Kursdetails
Mitarbeiterseminare
Sicherlich haben Sie ein Fachgebiet, einen Bereich, in dem Sie sich besonders gut auskennen, der Ihnen besonders viel Spaß macht. Sie wissen aber auch, dass oft ein Steuerrechtsgebiet in ein anderes greift. Für Ihre berufliche Karriere und für Ihre Mandanten ist es daher entscheidend, dass Sie in Ihrem Fachgebiet wirklich Spezialist sind, dass Sie sich aber auch auf anderen Steuerrechtsgebieten gut auskennen. Mit unseren Fortbildungskursen wird Ihnen beides gelingen. Unsere erfahrenen Dozenten haben Kurse für die verschiedenen Steuerrechtsgebiete konzipiert, durch die wir Sie zum einen in Ihrem Fachgebiet auf den aktuellsten Stand bringen. Zum anderen können Sie in anderen Fachgebieten aktuelles Grundwissen erlangen, um auch andere Steuerrechtsgebiete nicht aus den Augen zu verlieren. Im Fokus steht für uns: Wir bringen Sie anhand vieler praktischer Übungen auf den neuesten Stand der Rechtslage. Wir gehen mit Ihnen in die Tiefe oder geben Ihnen einen kompakten Überblick. Ganz so, wie es Ihren Anforderungen entspricht. Unsere Angebote stehen allen Weiterbildungsinteressierten offen.
Minijobber im Lohn
Anmeldeschluss: 06.05.2026 11:00 Uhr
134 Seiten Geringfügigkeits-Richtlinie – wer hat die Zeit, das alles zu lesen?
Zum 01.01.2026 steigt der gesetzliche Mindestlohn – und damit auch die Geringfügigkeitsgrenze – auf 603 € monatlich. Mit dieser Änderung ergeben sich zahlreiche neue Fragen und Fallstricke in der Lohnabrechnung von Minijobbern.
In unserem kompakten Online-Seminar erhalten Sie in nur 2 Stunden das Wesentliche zur rechtssicheren Abrechnung geringfügig Beschäftigter – praxisnah, verständlich und mit zahlreichen Beispielen aus dem Kanzleialltag.
So sparen Sie wertvolle Zeit für eigene Recherchen, vermeiden Fehler bei der Beurteilung von Minijobs und können sich bei Betriebsprüfungen der DRV sicher fühlen. Selbstverständlich haben Sie Gelegenheit, Ihre individuellen Fragen direkt an unsere Expertin bzw. unseren Experten zu stellen.
Kurzüberblick über die wichtigsten Themen, die während des Seminars besprochen werden:
- Welche Entgeltgrenze gilt in Teilmonaten?
- Welches Entgelt muss berücksichtigt werden?
- Vorausschauende Entgeltprognosen bei Gehaltsempfängern und Stundenlöhnern ; Was muss alles in der Geringfügigkeitsgrenze bereits enthalten sein?
- Einhaltung der Geringfügigkeitsgrenze bei schwankenden Arbeitszeiten und Entgelten
- Minijobber und Arbeitszeitkonten - Abrechnung von flexiblen Arbeitszeiten
- Welche Einmalzahlungen sind ggf. schädlich für den Minijob?
- Wie kann mit steuerfreien Arbeitslöhnen (Sachgutscheine, Fahrtkostenzuschüsse, Verpflegungsmehraufwand etc) der Minijob positiv gestaltet werden?
- Zusammenrechnungsvorschriften bei Mehrfachbeschäftigungen
- RV-Pflicht (= Aufstockung) oder Befreiungsanträge?
- Wie lange gelten Befreiungsanträge bei Unterbrechungen im Minijob?
- Übergangsrecht ab Januar 2026?: Was passiert mit den Mitarbeitern, die bis Dezember 2025 sv-pflichtig mit 600 € im Monat waren, ab Januar 2026?
- Überschreiten der Geringfügigkeitsgrenzen: wann entsteht SV-Pflicht?
- Wann sind Überschreitungen oberhalb der Geringfügigkeitsgrenze zulässig?
- Was sind unvorhergesehene und gelegentliche Überschreitungen?
- Feststellung (im Nachhinein) von Mehrfachbeschäftigungen
- Rückwirkende SV-Pflicht bei Überschneidungen = teuer für den Arbeitgeber? Oder Amnestieregelung? Wie kann sich der ArbG vor Fehlbeurteilungen aufgrund falscher oder fehlender Angaben seiner Arbeitnehmer schützen?
- Welche Dokumente müssen Sie in den Entgeltunterlagen haben?
Ort:
Ihre Dozenten: Jörg Romanowski


Das nach AZAV und ISO 9001:2015 zertifizierte Bildungsinstitut des steuerberatenden Berufs in Mecklenburg-Vorpommern widmet sich vorrangig der Fortbildung von Angehörigen des steuerberatenden Berufs und bietet dazu Kurse u.a. für (angehende) Steuerberater, Steuerfachwirte, Steuerfachangestellte und Mitarbeiter von Steuerberatungs- und Anwaltskanzleien sowie Unternehmen mit eigener Buchhaltung als "Staatlich anerkannte Einrichtung der Weiterbildung".
Mehr über das Bildungsinstitut >
Fragen & Antworten (FAQ)
Hinweis und Dokumente
Förderung und Bildungsurlaub
Bildungsurlaub kann beim Lagus MV beantragt werden:
Landesamt für Gesundheit und Soziales MV
Friedrich-Engels-Str. 47
19061 Schwerin
0385/39910
Eine Förderung nach dem Aufstiegsförderungsgesetz (AFBG) - Meister-Bafög - kann beantragt werden. Informationen u. Beratung erhalten Sie unter der Info-Hotline: 0800 6223634 oder unter www.meister-bafoeg.info. Haben Sie das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet, besteht die Möglichkeit einer Förderung über ein Programm des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Technologie (Info unter: www.sbb-stipendien.de).
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Eine kostenfreie Abmeldung ist bis zu einer Woche (5 Werktage) vor Seminarbeginn möglich. Bei Nichtteilnahme erfolgt keine Erstattung des Seminarpreises. Bei einem mehrteiligen Seminar/Abonnement gilt das Seminar mit der ersten Veranstaltung als besucht. Die Teilnahme ist innerhalb der Kanzlei übertragbar. Das Bildungsinstitut ist berechtigt, das Seminar bei nicht ausreichender Teilnehmerzahl abzusagen. Bitte beachten Sie, dass bei unseren Online-Seminaren pro Buchung ein einmaliger Zugang gilt. Sollten Sie das Online-Seminar auf mehreren Endgeräten empfangen wollen, buchen Sie bitte entsprechend diese Anzahl an Plätzen.
Übernachtungsmöglichkeit unweit des Bildungsinstituts
Rostock bietet als Tourismusregion eine Vielzahl unterschiedlicher Übernachtungsmöglichkeiten für jeden Anspruch. Die Teilnehmer an einem Seminar benötigen allerdings oft nur eine preiswerte Übernachtungsmöglichkeit in der Nähe des Bildungsinstituts. In diesem Fall können wir das Gästehaus Rostock (Lütten-Klein) empfehlen (Warnowallee 23, Tel. 0381 776970, www.gaestehaus-rostock.de)
SEPA-Lastschriftmandat
Die Teilnahmegebühren können Sie auch durch das Bildungsinstitut einziehen lassen.
Bitte erteilen Sie uns dazu ein Lastschriftmandat.
Hier können Sie den Vordruck dafür herunterladen.
