Kursdetails

Onlineseminare

Kennziffer: 2023-30-Online

Onlineseminar Sachzuwendungen in der Lohnsteuer 2023

Kursdauer: 01.06.2023 09:00 Uhr bis 02.06.2023 12:30 Uhr
Anmeldeschluss: 01.06.2023 08:30 Uhr

Sachzuwendungen spielen in Unternehmen eine wichtige Rolle, um Arbeitnehmer*innen neben dem Barlohn weitere Anreize zu ermöglichen. Um aber die besonderen Bewertungs- und Pauschalierungsmöglichkeiten nutzen zu können und so bei der Gewährung von Sachbezügen die Steuer- und damit die Abgabenlast zu senken, ist genaue Kenntnis der Rechtslage notwendig.

In dem Seminar werden Mitarbeiter*innen der Lohn- und Gehaltsabrechnung, der Personalbüros und Angehörige der steuerberatenden Berufe detailliert über die Anwendungsmöglichkeiten im Bereich der Sachbezugsgewährung an Arbeitnehmer*innen informiert und gewinnen so Sicherheit bei der Umsetzung im Unternehmen bzw. bei der Beratung der Mandanten. Die Vielzahl der im Seminar erläuterten Arten von Sachbezügen soll zudem einen Überblick über bestehende Varianten für die Praxis verschaffen.

Unter Beachtung aktueller Gesetzgebung, Rechtsprechung und neuester Verwaltungsanweisungen erhalten die Teilnehmer*innen grundsätzliche und aktuelle Informationen zur Gewährung von Sachzuwendungen an Arbeitnehmer*innen. In zahlreichen Praxisbeispielen werden nicht nur die unterschiedlichen Anwendungsbereiche aufgezeigt, sondern auch wichtige Tipps für denkbare Gestaltungs- und Handlungsmöglichkeiten zur lohnsteuerlichen Behandlung von Sachzuwendungen gegeben.


Seminarleiter ist Herr Diplom-Finanzwirt Heinz-Willi Schaffhausen. Herr Schaffhausen ist in der Steuerabteilung des Ministeriums der Finanzen NRW für den Bereich Lohnsteuer sowie Teilbereiche der Einkommensteuer zuständig und verfügt über langjährige Berufs- und Seminarerfahrungen.

Seminarinhalt:

1. Rabattfreibetrag i. H. v. 1.080 € bei Belegschaftsrabatten
 • z. B. Hilfs- und Nebengeschäfte, Kundenrabatte, Wahlrechte, Konzernklausel

2. Ermittlung des zu versteuernden Sachbezugs
• günstige Internetangebote, Wahlrechte, Abschlag von 4 %, vereinfachte Vorteilsermittlung mit dem Arbeitgeberaufwand

3. 50 €-Sachbezugsfreigrenze
• Möglichkeiten zur Nutzung der mtl. Steuer- und SV-Freigrenze, Kombination mit Aufmerksamkeiten und steuerfreien/pauschal versteuerten Bezügen, Guthabenkarten und Gebührenübernahme, Versand- und Verpackungskosten, Firmenfitnessmitgliedschaften, mtl. Zufluss von Krankenversicherungsbeiträgen bei Prüfung der 50 €-Grenze?

4. Aufmerksamkeiten (bis 60 €) bei besonderen persönlichen Ereignissen des Arbeitnehmers, sonstige Sachgeschenke, Leistungen im Arbeitgeberinteresse
• u. a. persönliche Ereignisse im privaten (Geburtstag etc.) und auch beruflichen (z. B. Firmenjubiläum) Bereich, Einschränkungen bei Aufmerksamkeiten an Angehörige der Arbeitnehmer ab 2023, Zuwendungen im Eigeninteresse des Arbeitgebers (= kein Lohn): z. B. Vorsorgeuntersuchung, Betriebssport, ggf. Bildschirmarbeitsplatzbrille, „gesundheitsgerechte“ Büroausstattung, Getränke- und Genussmittel im Betrieb, Kunden- und Geschäftsessen, „Einkaufs-App“

5. Steuerbefreiung bei Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel für Fahrten zur Arbeit
• z. B. steuerfreie Job-Ticket-/Fahrkartenüberlassung/Zuschüsse für Fahrten zur Arbeit, Anrechnung auf Entfernungspauschale des Mitarbeiters, Pauschalierungsmöglichkeiten, Ausweis in der Lohnsteuerbescheinigung, bei Gehaltsumwandlung ggf. 50 €-Grenze, Fahrtkostenzuschüsse und Belege zum Lohnkonto, Pauschalierung bei Nutzung von ÖPNV und Scooter

