Kursdetails

Mitarbeiterseminare

Sicherlich haben Sie ein Fachgebiet, einen Bereich, in dem Sie sich besonders gut auskennen, der Ihnen besonders viel Spaß macht. Sie wissen aber auch, dass oft ein Steuerrechtsgebiet in ein anderes greift. Für Ihre berufliche Karriere und für Ihre Mandanten ist es daher entscheidend, dass Sie in Ihrem Fachgebiet wirklich Spezialist sind, dass Sie sich aber auch auf anderen Steuerrechtsgebieten gut auskennen. Mit unseren Fortbildungskursen wird Ihnen beides gelingen. Unsere erfahrenen Dozenten haben Kurse für die verschiedenen Steuerrechtsgebiete konzipiert, durch die wir Sie zum einen in Ihrem Fachgebiet auf den aktuellsten Stand bringen. Zum anderen können Sie in anderen Fachgebieten aktuelles Grundwissen erlangen, um auch andere Steuerrechtsgebiete nicht aus den Augen zu verlieren. Im Fokus steht für uns: Wir bringen Sie anhand vieler praktischer Übungen auf den neuesten Stand der Rechtslage. Wir gehen mit Ihnen in die Tiefe oder geben Ihnen einen kompakten Überblick. Ganz so, wie es Ihren Anforderungen entspricht. Unsere Angebote stehen allen Weiterbildungsinteressierten offen.

Kennziffer: 2021-26 Aufzeichnung

Sachzuwendungen an Arbeitnehmer aus lohn – und umsatzsteuerlicher Sicht -AUFZEICHNUNG des ONLINESEMINARS

Kursdauer: 09.05.2021 09:00 Uhr bis 30.06.2021 23:59 Uhr
Anmeldeschluss: 16.06.2021 16:00 Uhr


„Sachzuwendungen 2021 an Arbeitnehmer aus lohn- und umsatzsteuerlicher Sicht“

Sehr geehrte Damen und Herren,

Sachzuwendungen spielen in Unternehmen eine wichtige Rolle, um Arbeitnehmern ne-ben dem Barlohn weitere Anreize zu ermöglichen. Um aber die besonderen Bewertungs- und Pauschalierungsmöglichkeiten nutzen zu können und so bei der Gewährung von Sachbezügen die Steuer- und damit die Abgabenlast zu senken, ist genaue Kenntnis der Rechtslage notwendig.

Im Seminar „Sachzuwendungen 2021 an Arbeitnehmer aus lohn- und umsatzsteuerli-cher Sicht“ werden Lohn- und Gehaltsabrechner, Mitarbeiter in Personalbüros und An-gehörige der steuerberatenden Berufe detailliert über die Anwendungsmöglichkeiten im Bereich der Sachbezugsgewährung an Arbeitnehmer informiert und gewinnen so Si-cherheit bei der Umsetzung im Unternehmen bzw. bei der Beratung der Mandanten.

Unter Beachtung aktueller Gesetzgebung, Rechtsprechung und neuester Verwal-tungsanweisungen erhalten die Teilnehmer grundsätzliche und aktuelle Informationen zur Gewährung von Sachzuwendungen an Mitarbeiter. In zahlreichen Praxisbeispielen werden nicht nur die unterschiedlichen Anwendungsbereiche aufgezeigt, sondern auch wichtige Tipps für denkbare Gestaltungs- und Handlungsmöglichkeiten gegeben und dabei sowohl auf lohnsteuerliche Aspekte als auch ergänzend auf jeweilige umsatz-steuerliche Besonderheiten eingegangen.

Seminarleiter ist Herr Diplom-Finanzwirt Heinz-Willi Schaffhausen. Herr Schaffhausen ist in der Steuerabteilung des Ministeriums der Finanzen NRW für den Bereich Lohn-steuer sowie Teilbereiche der Einkommensteuer zuständig und verfügt über langjährige Berufs- und Seminarerfahrungen.

Änderungen aus aktuellem Anlass bleiben vorbehalten.


