Kursdetails

Onlineseminare

Kennziffer: 2021-15-Auf

Aufzeichnung des Seminars: Lohnsteuerpauschalierung: Attraktive Möglichkeiten der Steuerübernahme durch den Arbeitgeber

Kursdauer: 04.06.2021 10:00 Uhr bis 31.07.2021 16:30 Uhr
Anmeldeschluss: 29.07.2021 12:15 Uhr

Seminarbeschreibung:

Das Lohnsteuerrecht bietet Möglichkeiten! Die Aufstockung des Nettolohns ist vor dem Hintergrund zahlreicher und häufig auch politisch motivierter Pauschalierungsmöglichkeiten bedeutsames Wirkungs- und Beratungsfeld.

Im Seminar werden Lohn- und Gehaltsabrechner, Lohnbuchhalter, Mitarbeiter in Personalbüros und Angehörige der steuerberatenden Berufe detailliert unter Berücksichtigung der aktuellen Gesetzesänderungen, neuester Verwaltungsanweisungen und aktueller Rechtsprechung über die Anwendungsmöglichkeiten im Bereich der Pauschalierung von Zuwendungen an Arbeitnehmer informiert und gewinnen so Sicherheit bei der Umsetzung im Unternehmen bzw. bei der Beratung der Mandanten.

In zahlreichen Praxisbeispielen werden nicht nur die unterschiedlichen Anwendungsbereiche aufgezeigt, sondern auch wichtige Tipps für denkbare Umsetzungs- und Handlungsmöglichkeiten gegeben.

Seminarleiter ist Herr Diplom-Finanzwirt Heinz-Willi Schaffhausen. Herr Schaffhausen ist in der Steuerabteilung des Ministeriums der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen tätig und für den Bereich Lohnsteuer und Teilbereiche der Einkommensteuer zuständig. Vorabinformationen zum Seminarinhalt ergeben sich aus der vorläufigen Inhaltsübersicht.

Änderungen aus aktuellem Anlass bleiben vorbehalten!

Seminarinhalt:

1. Pauschalierung von Sachzuwendungen an Arbeitnehmer und Geschäftsfreunde etc. nach § 37b EStG (mit 30 %)
z.B. Bemessungsgrundlage: u.a. aktuelle Rechtsprechung zu Aufwendungen für den äußeren Rahmen und Eventmanager/ Location etc., Aufmerksamkeiten, Incentive- und Kundenveranstaltungen: was „fließt“ in die Pauschalierung, Bewirtung (was gehört dazu?), Geschäftsessen, VIP-Loge, Dauerkarten, Gutscheine, Guthabenkarten und Gebührenübernahme Sachzuwendungen an eigene Arbeitnehmer im „Arbeitgeberinteresse“, Wahlrecht bei der 44 €-Grenze, „10 €-Nichtaufgriffsgrenze“, Bonusprogramme, Verlosungen, Kundengeschenke, verbilligter Erwerb gebrauchter „großer“ E-Bikes, Besonderheiten bei Außenprüfungen, Pauschalierungswahlrechte

2. Weitere Pauschalierungsmöglichkeiten von Sachzuwendungen
- Kantinenmahlzeiten, Restaurantschecks, Mahlzeitenzuschüsse in Höhe des Sachbegzugswerts und Gehaltsumwandlung
- Dienstreise-Mahlzeiten mit 25 % in Höhe des Sachbezugswerts
- Betriebsveranstaltung: mehrere Veranstaltungen, Teilnahme von betriebsfremden Personen (z.B. Geschäfstpartner) und „anderer“ Arbeitnehmer, unterschiedliche Pauschalierungsnormen, Feier für Führungskräfte, 60 € „Geschenkegrenze“, Tombola
- Firmenwagen: Pauschalierung des Sachbezugs aus der Firmenwagengestellung für die Fahrt zur Arbeit
- Job-Ticket-/ Fahrkarten-Überlassung für die Fahrt zur Arbeit und privat: Pauschalierung des Sachbezugs und Vermeidung der Anrechnung auf die Entfernungspauschale
- Pauschalierung des Sachbezugs aus einer PC-/ Tablet-/ Smartphone-Übereignung oder verbilligtem Erwerb (gebrauchter) Geräte durch den Mitarbeiter
- E-Bike-Schenkung oder verbilligter Erwerb von (gebrauchten) Bikes: unterschiedliche Pauschalierungsnormen für „große“ und „kleine“ E-Bikes
- Übereignung einer Ladevorrichtung/ Ladestation für das private Elektro- oder Hybridlektrofahrzeug des Mitarbeiters
- Neu: Pauschalierung von Freifahrtberechtigungen für Soldaten und Vemeidung der Anrechnung auf die Entfernungspauschale