6. Firmenwagengestellung
• z. B. überarbeitetes Anwendungsschreiben zur Firmenwagengestellung, Fahrten zur Arbeit und keine Fahrten für einen ganzen Monat, Home-Office-Tätigkeit, Nichtansatz der Nutzungswerte, Wahlrechte für Fahrten Wohnung-Arbeit, Ansatz der vollen Nutzungswerte, Pauschalierung des Sachbezugs (z. B. nach der 0,03 %-Regelung) für die Fahrt zur Arbeit: Anwendung der 15-Tage-Regelung und Folgen einer zu hohen Pauschalierung (z. B. bei Home-Office/Telearbeit), anteilige Kürzung der 15-Tage-Regelung (z. B. bei Home-Office/Telearbeit), Fahrten zum „Arbeitgeber-Sammelpunkt“, Nutzungsentgelte nebst Rückzahlung durch den Arbeitgeber und Abgrenzung zur Gehaltsumwandlung, Dienstreisen, Außendienstler, Fahrzeugwechsel, doppelte Haushaltsführung, Zuzahlungen zu den Anschaffungskosten des Firmenwagens/zur Sonderausstattung/Leasingsonderzahlung, Kostendeckelung, Wechsel zwischen Bruttolistenpreisregelung und Fahrtenbuchmethode, keine Fahrtenbuchmethode bei Schätzung von Benzinkosten

7. Elektro- und Hybridelektrofahrzeuge
• Sachbezugsminderung von Elektro- und Hybridelektrofahrzeugen („Halbierungsregelung“) als Firmenwagen, besondere Förderung reiner E-Fahrzeuge („Viertelregelung“), höhere Anforderungen für ab 2022 angeschaffte/geleaste Firmenwagen dieser Art und Folgen bei Verzögerung der Auslieferung; pauschaler Auslagenersatz/Sachbezugsminderung bei Strombetankung zu Hause und Möglichkeit des Einzelnachweises, Steuerbefreiung (z. B. für Strombetankung von Arbeitnehmer-Fahrzeugen im Betrieb) und Pauschalierungsmöglichkeit (z. B. bei Ladestation-Schenkung), Behandlung der Prämie für die Treibhausminderungsquote

8. Elektro-Bikes
• Halbierung des Bruttolistenpreises bei „großen“ Elektro-Bikes, „Viertelregelung“, Steuerbefreiung für Pedelecs und „normale“ Fahrräder, verbesserte Förderung bei Gehaltsumwandlung, E-Scooter/Elektro-Tretroller, Aufladen eigener Bikes beim Arbeitgeber, Überlassung mehrerer Bikes an Mitarbeiter*innen (Angehörige), Übereignung an bzw. verbilligter Erwerb (gebrauchter) „kleiner“ und „großer“ E-Bikes durch Mitarbeiter*innen und Pauschalierung

9. Gutscheine/Guthabenkarten, Versicherungsschutz
• u. a. erneut überarbeitetes Anwendungsschreiben zur Abgrenzung von Barlohn und Sachlohn, welche Gutscheine und Guthabenkarten „gehen noch“?, „Ausschöpfen“ der 50 €-Grenze, Folgen der Einlösung eines begünstigten Gutscheins gegen andere Gutscheine, Zuflusszeitpunkt des Vorteils, Guthabenkartengebühren, Arbeitgeber-Beiträge zur Zusatz-KV/Krankentagegeld- und Pflegezusatzversicherung, Universalgutscheincode

10. Gesundheitsförderung (600 € steuer- und SV-frei)
• „Leitfaden“ der Finanzverwaltung zur Behandlung von Arbeitgeberleistungen (kein Lohn, steuerfrei oder steuerpflichtig) mit zahlreichen Beispielen, begünstigte Präventionskurse, betriebliche Gesundheitsförderung, Mitgliedsbeiträge für Fitnessstudios/Sportvereine/ähnliche Einrichtungen, Bildschirmarbeitsplatzbrille, Vorsorge, Gesundheits-Check-Ups, Schutzimpfungen, Verpflegungs- und Übernachtungskosten bei Präventionsmaßnahmen

11. Betriebsveranstaltungen
• u. a. Ermittlung und Aufteilung der Gesamtkosten, Freibetrag von 110 €, Geschenke (u. a. „60 €-Sonderregelung“), Tombola, Feier für Führungskräfte, „berufliche“ Teilnahme, Ermittlung der Kosten je Teilnehmer, Begleitpersonen, betriebsfremde Personen (z. B. Kunden), Abgrenzung zur Ehrung einzelner Mitarbeiter*innen (z. B. „Jubilarfeier“), Pauschalierung: z. B. bei Teilnahme von „Fremd-Arbeitnehmern“ und Kunden/Geschäftspartnern, „Online“-Betriebsveranstaltung

12. „Besondere“ Arbeitgeber-Veranstaltungen („Einzelveranstaltungen“)
• 110 €-Freigrenze bei Diensteinführung, Amts-/Funktionswechsel, Verabschiedung, Jubiläum, rundem Arbeitnehmergeburtstag neben Betriebsveranstaltungen

13. Arbeitnehmerbewirtung
• z. B. Kantinenessen, Restaurantschecks, Gewährung von Mahlzeitenzuschüssen und neue Vereinfachungsregelung bei max. 15 Zuschüssen monatlich, Dienstreise, Geschäfts- und Arbeitsessen, Kundenbewirtung, Belohnungsessen, Arbeitnehmerjubiläum, Geburtstagsfeier, Verabschiedung, Einführung, Beförderung; Praxisübersicht!