Themenübersicht:

1. Rabattfreibetrag i.H.v. 1.080 € bei Belegschaftsrabatten
z.B. Haupt- und Nebengeschäfte, Kundenrabatte, Wahlrechte, Konzernklausel, Überfüh-rungsleistungen und Freifahrtberechtigungen, Umsatzsteuer bei Belegschaftsrabatten

2. Ermittlung des zu versteuernden Sachbezugs
günstige Internetangebote, Wahlrechte, Bewertungsabschlag 4 %

3. 44 €-Sachbezugsfreigrenze
u.a. Anhebung der Grenze ab 2022, Möglichkeiten zur Nutzung der mtl. Steuer- und SV-Freigrenze, Kombination mit Aufmerksamkeiten und steuerfreien/ pauschal versteuerten Bezügen, Guthabenkarten und Gebührenübernahme, Versand- und Verpackungskos-ten, Zusatzkrankenversicherung, Mitgliedsbeitrag für Sportverein und Fitnessstudio, Fir-menfitnessmitgliedschaften, gesetzliche Einschränkung der Gehaltsumwandlung

4. Aufmerksamkeiten (bis 60 €) bei besonderen persönlichen Ereignissen des Ar-beitnehmers, sonstige Sachgeschenke, Leistungen im Arbeitgeberinteresse
u.a. persönliche Ereignisse (Geburtstag etc.), Zuwendungen im Eigeninteresse des Ar-beitgebers (= kein Lohn): z.B. Vorsorgeuntersuchung, Betriebssport, Getränke- und Ge-nussmittel im Betrieb, Einkaufs-App, Deutschkurse; umsatzsteuerliche Besonderheiten

5. Steuerbefreiung bei Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel für Fahrten zur Arbeit
Anwendungsschreiben der Finanzverwaltung zu Einzelfragen: z.B. Job-Ticket-/ Fahrkar-tenüberlassung/ Zuschüsse für Fahrten zur Arbeit, Privatfahrten im ÖPNV, neue Pau-schalierungsmöglichkeit, Nutzung (auch) für Dienstreisen und privat, Bahn-Card, USt bei Verkehrsbetrieben

6. Firmenwagengestellung
z.B. Home-Office, Gesellschafter-Geschäftsführer und weiteres Fahrzeug, Bereitschafts-dienst, Dienstreisen, Außendienstler, Fahrzeugwechsel, Wahlrechte für Fahrten Woh-nung-Arbeit, Pauschalierung des Sachbezugs für die Fahrt zur Arbeit, Fahrten zum „Ar-beitgeber-Sammelpunkt“, Nutzungsentgelte, doppelte Haushaltsführung, Sonderausstat-tung und Zuzahlungen, abweichende umsatzsteuerliche Besonderheiten, Folgen der Senkung des USt-Satzes (auf 16 %) in der 2. Jahreshälfte 2020 auf die Bruttolistenpreis-regelung

7. Elektro- und Hybridelektrofahrzeuge
Gesetzesänderung: Verbesserung der Förderung von ab 2019 angeschafften/ geleasten Elektro- und Hybridelektrofahrzeugen („Halbierungsregelung“) als Firmenwagen und Folgen für den lohn- und umsatzsteuerlichen Sachbezug, Förderung reiner E-Fahrzeuge ab 2020 („Viertelregelung“), aktuell: nach Gesetzeskorrektur fallen mehr Fahr-zeuge in die „Viertelregelung“, aktuelles Anwendungsschreiben der Finanzverwaltung dazu, höherer Auslagenersatz/ Sachbezugsminderung bei Strombetankung zu Hause ab 2021, Steuerbefreiung (z.B. für Strombetankung von Arbeitnehmer-Fahrzeugen im Be-trieb) und Pauschalierungsmöglichkeit (z.B. bei Ladestation-Schenkung)

8. Elektro-Bikes
Gesetzesänderung: aktuelles Anwendungsschreiben zur E-Bike-Überlassung, Halbie-rung des Bruttolistenpreises bei „großen“ Elektro-Bikes, „Viertelregelung“ ab 2020, Steu-erbefreiung für Pedelecs und „normale“ Fahrräder, verbesserte Förderung bei Ge-haltsumwandlung ab 2020, E-Scooter/ Elektro-Tretroller, Aufladen eigener Bikes beim Arbeitgeber, Überlassung mehrerer Bikes an Mitarbeiter (Angehörige), Besonderheiten bei der USt

