Kursdetails
Onlineseminare
Steuerfreie Entlastungsprämie: Gestaltungsmöglichkeiten und Gestaltungsgrenzen
Anmeldeschluss: 20.05.2026 13:45 Uhr
Kurzfristig hat der Bundestag eine Möglichkeit für Arbeitgeber geschaffen, eine steuerfreie Entlastungsprämie an Mitarbeiter leisten zu können. Mit der nötigen Zustimmung des Bundesrates ist am 8. Mai 2026 zu rechnen. Die Bundesregierung hat per FAQ bereits ersten Fragen zur Entlastungsprämie Stellung genommen.
Hierauf und auf weitere praxisrelevante Anwendungsfragen zur neuen Entlastungsprämie gehen wir in der Webinar-Veranstaltung gewohnt praxisnah und anhand zahlreicher Beispiele und Schaubildern ein.
- Zielsetzung des Gesetzgebers
- Steuerfreier Leistungszeitraum
- Einmalzahlungen / Ratierliche Zahlungen
- Vorsicht Falle: Auszahlungen vor Gesetzesbeginn
- Leistungen zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn
- Tarifvertragliche / arbeitsvertragliche Regelungen
- Zulässige und unzulässige Entgeltumwandlungen
- Entlastungsprämie statt Sonderzahlung: Geht das?
- Ratierliche Zahlung und Gehaltserhöhung nach Wegfall der steuerfreien Leistung
- Begünstigte Arbeitnehmer und Besonderheiten
- Arbeitnehmer nach Steuerrecht
- Mini-Jobber / Midi-Jobber
- Gesellschafter-Geschäftsführer
- Familiennahe Beschäftigungsverhältnisse
- Kurzarbeit / Elterngeld / Elternzeit
- Aktivrentner
- Leistungen zur Abmilderung der gestiegenen Verbraucherpreise
- Nachweis / Dokumentation
- Nachweis / Dokumentation
- 1.000 EUR-Grenze
- Freibetrag oder Freigrenze?
- Prämienverteilung
- Steuerfreiheit je Dienstverhältnis
- Mehrfachbeschäftigungen (auch im Konzern)
- Versteckte Wechselprämie
- Betriebsübergang / Gesamtrechtsnachfolge
- Aufzeichnungspflichten
- Lohnkonto
- Lohnsteuerbescheinigung
- Blick in die Sozialversicherung
- Blick in das Arbeitsrecht
Dies ist Kooperationsseminar mit dem Fachinstitut für Steuerrecht und Betriebswirtschaft, Berlin.
Eine kostenfreie Abmeldung ist bis zu einer Woche (5 Werktage) vor Seminarbeginn möglich. Bei Nichtteilnahme erfolgt keine Erstattung des Seminarpreises. Bei einem mehrteiligen Seminar/Abonnement gilt das Seminar mit der ersten Veranstaltung als besucht. Die Teilnahme ist innerhalb der Kanzlei übertragbar. Das Bildungsinstitut ist berechtigt, das Seminar bei nicht ausreichender Teilnehmerzahl abzusagen. Bitte beachten Sie, dass bei unseren Online-Seminaren pro Buchung ein einmaliger Zugang gilt. Sollten Sie das Online-Seminar auf mehreren Endgeräten empfangen wollen, buchen Sie bitte die entsprechende Anzahl an Plätzen.
Ort:
Ihre Dozenten: Michael Seifert


Das nach AZAV und ISO 9001:2015 zertifizierte Bildungsinstitut des steuerberatenden Berufs in Mecklenburg-Vorpommern widmet sich vorrangig der Fortbildung von Angehörigen des steuerberatenden Berufs und bietet dazu Kurse u.a. für (angehende) Steuerberater, Steuerfachwirte, Steuerfachangestellte und Mitarbeiter von Steuerberatungs- und Anwaltskanzleien sowie Unternehmen mit eigener Buchhaltung als "Staatlich anerkannte Einrichtung der Weiterbildung".
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Fragen & Antworten (FAQ)
Hinweis und Dokumente
Förderung und Bildungsurlaub
Bildungsurlaub kann beim Lagus MV beantragt werden:
Landesamt für Gesundheit und Soziales MV
Friedrich-Engels-Str. 47
19061 Schwerin
0385/39910
Eine Förderung nach dem Aufstiegsförderungsgesetz (AFBG) - Meister-Bafög - kann beantragt werden. Informationen u. Beratung erhalten Sie unter der Info-Hotline: 0800 6223634 oder unter www.meister-bafoeg.info. Haben Sie das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet, besteht die Möglichkeit einer Förderung über ein Programm des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Technologie (Info unter: www.sbb-stipendien.de).
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Eine kostenfreie Abmeldung ist bis zu einer Woche (5 Werktage) vor Seminarbeginn möglich. Bei Nichtteilnahme erfolgt keine Erstattung des Seminarpreises. Bei einem mehrteiligen Seminar/Abonnement gilt das Seminar mit der ersten Veranstaltung als besucht. Die Teilnahme ist innerhalb der Kanzlei übertragbar. Das Bildungsinstitut ist berechtigt, das Seminar bei nicht ausreichender Teilnehmerzahl abzusagen. Bitte beachten Sie, dass bei unseren Online-Seminaren pro Buchung ein einmaliger Zugang gilt. Sollten Sie das Online-Seminar auf mehreren Endgeräten empfangen wollen, buchen Sie bitte entsprechend diese Anzahl an Plätzen.
Übernachtungsmöglichkeit unweit des Bildungsinstituts
Rostock bietet als Tourismusregion eine Vielzahl unterschiedlicher Übernachtungsmöglichkeiten für jeden Anspruch. Die Teilnehmer an einem Seminar benötigen allerdings oft nur eine preiswerte Übernachtungsmöglichkeit in der Nähe des Bildungsinstituts. In diesem Fall können wir das Gästehaus Rostock (Lütten-Klein) empfehlen (Warnowallee 23, Tel. 0381 776970, www.gaestehaus-rostock.de)
SEPA-Lastschriftmandat
Die Teilnahmegebühren können Sie auch durch das Bildungsinstitut einziehen lassen.
Bitte erteilen Sie uns dazu ein Lastschriftmandat.
Hier können Sie den Vordruck dafür herunterladen.