14. Sachbezugswerte 2023
 • z. B. bei (Kantinen-)Mahlzeiten, Restaurantschecks, Pauschalierung; Unterkünfte: Ermittlung des Vorteils mit Abschlägen, neue Rechtsprechung zum Abschlag bei Mehrfachbelegung

15. Arbeitgeberdarlehen
• Vorteilsermittlung anhand des marktüblichen Zinssatzes, Wahlrechte, „2.600 €-Nichtaufgriffsgrenze“, 50 €-Grenze, Reisekosten- und Gehaltsvorschuss

16. Pauschalierungsmöglichkeiten nach § 37b EStG (30 %)
• bei Sachzuwendungen an eigene Arbeitnehmer und Dritte (z. B. Geschäftsfreunde): z. B. Aufmerksamkeiten, Bemessungsgrundlage, Einbeziehung von Kosten für den äußeren Rahmen/Eventagentur/Location, Besonderheiten bei Außenprüfungen, Incentive-Reisen und -Maßnahmen, Bewirtung, Geschäftsessen, Gutscheine, Guthabenkarten(-gebühren), Sachzuwendungen an eigene Arbeitnehmer im „Arbeitgeberinteresse“ (= kein Lohn), Mitarbeitertickets für Fachmessen, Wahlrecht zur 50 €-Grenze, „10 €-Nichtaufgriffsgrenze“, Geschenke von Kunden, Sachprämien im Rahmen von Verkaufsförderprogrammen

17. Weitere spezielle Pauschalierungsmöglichkeiten (15 %/25 %)
• z. B. Fahrtkostenzuschüsse für Fahrten zur Arbeit mit dem eigenen Pkw des Mitarbeiters: „15-Tage-Vereinfachungsregelung“: Folgen zu hoher Pauschalierung und anteilige Kürzung der 15-Tage-Regel (z. B. bei Home-Office/Telearbeit); Pauschalierung i. H. d. „zweistufigen“ Entfernungspauschale unter Berücksichtigung der Anhebung ab 2022; steuerfreie Leistungen für die Fahrt zur Arbeit im ÖPNV; Pauschalierung bei Übereignung/verbilligtem Erwerb „kleiner“ E-Bikes, Verpflegungszuschüsse, Erholungsbeihilfen, Internetzuschüsse, Mahlzeiten auf Dienstreisen, Restaurantschecks/Mahlzeitenzuschüsse/Kantinenmahlzeiten

18. Arbeits- und Berufskleidung
• i. d. R. eigenbetriebliches Interesse = kein Arbeitslohn, „Barablösung“ und „Wäschegeld“

19. Überlassung von Wohnraum an Mitarbeiter*innen
 • vom Arbeitgeber angemietete und eigene Wohnung, Ermittlung der ortsüblichen Miete, Verringerung des Mietvorteils, 1/3 Bewertungsabschlag, Rabattfreibetragsregelung, Unterscheidung Wohnung und Unterkunft und Folgen für die Vorteilsermittlung

20. Telekommunikation
• z. B. PC- und Telefonüberlassung – insbes. Handy/Smartphone – evtl. steuer- und sv-frei inkl. Kostenübernahme, pauschaler Auslagenersatz, wann liegt ein „betriebliches“ Gerät vor?, geleaste Geräte; Pauschalierung von „Internetzuschüssen“, Pauschalierungsmöglichkeit bei Übereignung von Geräten an Mitarbeiter*innen (z. B. Tablet, Smartphone), verbilligter Erwerb gebrauchter Geräte

21. Sonstiges
• Kindergartenzuschüsse und Betreuung von Kindern (ggf. auch im Home-Office

 

Termin: 
Das Seminar findet aufgeteilt auf zwei Vormittage statt.

01.06.2023    09:00 - ca. 12:30 Uhr
02.06.2023    09:00 - ca. 12:30 Uhr

 

Änderungen aus aktuellem Anlass bleiben vorbehalten!

Ort: Online über Microsoft Teams


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Ihre Dozenten: Heinz-Willi Schaffhausen

Preis p.P.: 225,00€

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