3. Sonstige Pauschalierungsmöglichkeiten (Zuschüsse des Arbeitgebers)
- Fahrtkostenzuschüsse: u.a. Folgerungen aus der Neugestaltung der Entfernungspauschale ab 2021, was wird aus der „15-Tage-Vereinfachungsregelung“?, Pauschalierung in Höhe der „kompletten zweistufigen“ Entfernungspauschale ab 2021, Pauschalierung bei „halber“ Fahrt zur Arbeit, Arbeitgeber-Leistungen bei Fahrten mit „Bus/ Bahn und E-Scooter“ zur Arbeit
- Verpflegungszuschüsse: „Lockmittel“ Pauschalierung in Höhe der „vollen“ Verpflegungspauschalen auf Dienstreisen und günstige Wahlrechte bei der Reisekostenabrechnung
- Internetzuschüsse: Zuschüsse zu den Kosten der privaten Internetnutzung des Mitarbeiters, 50 €-Vereinfachungsregelung
- Fahrten zur Arbeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln: Pauschalierung der Zuschüsse zu den Tickets/ Fahrkarten und Vermeidung der Anrechnung auf die Entfernungspauschale
- Erholungsbeihilfen: Pauschalierung in Höhe bestimmter Freigrenzen bei Gewährung im Zusammenhang mit Urlaub
- Zuschüsse zu den Anschaffungskosten für eine Ladevorrichtung/ Ladestation für das private Elektro- oder Hybridelektrofahrzeug des Mitarbeiters

4. Beiträge in eine Gruppenunfallversicherung
Voraussetzungen, Anhebung des zu prüfenden Durchschnittbetrags, Ermittlung des zu pauschalierenden Betrags, Kürzung des Betrags bei Abdeckung von Unfallrisiken auf Dienstreisen

5. Pauschalierung mit einem betriebsindividuellen besonderen Pauschsteuersatz
z.B. bei sonstigen Bezügen oder nach Außenprüfungen, in einer größeren Anzahl von Fällen

6. Gehaltsumwandlung/ Gehaltsverzicht
neue gesetzliche Verankerung des Zusätzlichkeitskriteriums durch das JStG 2020 und Folgen für die Praxis = wann geht Gehaltsumwandlung/ Gehaltsverzicht noch?, welche Steuerbefreiungs- und Pauschalierungsvorschriften sind betroffen? Vorsicht bei Gutscheinen und Guthabenkarten

7. Abwälzung pauschaler Lohnsteuer auf den Arbeitnehmer

8. Mini-Jobs
unschädliche Aufstockung der 450 €-Grenze durch steuerfreie oder pauschal versteuerte Leistungen des Arbeitgebers, Pauschalierung mit 2 % oder 20 %, Abwicklung über ELStAM-Verfahren günstiger?

9. Aushilfskräfte: Pauschalierung bei kurzfristig Beschäftigten
Anhebung der Pauschalierungsgrenzen und neue Pauschalierung bei kurzfristigen Beschäftigungen von beschränkt steuerpflichtigen Arbeitnehmern mit 30 %, Aushilfskräfte in der Land- und Forstwirtschaft

10. Pauschalierung der Kirchensteuer
Wahlrecht zwischen vereinfachtem Verfahren und Nachweisverfahren

11. Solidaritätszuschlag auf pauschale Lohnsteuer
was gilt ab 2021?


Dies ist die Aufzeichnung des Liveseminars vom 01.06.2021. Die Aufzeichnung ist nicht herunterladbar und kann online zeitunabhängig über Microsoft Teams bis zum 31.07.2021 beliebig oft angesehen werden.

Ort: Online über Microsoft Teams


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Preis p.P.: 125,00 Euro