Kursdetails
Mitarbeiterseminare
Sicherlich haben Sie ein Fachgebiet, einen Bereich, in dem Sie sich besonders gut auskennen, der Ihnen besonders viel Spaß macht. Sie wissen aber auch, dass oft ein Steuerrechtsgebiet in ein anderes greift. Für Ihre berufliche Karriere und für Ihre Mandanten ist es daher entscheidend, dass Sie in Ihrem Fachgebiet wirklich Spezialist sind, dass Sie sich aber auch auf anderen Steuerrechtsgebieten gut auskennen. Mit unseren Fortbildungskursen wird Ihnen beides gelingen. Unsere erfahrenen Dozenten haben Kurse für die verschiedenen Steuerrechtsgebiete konzipiert, durch die wir Sie zum einen in Ihrem Fachgebiet auf den aktuellsten Stand bringen. Zum anderen können Sie in anderen Fachgebieten aktuelles Grundwissen erlangen, um auch andere Steuerrechtsgebiete nicht aus den Augen zu verlieren. Im Fokus steht für uns: Wir bringen Sie anhand vieler praktischer Übungen auf den neuesten Stand der Rechtslage. Wir gehen mit Ihnen in die Tiefe oder geben Ihnen einen kompakten Überblick. Ganz so, wie es Ihren Anforderungen entspricht. Unsere Angebote stehen allen Weiterbildungsinteressierten offen.
Onlineseminar Lohnabrechnung für Profis Teil D - Reisekostenerstattung an Arbeitnehmer
Anmeldeschluss: 19.05.2025 08:30 Uhr
Reisekostenerstattung an Arbeitnehmer
Reisekosten richtig abrechnen.
Das Reisekostenrecht gehört zu den besonders prüfungsrelevanten Themen im Rahmen
von Lohnsteuer- und Sozialversicherungsprüfungen. Immer wieder zeigt sich in der Praxis:
Bereits kleinere Fehler bei der Beurteilung und Abrechnung von Reisekosten können
weitreichende Folgen haben – von steuerlichen Nachforderungen bis hin zu
sozialversicherungsrechtlichen Beitragskorrekturen.
Umso wichtiger ist es für Arbeitgeber und Lohnabrechnungsverantwortliche, auf dem
aktuellen Stand zu bleiben. Am 15. November 2020 hat das Bundesministerium der
Finanzen (BMF) ein überarbeitetes Schreiben zur steuerlichen Behandlung von
Reisekosten bei Arbeitnehmern veröffentlicht. Dieses ersetzt das BMF-Schreiben vom 24.
Oktober 2014, mit dem das Reisekostenrecht im Zuge einer umfassenden Reform neu
geordnet wurde.
Das neue Schreiben konkretisiert zahlreiche Anwendungsfragen und stellt in bestimmten
Punkten geänderte Auffassungen der Finanzverwaltung dar. Es bringt somit sowohl
Klarstellungen als auch relevante inhaltliche Anpassungen mit sich, die in der täglichen
Praxis beachtet werden müssen – beispielsweise bei der Abgrenzung von erster
Tätigkeitsstätte und Auswärtstätigkeit, bei Verpflegungsmehraufwendungen oder der
steuerfreien Erstattung von Übernachtungskosten.
- Erste Tätigkeitsstätte
- Arbeitsrechtliche Zuordnung einer ersten Tätigkeitsstätte
- Quantitative Kriterien wegen fehlender arbeitsrechtlicher Zuordnung
- Verpflegungsmehraufwendungen
- Regelungen zur Zahlung von Verpflegungsmehraufwendungen
- Pauschalen
- Ermittlung bei mehreren Dienstreisen an einem Tag
- Drei-Monats-Frist zur Begrenzung der Verpflegungsmehraufwendungen
- Mahlzeitengestellung durch den Arbeitgeber
- Mahlzeiten, Arbeitsessen, Bewirtung und Co.
- Kürzung der Verpflegungsmehraufwendungen
- Bescheinigungspflicht in der Lohnsteuerbescheinigung
- Unterkunftskosten
- Unterkunftskosten im In- und Ausland
- Unterkunftskosten im In- und Ausland
- Fahrkosten
- Privates Kraftfahrzeug/Dienstwagen
- Flug- und Bahnkosten
- Reisenebenkosten
- Gemischt veranlasste Reisen
Termine der Seminarreihe:
Teil A 24.02.2025 09:00 - 11:00 Uhr Mobilitätsdienstleistungen vom Arbeitgeber
Teil B 17.03.2025 13:00 - 15:00 Uhr Betriebliche Gesundheitsförderung
Teil C 14.04.2025 09:00 - 11:00 Uhr Geringfügig Beschäftigte
Teil D 19.05.2025 09:00 - 11:00 Uhr Reisekostenerstattung an Arbeitnehmer
Teil E 18.06.2025 09:00 - 11:00 Uhr Digitales Nachweisverfahren
Teil F 15.09.2025 09:00 - 11:00 Uhr Thema wird noch veröffentlicht
Teil G 13.10.2025 09:00 - 11:00 Uhr Thema wird noch veröffentlicht
Dies ist eine Onlineseminarreihe in Kooperation mit der FSB GmbH Fachinstitut für Steuerrecht und Betriebswirtschaft.
Eine kostenfreie Abmeldung ist bis zu einer Woche (5 Werktage) vor Seminarbeginn möglich. Bei Nichtteilnahme erfolgt keine Erstattung des Seminarpreises. Bei einem mehrteiligen Seminar/Abonnement gilt das Seminar mit der ersten Veranstaltung als besucht. Die Teilnahme ist innerhalb der Kanzlei übertragbar. Das Bildungsinstitut ist berechtigt, das Seminar bei nicht ausreichender Teilnehmerzahl abzusagen. Bitte beachten Sie, dass bei unseren Online-Seminaren pro Buchung ein einmaliger Zugang gilt. Sollten Sie das Online-Seminar auf mehreren Endgeräten empfangen wollen, buchen Sie bitte die entsprechende Anzahl an Plätzen.
Ort:
Ihre Dozenten: Markus Stier

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