Kursdetails
Onlineseminare
Barlohnumwandlungen: Zulässige und nicht zulässige Gehaltsumwandlungen – Kurz, schnell und kompakt
Anmeldeschluss: 21.10.2026 15:00 Uhr
Beschreibung
Barlohnumwandlungen/Gehaltsumwandlungen sind ein beliebtes Modell dafür, um Steuern und ggf. Sozialversicherungsbeiträge zu sparen, wenn das Gehalt herabgesetzt und im Gegenzug z.B. eine ggf. betragsmäßig gleiche steuerfreie Leistung oder Sachzuwendung gewährt wird. Doch Gesetzgeber und Finanzverwaltung spielen häufig nicht mit. Vielfach werden Barlohn-/Gehaltsumwandlungsmodelle nicht akzeptiert, weil etwa eine Leistung nur dann steuerfrei ist oder pauschal besteuert werden kann, wenn sie zusätzlich zum ohnehin arbeitsrechtlich geschuldeten Arbeitslohn also „on top“ gewährt wird.
Das Webinar gibt einen Überblick, welche Gestaltungsvarianten sich anbieten bzw. wann von der Zusätzlichkeit einer Leistung ausgegangen werden kann oder andererseits, wann eine „schädliche“ Gehaltsumwandlung vorliegt.
Anhand konkreter Beispiele werden auch Gestaltungsmodelle aufgezeigt, bei denen eine Barlohnumwandlung ohne weiteres möglich ist und Arbeitgeber bzw. Arbeitnehmer entsprechend Steuern bzw. Sozialversicherungsbeiträge sparen können.
Inhalte:
- Einführung
- Definition zusätzlicher Arbeitgeberleistungen (der Anspruch auf Lohn darf z.B. nicht zugunsten der Leistung herabgesetzt bzw. die Leistung darf nicht auf den Anspruch auf Lohn angerechnet werden)
- Darstellung der vier gesetzlichen Regelungen, mit den die erforderliche Zusätzlichkeit beschrieben wird (die verwendungs- oder zweckgebundene Leistung darf z.B. nicht anstelle einer bereits vereinbarten künftigen Erhöhung des Arbeitslohns gewährt werden)
- Die Steuerbefreiung der Leistung ist ggf. gefährdet, wenn bei Wegfall der Leistung der Arbeitslohn erhöht wird (Problem z.B. im Zusammenhang mit der Steuerfreiheit der Inflationsausgleichsprämie)
- Zusätzlichkeit gegeben auch bei tarifvertraglicher Regelung der Leistung
- Konkrete Beispiele (z.B. Gehaltsumwandlungen im Zusammenhang mit Arbeitgeber-KiTA-Zuschüssen, Erholungsbeihilfen, Zahlung von Verpflegungspauschalen bei Auswärtstätigkeiten, Job-Ticket/Deutschlandticket).
Dozent: Dipl.-Finanzwirt Bernhard Hillmoth
Hinweis: Dieses Seminar findet in Kooperation mit der Steuerberaterakademie Rheinland-Pfalz statt. Die Durchführung obliegt unseren Kolleg:innen in Mainz.
Eine kostenfreie Abmeldung ist bis zu einer Woche (5 Werktage) vor Seminarbeginn möglich. Bei Nichtteilnahme erfolgt keine Erstattung des Seminarpreises. Bei einem mehrteiligen Seminar/Abonnement gilt das Seminar mit der ersten Veranstaltung als besucht. Die Teilnahme ist innerhalb der Kanzlei übertragbar. Das Bildungsinstitut ist berechtigt, das Seminar bei nicht ausreichender Teilnehmerzahl abzusagen. Bitte beachten Sie, dass bei unseren Online-Seminaren pro Buchung ein einmaliger Zugang gilt. Sollten Sie das Online-Seminar auf mehreren Endgeräten empfangen wollen, buchen Sie bitte die entsprechende Anzahl an Plätzen.
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Das nach AZAV und ISO 9001:2015 zertifizierte Bildungsinstitut des steuerberatenden Berufs in Mecklenburg-Vorpommern widmet sich vorrangig der Fortbildung von Angehörigen des steuerberatenden Berufs und bietet dazu Kurse u.a. für (angehende) Steuerberater, Steuerfachwirte, Steuerfachangestellte und Mitarbeiter von Steuerberatungs- und Anwaltskanzleien sowie Unternehmen mit eigener Buchhaltung als "Staatlich anerkannte Einrichtung der Weiterbildung".
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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Eine kostenfreie Abmeldung ist bis zu einer Woche (5 Werktage) vor Seminarbeginn möglich. Bei Nichtteilnahme erfolgt keine Erstattung des Seminarpreises. Bei einem mehrteiligen Seminar/Abonnement gilt das Seminar mit der ersten Veranstaltung als besucht. Die Teilnahme ist innerhalb der Kanzlei übertragbar. Das Bildungsinstitut ist berechtigt, das Seminar bei nicht ausreichender Teilnehmerzahl abzusagen. Bitte beachten Sie, dass bei unseren Online-Seminaren pro Buchung ein einmaliger Zugang gilt. Sollten Sie das Online-Seminar auf mehreren Endgeräten empfangen wollen, buchen Sie bitte entsprechend diese Anzahl an Plätzen.
Übernachtungsmöglichkeit unweit des Bildungsinstituts
Rostock bietet als Tourismusregion eine Vielzahl unterschiedlicher Übernachtungsmöglichkeiten für jeden Anspruch. Die Teilnehmer an einem Seminar benötigen allerdings oft nur eine preiswerte Übernachtungsmöglichkeit in der Nähe des Bildungsinstituts. In diesem Fall können wir das Gästehaus Rostock (Lütten-Klein) empfehlen (Warnowallee 23, Tel. 0381 776970, www.gaestehaus-rostock.de)
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Die Teilnahmegebühren können Sie auch durch das Bildungsinstitut einziehen lassen.
Bitte erteilen Sie uns dazu ein Lastschriftmandat.
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