Kursdetails
Onlineseminare
Onlineseminar - Zuschläge in der Lohnabrechnung
Anmeldeschluss: 20.04.2026 15:00 Uhr
Zuschläge in der Lohnabrechnung
In vielen Unternehmen werden diverse Zuschlagsarten gewährt. Die bekanntesten sind Sonntags-, Feiertags- und Nachtzuschläge sowie Überstundenzuschläge. Oftmals sind sich Arbeitgeber schon gar nicht sicher, ob sie überhaupt dazu verpflichtet sind. Ein Anspruch des Arbeitnehmers kann sich dabei aus dem Gesetz, dem Arbeitsvertrag, einer betrieblichen Übung oder in aller Regel aufgrund eines Tarifvertrages ergeben.
Dann ergeben sich aber bereits die nächsten Fragen: Findet ein bestimmter Tarifvertrag überhaupt auf das Arbeitsverhältnis Anwendung und ist der Arbeitgeber damit verpflichtet, die Zuschläge zu gewähren oder handelt es sich um eine freiwillige Leistung? Ist schließlich geklärt, dass ein Anspruch besteht, kommt es zu weiteren Problemen: Kann der jeweilige Zuschlag steuer- und beitragsfrei abgerechnet werden? Sind die Steuerbefreiungen auch kumulativ anwendbar, wenn z.B. ein Feiertag auf einen Sonntag fällt?
Das Seminar gibt einen Überblick über die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Gewährung von Zuschlägen und zeigt das Verhältnis zwischen Gesetz, Tarifvertrag und Arbeitsvertrag in Bezug auf die Anspruchsgrundlagen. Dabei wird zudem erläutert, ob und gegebenenfalls unter welchen Voraussetzungen Zuschläge bei der Berechnung des Urlaubsentgelts berücksichtigt werden müssen und ob Zuschläge auf den gesetzlichen Mindestlohn angerechnet werden können. Vervollständigt wird das Thema durch die Beleuchtung der steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Abrechnung von Sonntags-, Feiertags- und Nachtzuschlägen sowie Überstundenzuschlägen.
- Gesetzlichen Anspruchsgrundlagen für Sonntags-, Feiertags- und Nachtzuschläge sowie Überstundenzuschläge
- Berücksichtigung von Zuschlägen bei der Berechnung des Urlaubsentgelts sowie der Zusammensetzung des gesetzlichen Mindestlohns
- Voraussetzungen für die Anwendbarkeit von Tarifverträgen und Beispiele aus der Praxis
- Steuerfreiheit von Sonntags-, Feiertags- und Nachtzuschlägen nach § 3b EStG und deren sozialversicherungsrechtliche Handhabung
Schwerpunkt
Arbeitsrecht
Lohnsteuer
Das Onlineseminar wird in Kooperation mit der Steuerakademie Thüringen angeboten. Die Seminardurchführung obliegt unseren Kolleg/innen aus Thüringen.
Eine kostenfreie Abmeldung ist bis zu einer Woche (5 Werktage) vor Seminarbeginn möglich. Bei Nichtteilnahme erfolgt keine Erstattung des Seminarpreises. Bei einem mehrteiligen Seminar/Abonnement gilt das Seminar mit der ersten Veranstaltung als besucht. Die Teilnahme ist innerhalb der Kanzlei übertragbar. Das Bildungsinstitut ist berechtigt, das Seminar bei nicht ausreichender Teilnehmerzahl abzusagen. Bitte beachten Sie, dass bei unseren Online-Seminaren pro Buchung ein einmaliger Zugang gilt. Sollten Sie das Online-Seminar auf mehreren Endgeräten empfangen wollen, buchen Sie bitte die entsprechende Anzahl an Plätzen.
Ort:
Ihre Dozenten: Gunther Schwanke


Das nach AZAV und ISO 9001:2015 zertifizierte Bildungsinstitut des steuerberatenden Berufs in Mecklenburg-Vorpommern widmet sich vorrangig der Fortbildung von Angehörigen des steuerberatenden Berufs und bietet dazu Kurse u.a. für (angehende) Steuerberater, Steuerfachwirte, Steuerfachangestellte und Mitarbeiter von Steuerberatungs- und Anwaltskanzleien sowie Unternehmen mit eigener Buchhaltung als "Staatlich anerkannte Einrichtung der Weiterbildung".
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Fragen & Antworten (FAQ)
Hinweis und Dokumente
Förderung und Bildungsurlaub
Bildungsurlaub kann beim Lagus MV beantragt werden:
Landesamt für Gesundheit und Soziales MV
Friedrich-Engels-Str. 47
19061 Schwerin
0385/39910
Eine Förderung nach dem Aufstiegsförderungsgesetz (AFBG) - Meister-Bafög - kann beantragt werden. Informationen u. Beratung erhalten Sie unter der Info-Hotline: 0800 6223634 oder unter www.meister-bafoeg.info. Haben Sie das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet, besteht die Möglichkeit einer Förderung über ein Programm des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Technologie (Info unter: www.sbb-stipendien.de).
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Eine kostenfreie Abmeldung ist bis zu einer Woche (5 Werktage) vor Seminarbeginn möglich. Bei Nichtteilnahme erfolgt keine Erstattung des Seminarpreises. Bei einem mehrteiligen Seminar/Abonnement gilt das Seminar mit der ersten Veranstaltung als besucht. Die Teilnahme ist innerhalb der Kanzlei übertragbar. Das Bildungsinstitut ist berechtigt, das Seminar bei nicht ausreichender Teilnehmerzahl abzusagen. Bitte beachten Sie, dass bei unseren Online-Seminaren pro Buchung ein einmaliger Zugang gilt. Sollten Sie das Online-Seminar auf mehreren Endgeräten empfangen wollen, buchen Sie bitte entsprechend diese Anzahl an Plätzen.
Übernachtungsmöglichkeit unweit des Bildungsinstituts
Rostock bietet als Tourismusregion eine Vielzahl unterschiedlicher Übernachtungsmöglichkeiten für jeden Anspruch. Die Teilnehmer an einem Seminar benötigen allerdings oft nur eine preiswerte Übernachtungsmöglichkeit in der Nähe des Bildungsinstituts. In diesem Fall können wir das Gästehaus Rostock (Lütten-Klein) empfehlen (Warnowallee 23, Tel. 0381 776970, www.gaestehaus-rostock.de)
SEPA-Lastschriftmandat
Die Teilnahmegebühren können Sie auch durch das Bildungsinstitut einziehen lassen.
Bitte erteilen Sie uns dazu ein Lastschriftmandat.
Hier können Sie den Vordruck dafür herunterladen.