9. Gutscheine/ Guthaben- und Prepaidkarten, Versicherungsschutz
u.a. wann liegt Bar- und wann Sachlohn vor? neues Anwendungsschreiben zur Ab-grenzung von Barlohn und Sachlohn, Anwendungszeitpunkt der „verschärften“ Rechts-lage und Folgen für Gutscheine und o.g. Karten, „Ausschöpfen“ der 44 €-Grenze, Zu-flusszeitpunkt des Vorteils, Guthabenkartengebühren, umsatzsteuerliche Behandlung von Gutscheinen, Arbeitgeber-Beiträge zur Zusatz-KV/ Krankentagegeld- und Pflegezu-satzversicherung

10. Gesundheitsförderung (600 € steuer- und sv-frei)
Umsetzungshilfe der Finanzverwaltung zur Behandlung von Arbeitgeberleistungen (kein Lohn, steuerfrei oder steuerpflichtig), Mitgliedsbeiträge für Fitnessstudios/ Sportvereine/ ähnliche Einrichtungen, „gesunde“ Mahlzeiten im Betrieb, Bildschirmarbeitsplatzbrille, Gesundheits-Checkups, USt

11. Betriebsveranstaltungen
u.a. Gesamtkosten, Freibetrag von 110 €, Geschenke (u.a. „60 €- Sonderregelung“), Feier für Führungskräfte, Ermittlung der Kosten je Teilnehmer, Begleitpersonen, betriebsfrem-de Personen, Tombola, Abgrenzung zur Ehrung einzelner Mitarbeiter (z.B. „Jubilarfeier“), Abgrenzung zur „Kundenbetreuung“, „gemischte“ Veranstaltung, Pauschalierung (auch bei „Fremd-Arbeitnehmern“), Umsatzsteuer/ Vorsteuerabzug

12. „Besondere“ Arbeitgeber-Veranstaltungen („Einzelveranstaltungen“)
110 €-Freigrenze bei Diensteinführung, Amts-/ Funktionswechsel, Verabschiedung, Ju-biläum, rundem Arbeitnehmergeburtstag, Umsatzsteuerpflicht bei Jubiläumsfeier

13. Arbeitnehmerbewirtung
z.B. Gewährung von Mahlzeitenzuschüssen, Dienstreise, Geschäfts- und Arbeitsessen, Kundenbewirtung, Belohnungsessen, Arbeitnehmerjubiläum, Geburtstagsfeier, Verab-schiedung, Einführung, Beförderung, Änderung der USt-Sätze bei Verpflegungsleistun-gen bis Ende 2022 und Folgen für die umsatzsteuerliche Behandlung von Kantinen-mahlzeiten

14. Sachbezugswerte 2021
z.B. bei (Kantinen-)Mahlzeiten, Restaurantschecks, Gehaltsumwandlung, Pauschalie-rung; Unterkünfte; USt bei arbeitstäglichen Mahlzeiten

15. Arbeitgeberdarlehen
Vorteilsermittlung anhand des marktüblichen Zinssatzes, Wahlrechte, „2.600 €-Nichtaufgriffsgrenze“, 44 €-Grenze, Reisekosten- und Gehaltsvorschuss

16. Pauschalierungsmöglichkeiten nach § 37b EStG (30 %)
bei Sachzuwendungen an Arbeitnehmer und Dritte (z.B. Geschäftsfreunde): z.B. Auf-merksamkeiten, Prämienprogramme, Einbeziehung von Kosten für den äußeren Rah-men/ Eventagentur/ Location, Besonderheiten bei Außenprüfungen, Incentive-Reisen und -Maßnahmen, Bewirtung (was gehört dazu?), Geschäftsessen, VIP-Logen, Dauer-karten, Gutscheine, Guthabenkarten(gebühren), Sachzuwendungen an eigene Arbeit-nehmer im „Arbeitgeberinteresse“ (= kein Lohn), Wahlrecht zur 44 €-Grenze, „10 €-Nichtaufgriffsgrenze“, Bonusprogramme, Verlosungen, Geschenke von Kunden, Pau-schalierung bei verbilligtem Erwerb „großer“ E-Bikes, Soli-Zuschlag ab 2021

