Kursdetails

Onlineseminare

Kennziffer: 2022-23

Onlineseminar Sachzuwendungen an Arbeitnehmer 2022 aus lohnsteuerlicher Sicht

Kursdauer: 08.06.2022 09:00 Uhr bis 09.06.2022 12:30 Uhr
Anmeldeschluss: 07.06.2022 16:00 Uhr

Sachzuwendungen spielen in Unternehmen eine wichtige Rolle, um Arbeitnehmer*innen neben dem Barlohn weitere Anreize zu ermöglichen. Um aber die besonderen Bewertungs- und Pauschalierungsmöglichkeiten nutzen zu können und so bei der Gewährung von Sachbezügen die Steuer- und damit die Abgabenlast zu senken, ist genaue Kenntnis der Rechtslage notwendig.

In dem Seminar werden Mitarbeiter*innen der Lohn- und Gehaltsabrechnung, der Personalbüros und Angehörige der steuerberatenden Berufe detailliert über die Anwendungsmöglichkeiten im Bereich der Sachbezugsgewährung an Arbeitnehmer*innen informiert und gewinnen so Sicherheit bei der Umsetzung im Unternehmen bzw. bei der Beratung der Mandanten. Die Vielzahl der im Seminar erläuterten Arten von Sachbezügen soll zudem einen Überblick über bestehende Varianten für die Praxis verschaffen.

Unter Beachtung aktueller Gesetzgebung, Rechtsprechung und neuester Verwaltungsanweisungen erhalten die Teilnehmer*innen grundsätzliche und aktuelle Informationen zur Gewährung von Sachzuwendungen an Arbeitnehmer*innen. In zahlreichen Praxisbeispielen werden nicht nur die unterschiedlichen Anwendungsbereiche aufgezeigt, sondern auch wichtige Tipps für denkbare Gestaltungs- und Handlungsmöglichkeiten zur lohnsteuerlichen Behandlung von Sachzuwendungen gegeben.


Seminarleiter ist Herr Diplom-Finanzwirt Heinz-Willi Schaffhausen. Herr Schaffhausen ist in der Steuerabteilung des Ministeriums der Finanzen NRW für den Bereich Lohnsteuer sowie Teilbereiche der Einkommensteuer zuständig und verfügt über langjährige Berufs- und Seminarerfahrungen.

Themenübersicht:

1. Rabattfreibetrag i. H. v. 1.080 € bei Belegschaftsrabatten
•    z. B. Hilfs- und Nebengeschäfte, Kundenrabatte, Wahlrechte, Konzernklausel

2. Ermittlung des zu versteuernden Sachbezugs
•    günstige Internetangebote, Wahlrechte, Abschlag von 4 %, vereinfachte Vorteilsermittlung mit dem Arbeitgeberaufwand

3. 50 (bisher 44) €-Sachbezugsfreigrenze
•    u. a. Anhebung der Grenze ab 2022, Möglichkeiten zur Nutzung der mtl. Steuer- und SV-Freigrenze, Kombination mit Aufmerksamkeiten und steuerfreien/pauschal versteuerten Bezügen, Guthabenkarten und Gebührenübernahme, Versand- und Verpackungskosten, Mitgliedsbeitrag für Sportverein und Fitnessstudio, Firmenfitnessmitgliedschaften, gesetzliche Einschränkung der Gehaltsumwandlung

4. Aufmerksamkeiten (bis 60 €) bei besonderen persönlichen Ereignissen des Arbeitnehmers, sonstige Sachgeschenke, Leistungen im Arbeitgeberinteresse
•    u. a. persönliche Ereignisse (Geburtstag etc.), Zuwendungen im Eigeninteresse des Arbeitgebers (= kein Lohn): z. B. Vorsorgeuntersuchung, Betriebssport, ggf. Bildschirmarbeitsplatzbrille, „gesundheitsgerechte“ Büroausstattung, Getränke- und Genussmittel im Betrieb, Kunden- und Geschäftsessen, „Einkaufs-App“

5. Steuerbefreiung bei Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel für Fahrten zur Arbeit
•    Anwendungsschreiben der Finanzverwaltung zu Einzelfragen: z. B. steuerfreie Job-Ticket-/Fahrkartenüberlassung/Zuschüsse für Fahrten zur Arbeit, Privatfahrten im ÖPNV, Pauschalierungsmöglichkeit, Ausweis in der Lohnsteuerbescheinigung; Fahrtkostenzuschüsse und Belege zum Lohnkonto, Pauschalierung bei Nutzung von ÖPNV und Scooter 

