Kursdetails
Onlineseminare
Erntehelfer und Saisonarbeitskräfte in der SV – Kurzfristig Beschäftigte
Anmeldeschluss: 09.06.2026 08:00 Uhr
134 Seiten Geringfügigkeits-Richtlinie – wer soll das alles lesen?
Die Verwaltung hat ihre Sicht auf die kurzfristige Beschäftigung ausführlich dokumentiert – doch in der Praxis bleibt oft wenig Zeit, sich durch alle Details zu arbeiten.
In diesem kompakten Online-Seminar erhalten Sie in nur 120 Minuten das Wesentliche zur sozialversicherungsrechtlichen Beurteilung und Abrechnung kurzfristig Beschäftigter – kompakt, praxisnah und mit vielen anschaulichen Beispielen aus dem Kanzleialltag.
So gewinnen Sie Sicherheit in der täglichen Lohnabrechnung, vermeiden Fehleinschätzungen bei der Sozialversicherungspflicht und sparen Zeit bei aufwendigen Recherchen. Selbstverständlich haben Sie Gelegenheit, Ihre individuellen Fragen zu stellen und direkt in den Austausch mit der Referentin bzw. dem Referenten zu gehen.
Seminarinhalte (Auszug)
- Sozialversicherungsrechtliche Beurteilung kurzfristig Beschäftigter
- Welche Befristungsvorschriften sind zu beachten?
- Bedeutung und Einsatz von Rahmenarbeitsverträgen
- Jährlich wiederkehrende saisonale Beschäftigungen (z. B. osteuropäische Erntehelfer)
- Zusammenrechnung mit weiteren Beschäftigungen
- Berufsmäßigkeit: Wann liegt sie vor – und wann ist sie überhaupt prüfungsrelevant?
- Sonderfälle: (osteuropäische) Hausfrauen und Hausmänner
- Überschreitung der Befristungsgrenzen
- Folgen und sozialversicherungsrechtliche Konsequenzen
- Folgen und sozialversicherungsrechtliche Konsequenzen
- Meldungen zur Sozialversicherung
- Unterschiede bei Minijobbern und kurzfristig Beschäftigten
- Unterschiede bei Minijobbern und kurzfristig Beschäftigten
- Erforderliche Entgeltunterlagen
- Welche Nachweise müssen in der Praxis vorliegen?
- Welche Nachweise müssen in der Praxis vorliegen?
- Pauschalierung der Lohnsteuer
- Aktuelle Regelungen und Gestaltungsspielräume
Dies ist Kooperationsseminar mit dem Fachinstitut für Steuerrecht und Betriebswirtschaft, Berlin.
Eine kostenfreie Abmeldung ist bis zu einer Woche (5 Werktage) vor Seminarbeginn möglich. Bei Nichtteilnahme erfolgt keine Erstattung des Seminarpreises. Bei einem mehrteiligen Seminar/Abonnement gilt das Seminar mit der ersten Veranstaltung als besucht. Die Teilnahme ist innerhalb der Kanzlei übertragbar. Das Bildungsinstitut ist berechtigt, das Seminar bei nicht ausreichender Teilnehmerzahl abzusagen. Bitte beachten Sie, dass bei unseren Online-Seminaren pro Buchung ein einmaliger Zugang gilt. Sollten Sie das Online-Seminar auf mehreren Endgeräten empfangen wollen, buchen Sie bitte die entsprechende Anzahl an Plätzen.
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