Kursdetails
Mitarbeiterseminare
Sicherlich haben Sie ein Fachgebiet, einen Bereich, in dem Sie sich besonders gut auskennen, der Ihnen besonders viel Spaß macht. Sie wissen aber auch, dass oft ein Steuerrechtsgebiet in ein anderes greift. Für Ihre berufliche Karriere und für Ihre Mandanten ist es daher entscheidend, dass Sie in Ihrem Fachgebiet wirklich Spezialist sind, dass Sie sich aber auch auf anderen Steuerrechtsgebieten gut auskennen. Mit unseren Fortbildungskursen wird Ihnen beides gelingen. Unsere erfahrenen Dozenten haben Kurse für die verschiedenen Steuerrechtsgebiete konzipiert, durch die wir Sie zum einen in Ihrem Fachgebiet auf den aktuellsten Stand bringen. Zum anderen können Sie in anderen Fachgebieten aktuelles Grundwissen erlangen, um auch andere Steuerrechtsgebiete nicht aus den Augen zu verlieren. Im Fokus steht für uns: Wir bringen Sie anhand vieler praktischer Übungen auf den neuesten Stand der Rechtslage. Wir gehen mit Ihnen in die Tiefe oder geben Ihnen einen kompakten Überblick. Ganz so, wie es Ihren Anforderungen entspricht. Unsere Angebote stehen allen Weiterbildungsinteressierten offen.
Minijobber im Lohn
Anmeldeschluss: 06.05.2026 11:00 Uhr
134 Seiten Geringfügigkeits-Richtlinie – wer hat die Zeit, das alles zu lesen?
Zum 01.01.2026 steigt der gesetzliche Mindestlohn – und damit auch die Geringfügigkeitsgrenze – auf 603 € monatlich. Mit dieser Änderung ergeben sich zahlreiche neue Fragen und Fallstricke in der Lohnabrechnung von Minijobbern.
In unserem kompakten Online-Seminar erhalten Sie in nur 2 Stunden das Wesentliche zur rechtssicheren Abrechnung geringfügig Beschäftigter – praxisnah, verständlich und mit zahlreichen Beispielen aus dem Kanzleialltag.
So sparen Sie wertvolle Zeit für eigene Recherchen, vermeiden Fehler bei der Beurteilung von Minijobs und können sich bei Betriebsprüfungen der DRV sicher fühlen. Selbstverständlich haben Sie Gelegenheit, Ihre individuellen Fragen direkt an unsere Expertin bzw. unseren Experten zu stellen.
Kurzüberblick über die wichtigsten Themen, die während des Seminars besprochen werden:
- Welche Entgeltgrenze gilt in Teilmonaten?
- Welches Entgelt muss berücksichtigt werden?
- Vorausschauende Entgeltprognosen bei Gehaltsempfängern und Stundenlöhnern ; Was muss alles in der Geringfügigkeitsgrenze bereits enthalten sein?
- Einhaltung der Geringfügigkeitsgrenze bei schwankenden Arbeitszeiten und Entgelten
- Minijobber und Arbeitszeitkonten - Abrechnung von flexiblen Arbeitszeiten
- Welche Einmalzahlungen sind ggf. schädlich für den Minijob?
- Wie kann mit steuerfreien Arbeitslöhnen (Sachgutscheine, Fahrtkostenzuschüsse, Verpflegungsmehraufwand etc) der Minijob positiv gestaltet werden?
- Zusammenrechnungsvorschriften bei Mehrfachbeschäftigungen
- RV-Pflicht (= Aufstockung) oder Befreiungsanträge?
- Wie lange gelten Befreiungsanträge bei Unterbrechungen im Minijob?
- Übergangsrecht ab Januar 2026?: Was passiert mit den Mitarbeitern, die bis Dezember 2025 sv-pflichtig mit 600 € im Monat waren, ab Januar 2026?
- Überschreiten der Geringfügigkeitsgrenzen: wann entsteht SV-Pflicht?
- Wann sind Überschreitungen oberhalb der Geringfügigkeitsgrenze zulässig?
- Was sind unvorhergesehene und gelegentliche Überschreitungen?
- Feststellung (im Nachhinein) von Mehrfachbeschäftigungen
- Rückwirkende SV-Pflicht bei Überschneidungen = teuer für den Arbeitgeber? Oder Amnestieregelung? Wie kann sich der ArbG vor Fehlbeurteilungen aufgrund falscher oder fehlender Angaben seiner Arbeitnehmer schützen?
- Welche Dokumente müssen Sie in den Entgeltunterlagen haben?
Ort:
Ihre Dozenten: Jörg Romanowski
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