6. Firmenwagengestellung
•    z. B. überarbeitetes Anwendungsschreiben zur Firmenwagengestellung, Fahrten zur Arbeit bei vollem Monat nicht im Betrieb, Home-Office-Tätigkeit, weiteres privates Fahrzeug des Mitarbeiters, Wahlrechte für Fahrten Wohnung-Arbeit, Pauschalierung des Sachbezugs (z. B. nach der 0,03 %-Regelung) für die Fahrt zur Arbeit: Anwendung der 15-Tage-Regelung und Folgen einer zu hohen Pauschalierung (z. B. bei Home-Office oder Telearbeit), anteilige Kürzung der 15-Tage-Regelung (z. B. bei Home-Office), Fahrten zum „Arbeitgeber-Sammelpunkt“, Nutzungsentgelte, Dienstreisen, Außendienstler, Fahrzeugwechsel, doppelte Haushaltsführung, Zuzahlungen zu den Anschaffungskosten des Firmenwagens/zur Sonderausstattung/Leasingsonderzahlung

7. Elektro- und Hybridelektrofahrzeuge
•    Ausblick: Vorhaben der neuen Bundesregierung zur Förderung dieser Fahrzeuge, Sachbezugsminderung von Elektro- und Hybridelektrofahrzeugen („Halbierungsregelung“) als Firmenwagen, besondere Förderung reiner E-Fahrzeuge („Viertelregelung“), höhere Anforderungen für ab 2022 angeschaffte/geleaste Firmenwagen dieser Art und Folgen bei Verzögerung der Auslieferung; aktuell: nach Gesetzeskorrektur fallen mehr Fahrzeuge in die „Viertelregelung“, aktuelles Anwendungsschreiben der Finanzverwaltung dazu, höherer Auslagenersatz/ Sachbezugsminderung bei Strombetankung zu Hause ab 2021 und Möglichkeit des Einzelnachweises, Steuerbefreiung (z. B. für Strombetankung von Arbeitnehmer-Fahrzeugen im Betrieb) und Pauschalierungsmöglichkeit (z. B. bei Ladestation-Schenkung), Nutzung von Elektrofahrzeugen aus einem Fahrzeugpool

8. Elektro-Bikes
•    Anwendungsschreiben zur E-Bike-Überlassung, Halbierung des Bruttolistenpreises bei „großen“ Elektro-Bikes, „Viertelregelung“, Steuerbefreiung für Pedelecs und „normale“ Fahrräder, verbesserte Förderung bei Gehaltsumwandlung, E-Scooter/Elektro-Tretroller, Aufladen eigener Bikes beim Arbeitgeber, Überlassung mehrerer Bikes an Mitarbeiter*innen (Angehörige), Übereignung an bzw. verbilligter Erwerb (gebrauchter) „kleiner“ und „großer“ E-Bikes durch Mitarbeiter*innen und Pauschalierung

9. Gutscheine/Guthaben- und Prepaidkarten, Versicherungsschutz
•    u. a. erneut überarbeitetes Anwendungsschreiben = Überarbeitung der aktuellen Regelung zur Abgrenzung von Barlohn und Sachlohn, Anwendungszeitpunkt der „verschärften“ Rechtslage und Folgen für Gutscheine und o. g. Karten, welche Gutscheine und Guthabenkarten „gehen noch“?, „Ausschöpfen“ der 50 (bisher 44) €-Grenze, Zuflusszeitpunkt des Vorteils, Guthabenkartengebühren, Arbeitgeber-Beiträge zur Zusatz-KV/Krankentagegeld- und Pflegezusatzversicherung, zweckgebundene Geldleistungen und nachträgliche Kostenerstattungen

10. Gesundheitsförderung (600 € steuer- und SV-frei)
•    Umsetzungshilfe („Leitfaden“) der Finanzverwaltung zur Behandlung von Arbeitgeberleistungen (kein Lohn, steuerfrei oder steuerpflichtig) mit zahlreichen Beispielen, begünstigte Präventionskurse, betriebliche Gesundheitsförderung, Mitgliedsbeiträge für Fitnessstudios/Sportvereine/ähnliche Einrichtungen, Bildschirmarbeitsplatzbrille, Vorsorge, Gesundheits-Check-Ups, Schutzimpfungen, Verpflegungs- und Übernachtungskosten bei Präventionsmaßnahmen

11. Betriebsveranstaltungen
•    u. a. Ermittlung der Gesamtkosten unter Hinweis auf die aktuelle Rechtsprechung, Freibetrag von 110 €, Geschenke (u. a. „60 €-Sonderregelung“), Tombola, Feier für Führungskräfte, „berufliche“ Teilnahme, Ermittlung der Kosten je Teilnehmer, Begleitpersonen, betriebsfremde Personen (z. B. Kunden), Kundenbetreuung oder Betriebsveranstaltung, Abgrenzung zur Ehrung einzelner Mitarbeiter*innen (z. B. „Jubilarfeier“), Pauschalierung: z. B. bei Teilnahme von „Fremd-Arbeitnehmern“ und Kunden/Geschäftspartnern, „Online“-Betriebsveranstaltung

