Kursdetails
Onlineseminare
Private Kapitaleinkünfte in den Anlagen KAP, KAP-BET und KAP-INV
Anmeldeschluss: 05.05.2025 08:30 Uhr
Private Kapitaleinkünfte sind in der Einkommensteuererklärung auf bis zu 3 Anlagen zu erfassen. Aufgrund der Vielzahl von Anlageformen bereiten die Eintragungen oft Schwierigkeiten und sind sehr zeitintensiv.
Der Gesetzgeber hat durch das JStG 2024 bestimmt, dass die Verlustverrechnungskreise "Termingeschäfte" und "Forderungsverluste" in allen offenen Fällen nicht mehr zur Anwendung kommen und mit allen Einkünften aus Kapitalvermögen verrechenbar sind.
In dem Online-Seminar "Private Kapitaleinkünfte in den Anlagen KAP, KAP-BET und KAP-INV" erhalten Sie Hinweise zu den richtigen Eintragungen in den aktuellen Erklärungsvordrucken. Ab Januar 2023 führt der positive Basiszins zur Rückkehr der Vorabpauschale bei Investmentfonds und führt zu einer Versteuerung in 2024.
Im Seminar wird sowohl auf die Berechnung der Vorabpauschale, als auch auf die Eintragungen bei ausländischen Fondsanteilen eingegangen.
Außerdem gewinnt die Besteuerung von Kryptowährungen und digitaler Token in der Praxis weiter an Bedeutung, das Seminar stellt in diesem Bereich die Grundsätze dar.
Das Seminar ist gleichermaßen für die Steuerberater*innen und deren Mitarbeiter*innen geeignet, die sich mit den Thematiken der Einkünfte aus Kapitalvermögen beschäftigen.
Anhand von Beispielen und Hinweisen wird der Praxisbezug deutlich.
Investieren Sie in gutes Wissen rund um die privaten Kapitaleinkünfte!
Ort:
Ihre Dozenten: Florian Peters
Das nach AZAV und ISO 9001:2015 zertifizierte Bildungsinstitut des steuerberatenden Berufs in Mecklenburg-Vorpommern widmet sich vorrangig der Fortbildung von Angehörigen des steuerberatenden Berufs und bietet dazu Kurse u.a. für (angehende) Steuerberater, Steuerfachwirte, Steuerfachangestellte und Mitarbeiter von Steuerberatungs- und Anwaltskanzleien sowie Unternehmen mit eigener Buchhaltung als "Staatlich anerkannte Einrichtung der Weiterbildung".
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Fragen & Antworten (FAQ)
Hinweis und Dokumente
Förderung und Bildungsurlaub
Bildungsurlaub kann beim Lagus MV beantragt werden:
Landesamt für Gesundheit und Soziales MV
Friedrich-Engels-Str. 47
19061 Schwerin
0385/39910
Eine Förderung nach dem Aufstiegsförderungsgesetz (AFBG) - Meister-Bafög - kann beantragt werden. Informationen u. Beratung erhalten Sie unter der Info-Hotline: 0800 6223634 oder unter www.meister-bafoeg.info. Haben Sie das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet, besteht die Möglichkeit einer Förderung über ein Programm des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Technologie (Info unter: www.sbb-stipendien.de).
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Eine kostenfreie Abmeldung ist bis zu einer Woche (5 Werktage) vor Seminarbeginn möglich. Bei Nichtteilnahme erfolgt keine Erstattung des Seminarpreises. Bei einem mehrteiligen Seminar/Abonnement gilt das Seminar mit der ersten Veranstaltung als besucht. Die Teilnahme ist innerhalb der Kanzlei übertragbar. Das Bildungsinstitut ist berechtigt, das Seminar bei nicht ausreichender Teilnehmerzahl abzusagen. Bitte beachten Sie, dass bei unseren Online-Seminaren pro Buchung ein einmaliger Zugang gilt. Sollten Sie das Online-Seminar auf mehreren Endgeräten empfangen wollen, buchen Sie bitte entsprechend diese Anzahl an Plätzen.
Übernachtungsmöglichkeit unweit des Bildungsinstituts
Rostock bietet als Tourismusregion eine Vielzahl unterschiedlicher Übernachtungsmöglichkeiten für jeden Anspruch. Die Teilnehmer an einem Seminar benötigen allerdings oft nur eine preiswerte Übernachtungsmöglichkeit in der Nähe des Bildungsinstituts. In diesem Fall können wir das Gästehaus Rostock (Lütten-Klein) empfehlen (Warnowallee 23, Tel. 0381 776970, www.gaestehaus-rostock.de)
SEPA-Lastschriftmandat
Die Teilnahmegebühren können Sie auch durch das Bildungsinstitut einziehen lassen.
Bitte erteilen Sie uns dazu ein Lastschriftmandat.
Hier können Sie den Vordruck dafür herunterladen.