17. Weitere spezielle Pauschalierungsmöglichkeiten (15 %/ 25 %)
z.B. Fahrtkostenzuschüsse für Fahrten zur Arbeit: „15-Tage-Vereinfachungsregelung“/ ab 2021 Pauschalierung i.H.d. „zweistufigen“ Entfernungspauschale; steuerfreie Leis-tungen für die Fahrt zur Arbeit mit öffentl. Verkehrsmitteln; bei Übereignung/ verbilligtem Erwerb „kleiner“ E-Bikes; Verpflegungszuschüsse; Erholungsbeihilfen; Mahlzeiten auf Dienstreisen, Restaurantschecks/ Mahlzeitenzuschüsse/ Kantinenmahlzeiten

18. Gehaltsumwandlung/ Gehaltsverzicht
neue gesetzliche Verankerung des Zusätzlichkeitskriteriums durch das JStG 2020 und Folgen für die Praxis = wann geht Gehaltsumwandlung/ Gehaltsverzicht noch?, welche Steuerbefreiungs- und Pauschalierungsvorschriften sind betroffen? Vorsicht bei Gutscheinen und Guthabenkarten

19. Arbeits- und Berufskleidung
i.d.R. eigenbetriebliches Interesse = kein Arbeitslohn, „Business“-Kleidung, „Barablö-sung“ und „Wäschegeld“, umsatzsteuerliche Besonderheiten

20. Überlassung von Wohnraum an Mitarbeiter
Verringerung des Mietvorteils, 1/3 Bewertungsabschlag auch bei Überlassung von ver-bundenen Unternehmen, Unterscheidung Wohnung und Unterkunft

21. Telekommunikation
z.B. PC- und Telefonüberlassung – insbes. Handy/ Smartphone – evtl. steuer- und sv-frei inkl. Kostenübernahme, pauschaler Auslagenersatz, geleaste Geräte; Pauschalierung von „Internetzuschüssen“, Pauschalierungsmöglichkeit bei Übereignung von Geräten an Mitarbeiter (z.B. Tablet, Smartphone), umsatzsteuerliche Besonderheiten

22. Kindergartenzuschüsse/ Kinderbetreuung/ Fürsorgeleistungen
z.B. steuerfreie Übernahme von Kosten bei Betreuung von Kindern/ pflegebedürftigen Angehörigen; Corona bedingter zusätzlicher Betreuungsbedarf; Ferienbetreuung (im Be-trieb), Kita-Streiks; „Kita-Gebühren“

23. Sonstiges:
Corona-Maßnahmen: Sonderprämie als Sachbezug, Überlassung von Schutzbeklei-dung/ Masken/ Tests, Betreuungsleistungen; Parkplatzgestellung im Betrieb und Beson-derheiten bei der USt; Aufzeichnungserleichterungen für bestimmte Sachbezüge im Lohnkonto; Weiterbildungsleistungen: Outplacement-/ Newplacement-Beratung/ Stu-diengebühren

Änderungen aus aktuellem Anlass bleiben vorbehalten

 

Die Aufzeichnung des Seminars wird über die Plattform Microsoft Teams als Video-On-Demand zur Verfügung gestellt. Die Aufzeichnung kann nach der Bereitstellung bis zum 30.06.2021 als Stream über Microsoft Teams als Stream abgerufen werden. Der Stream kann in der Zeitspanne wiederholt abgerufen werden. Sie können vor- und zurückspulen und sich auch die Seminarinhalte individuell in kleinen Abschnitten anschauen. Ein Herunterladen der Videos ist nicht möglich.

Ort: Online über Microsoft Teams


Karte

Ihre Dozenten: Heinz-Willi Schaffhausen

Preis p.P.: 185,00 €