12. „Besondere“ Arbeitgeber-Veranstaltungen („Einzelveranstaltungen“)
•    110 €-Freigrenze bei Diensteinführung, Amts-/Funktionswechsel, Verabschiedung, Jubiläum, rundem Arbeitnehmergeburtstag neben Betriebsveranstaltungen

13. Arbeitnehmerbewirtung
•    z. B. Kantinenessen, Restaurantschecks, Gewährung von Mahlzeitenzuschüssen, Dienstreise, Geschäfts- und Arbeitsessen, Kundenbewirtung, Belohnungsessen, Arbeitnehmerjubiläum, Geburtstagsfeier, Verabschiedung, Einführung, Beförderung, Praxisübersicht!

14. Sachbezugswerte 2022
•    z. B. bei (Kantinen-)Mahlzeiten, Restaurantschecks, Pauschalierung; Unterkünfte

15. Arbeitgeberdarlehen
•    Vorteilsermittlung anhand des marktüblichen Zinssatzes, Wahlrechte, „2.600 €-Nichtaufgriffsgrenze“, 50 €-Grenze, Reisekosten- und Gehaltsvorschuss

16. Pauschalierungsmöglichkeiten nach § 37b EStG (30 %)
•    bei Sachzuwendungen an Arbeitnehmer und Dritte (z. B. Geschäftsfreunde): z. B. Aufmerksamkeiten, Bemessungsgrundlage, Einbeziehung von Kosten für den äußeren Rahmen/ Eventagentur/ Location, Besonderheiten bei Außenprüfungen, Incentive-Reisen und -Maßnahmen, Bewirtung (Was gehört dazu?), Geschäftsessen, VIP-Logen, Gutscheine, Guthabenkarten(-gebühren), Sachzuwendungen an eigene Arbeitnehmer im „Arbeitgeberinteresse“ (= kein Lohn), Mitarbeitertickets für Fachmessen, Wahlrecht zur 50 €-Grenze, „10 €-Nichtaufgriffsgrenze“, Verlosungen, Geschenke von Kunden, Sachprämien im Rahmen von Verkaufsförderprogrammen

17. Weitere spezielle Pauschalierungsmöglichkeiten (15 %/25 %)
•    z. B. Fahrtkostenzuschüsse für Fahrten zur Arbeit: überarbeitetes Anwendungsschreiben zur Entfernungspauschale und Folgen für die Pauschalierung, „15-Tage-Vereinfachungsregelung“: Folgen zu hoher Pauschalierung und anteilige Kürzung der 15-Tage-Regel (z. B. bei Home-Office, Telearbeit); Pauschalierung i. H. d. „zweistufigen“ Entfernungspauschale; steuerfreie Leistungen für die Fahrt zur Arbeit im ÖPNV; Pauschalierung bei Übereignung/verbilligtem Erwerb „kleiner“ E-Bikes, Verpflegungszuschüsse, Erholungsbeihilfen, Internetzuschüsse, Mahlzeiten auf Dienstreisen, Restaurantschecks/ Mahlzeitenzuschüsse/ Kantinenmahlzeiten

18. Arbeits- und Berufskleidung
•    i. d. R. eigenbetriebliches Interesse = kein Arbeitslohn, „Barablösung“ und „Wäschegeld“

19. Überlassung von Wohnraum an Mitarbeiter*innen
•    Verringerung des Mietvorteils, 1/3 Bewertungsabschlag auch bei Überlassung von verbundenen Unternehmen, Bewertungsabschlag und Rabattfreibetragsregelung, Unterscheidung Wohnung und Unterkunft und Folgen für die Vorteilsermittlung

20. Telekommunikation
•    z. B. PC- und Telefonüberlassung – insbes. Handy/Smartphone – evtl. steuer- und sv-frei inkl. Kostenübernahme, pauschaler Auslagenersatz, geleaste Geräte; Pauschalierung von „Internetzuschüssen“, Pauschalierungsmöglichkeit bei Übereignung von Geräten an Mitarbeiter*innen (z. B. Tablet, Smartphone), verbilligter Erwerb gebrauchter Geräte

21. Sonstiges
•    Kindergartenzuschüsse, Fürsorgeleistungen

Änderungen aus aktuellem Anlass bleiben vorbehalten!

Ort: Online


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Ihre Dozenten: Heinz-Willi Schaffhausen

Preis p.P.: 215,00€