigter über das Qualifizierungschancengesetz bis zu 100% möglich. Weitere Informationen finden Sie unter https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/finanziell/foerderung-von-weiterbildung. Über konkrete Möglichkeiten einer Förderung informieren Sie sich bei Ihrer zuständigen Arbeitsverwal-tung.
Lehrgangsziel
Ziel des Unterrichts ist die systematische Vermittlung von Wissen auf Basis des Rahmenlehrplans für Steuerfachangestellte. Die genauen Inhalte entnehmen Sie bitte den einzelnen Modulen. Die einzelnen Module können einzeln oder gemeinsam besucht werden.
Jedes Modul schließt mit einer trägerinternen Prüfung ab. Das Niveau der Prüfung orientiert sich an den Anforderungen der Abschlussprüfung für Steuerfachangestellte.
Die Teilnehmer erhalten ein aussagefähiges Zertifikat des Bildungsträgers.
Im Anschluss an die modulare Weiterbildung besteht zusätzlich die Möglichkeit entsprechend der individuellen Voraussetzung an der Abschlussprüfung zum/zur Steuerfachangestellte/n teilzuneh-men. Die Zulassung zur Prüfung ist mit der Steuerberaterkammer Mecklenburg-Vorpommern abzustimmen.
Zielgruppe
Die modulare Weiterbildung richtet sich an Wiedereinsteiger zur Aktualisierung der Kenntnisse oder Quereinsteiger aus anderen Berufen. Auch Mitarbeiter in Steuerkanzleien, denen in bestimm-ten Fachbereichen die Kenntnisse fehlen oder Mitarbeiter aus Unternehmen, für welche das ver-mittelte Fachwissen relevant ist, werden mit dieser Weiterbildung angesprochen.
Das Angebot richtet sich an Arbeitssuchende, Studienabbrecher, Studienabsolventen, die sich auf dem Arbeitsmarkt auf Grund fehlender Jobangebote neu orientieren wollen, sowie sonstige geeig-nete Bewerber. Auch für Mütter mit Kindern, die dauerhaft nicht mehr in Schichten arbeiten kön-nen, ist diese Weiterbildung eine gute Alternative.
Förderung
Es ist eine erweiterte Weiterbildungsförderung Beschäftigter über das Qualifizierungschancengesetz bis zu 100% möglich. Weitere Informationen finden Sie unter https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/finanziell/foerderung-von-weiterbildung. Über konkrete Möglichkeiten einer Förderung informieren Sie sich bei Ihrer zuständigen Arbeitsverwal-tung.
Lehrgangsziel
Ziel des Unterrichts ist die systematische Vermittlung von Wissen auf Basis des Rahmenlehrplans für Steuerfachangestellte. Die genauen Inhalte entnehmen Sie bitte den einzelnen Modulen. Die einzelnen Module können einzeln oder gemeinsam besucht werden.
Jedes Modul schließt mit einer trägerinternen Prüfung ab. Das Niveau der Prüfung orientiert sich an den Anforderungen der Abschlussprüfung für Steuerfachangestellte.
Die Teilnehmer erhalten ein aussagefähiges Zertifikat des Bildungsträgers.
Im Anschluss an die modulare Weiterbildung besteht zusätzlich die Möglichkeit entsprechend der individuellen Voraussetzung an der Abschlussprüfung zum/zur Steuerfachangestellte/n teilzuneh-men. Die Zulassung zur Prüfung ist mit der Steuerberaterkammer Mecklenburg-Vorpommern abzustimmen.
Zielgruppe
Die modulare Weiterbildung richtet sich an Wiedereinsteiger zur Aktualisierung der Kenntnisse oder Quereinsteiger aus anderen Berufen. Auch Mitarbeiter in Steuerkanzleien, denen in bestimm-ten Fachbereichen die Kenntnisse fehlen oder Mitarbeiter aus Unternehmen, für welche das ver-mittelte Fachwissen relevant ist, werden mit dieser Weiterbildung angesprochen.
Das Angebot richtet sich an Arbeitssuchende, Studienabbrecher, Studienabsolventen, die sich auf dem Arbeitsmarkt auf Grund fehlender Jobangebote neu orientieren wollen, sowie sonstige geeig-nete Bewerber. Auch für Mütter mit Kindern, die dauerhaft nicht mehr in Schichten arbeiten kön-nen, ist diese Weiterbildung eine gute Alternative.
Förderung
Es ist eine erweiterte Weiterbildungsförderung Beschäftigter über das Qualifizierungschancengesetz bis zu 100% möglich. Weitere Informationen finden Sie unter https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/finanziell/foerderung-von-weiterbildung. Über konkrete Möglichkeiten einer Förderung informieren Sie sich bei Ihrer zuständigen Arbeitsverwal-tung.
Lehrgangsziel
Ziel des Unterrichts ist die systematische Vermittlung von Wissen auf Basis des Rahmenlehrplans für Steuerfachangestellte. Die genauen Inhalte entnehmen Sie bitte den einzelnen Modulen. Die einzelnen Module können einzeln oder gemeinsam besucht werden.
Jedes Modul schließt mit einer trägerinternen Prüfung ab. Das Niveau der Prüfung orientiert sich an den Anforderungen der Abschlussprüfung für Steuerfachangestellte.
Die Teilnehmer erhalten ein aussagefähiges Zertifikat des Bildungsträgers.
Im Anschluss an die modulare Weiterbildung besteht zusätzlich die Möglichkeit entsprechend der individuellen Voraussetzung an der Abschlussprüfung zum/zur Steuerfachangestellte/n teilzuneh-men. Die Zulassung zur Prüfung ist mit der Steuerberaterkammer Mecklenburg-Vorpommern abzustimmen.
Zielgruppe
Die modulare Weiterbildung richtet sich an Wiedereinsteiger zur Aktualisierung der Kenntnisse oder Quereinsteiger aus anderen Berufen. Auch Mitarbeiter in Steuerkanzleien, denen in bestimm-ten Fachbereichen die Kenntnisse fehlen oder Mitarbeiter aus Unternehmen, für welche das ver-mittelte Fachwissen relevant ist, werden mit dieser Weiterbildung angesprochen.
Das Angebot richtet sich an Arbeitssuchende, Studienabbrecher, Studienabsolventen, die sich auf dem Arbeitsmarkt auf Grund fehlender Jobangebote neu orientieren wollen, sowie sonstige geeig-nete Bewerber. Auch für Mütter mit Kindern, die dauerhaft nicht mehr in Schichten arbeiten kön-nen, ist diese Weiterbildung eine gute Alternative.
Förderung
Es ist eine erweiterte Weiterbildungsförderung Beschäftigter über das Qualifizierungschancengesetz bis zu 100% möglich. Weitere Informationen finden Sie unter https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/finanziell/foerderung-von-weiterbildung. Über konkrete Möglichkeiten einer Förderung informieren Sie sich bei Ihrer zuständigen Arbeitsverwal-tung.