Kursdetails
Onlineseminare
Künstlersozialabgaben 2026
Anmeldeschluss: 26.03.2026 11:00 Uhr
Stichtag 31.03.2026 – sind Sie bereit?
Die Zeit läuft! Bis zum 31. März 2026 müssen alle abgabepflichtigen Entgelte für das Jahr 2025 gemeldet sein.
Wer hier rechtzeitig und korrekt handelt, erspart sich Ärger – und ist den Betriebsprüfern der Deutschen Rentenversicherung immer einen Schritt voraus.
Seit 2015 prüft die DRV im Rahmen jeder Betriebsprüfung auch die korrekte Abführung der Künstlersozialabgabe (KSA). Für Unternehmen bedeutet das: Sie müssen genau wissen, ob eine Abgabepflicht besteht – und in welcher Höhe.
In diesem kompakten Webinar erhalten Sie das nötige Wissen und einen klaren Leitfaden, um sicher durch die nächste Prüfung zu kommen.
Erfahren Sie außerdem alles über die neue Bagatellklausel ab 2025 und was sie für Ihre Praxis bedeutet.
Ihre Vorteile auf einen Blick:
- Klare Kriterien zur Prüfung der eigenen Abgabepflicht
- Aktuelles Wissen zu gesetzlichen Änderungen und zur neuen Bagatellgrenze
- Praxisnahe Fallbeispiele
Sicherheit im Umgang mit den DRV-Prüfungen
Inhalt:
I. Prüfungsschwerpunkt KSA
1. Prüfverfahren
2. Feststellung der abgabepflichtigen Unternehmen
3. Abgabepflicht Unternehmen
3.1. Rechtsformen der abgabepflichtigen Unternehmen
3.2.Typische Verwerter
3.3. Eigenwerber
3.4. Generalklausel
4. Zusätzliche Hinweise
4.1. Beauftragung eines selbständigen Künstlers
4.2. Auftragsvergabe an GmbH
4.3. Zahlungen innerhalb der Künstler-GbR
4.4. Zahlungen innerhalb der Künstler-GmbH
4.5. Doppelabgabe
4.6. Zahlungen an Dritte
4.7. Abwälzung der KSA
5. Bemessungsgrundlage
5.1. Entgelt
5.2. Keine Bemessungsgrundage
5.3. Nebenkosten
6. Plichten der Unternehmen
7. Praxisfälle
Ort:
Ihre Dozenten: Jörg Romanowski


Das nach AZAV und ISO 9001:2015 zertifizierte Bildungsinstitut des steuerberatenden Berufs in Mecklenburg-Vorpommern widmet sich vorrangig der Fortbildung von Angehörigen des steuerberatenden Berufs und bietet dazu Kurse u.a. für (angehende) Steuerberater, Steuerfachwirte, Steuerfachangestellte und Mitarbeiter von Steuerberatungs- und Anwaltskanzleien sowie Unternehmen mit eigener Buchhaltung als "Staatlich anerkannte Einrichtung der Weiterbildung".
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Fragen & Antworten (FAQ)
Hinweis und Dokumente
Förderung und Bildungsurlaub
Bildungsurlaub kann beim Lagus MV beantragt werden:
Landesamt für Gesundheit und Soziales MV
Friedrich-Engels-Str. 47
19061 Schwerin
0385/39910
Eine Förderung nach dem Aufstiegsförderungsgesetz (AFBG) - Meister-Bafög - kann beantragt werden. Informationen u. Beratung erhalten Sie unter der Info-Hotline: 0800 6223634 oder unter www.meister-bafoeg.info. Haben Sie das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet, besteht die Möglichkeit einer Förderung über ein Programm des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Technologie (Info unter: www.sbb-stipendien.de).
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Eine kostenfreie Abmeldung ist bis zu einer Woche (5 Werktage) vor Seminarbeginn möglich. Bei Nichtteilnahme erfolgt keine Erstattung des Seminarpreises. Bei einem mehrteiligen Seminar/Abonnement gilt das Seminar mit der ersten Veranstaltung als besucht. Die Teilnahme ist innerhalb der Kanzlei übertragbar. Das Bildungsinstitut ist berechtigt, das Seminar bei nicht ausreichender Teilnehmerzahl abzusagen. Bitte beachten Sie, dass bei unseren Online-Seminaren pro Buchung ein einmaliger Zugang gilt. Sollten Sie das Online-Seminar auf mehreren Endgeräten empfangen wollen, buchen Sie bitte entsprechend diese Anzahl an Plätzen.
Übernachtungsmöglichkeit unweit des Bildungsinstituts
Rostock bietet als Tourismusregion eine Vielzahl unterschiedlicher Übernachtungsmöglichkeiten für jeden Anspruch. Die Teilnehmer an einem Seminar benötigen allerdings oft nur eine preiswerte Übernachtungsmöglichkeit in der Nähe des Bildungsinstituts. In diesem Fall können wir das Gästehaus Rostock (Lütten-Klein) empfehlen (Warnowallee 23, Tel. 0381 776970, www.gaestehaus-rostock.de)
SEPA-Lastschriftmandat
Die Teilnahmegebühren können Sie auch durch das Bildungsinstitut einziehen lassen.
Bitte erteilen Sie uns dazu ein Lastschriftmandat.
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