Kursdetails

Mitarbeiterseminare

Sicherlich haben Sie ein Fachgebiet, einen Bereich, in dem Sie sich besonders gut auskennen, der Ihnen besonders viel Spaß macht. Sie wissen aber auch, dass oft ein Steuerrechtsgebiet in ein anderes greift. Für Ihre berufliche Karriere und für Ihre Mandanten ist es daher entscheidend, dass Sie in Ihrem Fachgebiet wirklich Spezialist sind, dass Sie sich aber auch auf anderen Steuerrechtsgebieten gut auskennen. Mit unseren Fortbildungskursen wird Ihnen beides gelingen. Unsere erfahrenen Dozenten haben Kurse für die verschiedenen Steuerrechtsgebiete konzipiert, durch die wir Sie zum einen in Ihrem Fachgebiet auf den aktuellsten Stand bringen. Zum anderen können Sie in anderen Fachgebieten aktuelles Grundwissen erlangen, um auch andere Steuerrechtsgebiete nicht aus den Augen zu verlieren. Im Fokus steht für uns: Wir bringen Sie anhand vieler praktischer Übungen auf den neuesten Stand der Rechtslage. Wir gehen mit Ihnen in die Tiefe oder geben Ihnen einen kompakten Überblick. Ganz so, wie es Ihren Anforderungen entspricht. Unsere Angebote stehen allen Weiterbildungsinteressierten offen.

Kennziffer: 2024-26

Körperschaftsteuererklärung 2023

Kursdauer: 09.07.2024 09:00 Uhr bis 16:30 Uhr
Anmeldeschluss: 08.07.2024 14:00 Uhr

Dieser „Klassiker“ mit seinen aktuellen Inhalten ist ein regelmäßiges MUSS für jeden Praktiker, der mit der Erstellung von Körperschaftsteuererklärungen sowie der Betreuung der Anteilseigner, insbesondere natürlicher Personen, betraut ist.

Hier erfahren Sie die neuesten Entwicklungen aus diesen Bereichen (ohne Investmentsteuer, ohne Organschaften, ohne Option § 1a KStG).

Aktuelle und arbeitsplatzrelevante Entwicklungen werden vorgestellt, insbesondere für den o.g. Arbeitsbereich wichtige

  • Gesetzesänderungen, neue Rechtsprechung, neue BMF-Schreiben
  • aktuelle Bearbeitungsschwerpunkte für die Erstellung der Körperschafsteuererklärung der GmbH und deren Anteilseignern.
  • Soweit erforderlich: amtliche Vordrucke und Anlagen für VZ 2023
Hinweis:

Bitte Texte des KStG und EStG vorhalten. Es wird auch gerechnet. Soweit möglich -die einschlägigen amtlichen Vordrucke zur KSt VZ 2023 (KSt 1, Anlg. GK, WA, Z, ZVE, KSt 1F), KESt, Steuerbescheinigung und Anlagen Kap und G zur ESt mitbringen – ggfs. herunterladen. Was der Mandant ausgehändigt erhält, sollte auch der Bearbeiter kennen.

Themenschwerpunkte:

I. Einführung:

Kurze strukturierte Gesamtdarstellung der Besteuerungsgrundsätze und Besonderheiten bei der GmbH und ihrem Anteilseigner

II. Fallstudie eines praktischen Falles - und soweit erforderlich - unter Bezugnahme auf die neuen amtlichen Vordrucke 2023

Einzelthemen (u.a.):

  • Die Ermittlung des zu versteuernden Einkommens

ð Vordrucke: KSt 1 und Anlagen

  • steuerliche Behandlung der nicht abzugsfähigen Betriebsausgaben
  • bilanzielle und außerbilanzielle Behandlung von empfangenen Gewinnausschüttungen (Beteiligung an einer anderen GmbH sowie gewerbesteuerliche Besonderheiten bei Dividendenerträgen)
  • Verwendung des steuerlichen Einlagekontos bei eigenen Gewinnausschüttungen 

      ð Anlage: KSt 1F;

    • Das steuerliche Einlagekonto (§ 27 KStG):
    • Ermittlung des sog. „ausschüttbaren Gewinns“, steuerliche Differenzrechnung
    • Was kann ich „steuerfrei“ ausschütten?
    • Berechnung u. Folgen der Einlagenrückgewähr bei der GmbH und beim Anteilseigner, u.a. nicht steuerbare Ausschüttungen
  • Die Besteuerung des Anteilseigners
    • steuerliche Behandlung von empfangenen Gewinnausschüttungen bei denen die ausschüttende GmbH die Verwendung des Einlagekontos bescheinigt hat

 ð Vordrucke: KESt, „Muster II“, Anlage Kap, Anlage G

    • Erstellen der KESt-Anmeldung und der Steuerbescheinigung
    • Dividendeneinkünfte beim „einkommensteuerpflichtigen“ und beim „körperschaftsteuerpflichtigen“ Anteilseigner

III. KSt-spezifische Beratungsschwerpunkte

ð Aktuelles:

  • aktuelle Entwicklungen im Ertragsteuerrecht für die GmbH und deren Anteilseigner;
    insb. neue wichtige BMF-Schreiben und Urteile des BFH u. BVerfG
  • besondere Hinweise:
  • Schenkungsteuer bei vGA und Einlagen
  • Im Focus: Betriebsaufspaltung
  • Vermeidung von Formalfehlern bei beherrschenden Gesellschaftern

Eine kostenfreie Abmeldung ist bis eine Woche (5 Werktage) vor Seminarbeginn möglich. Bei Nichtteilnahme werden 50% der Teilnahmegebühr erhoben, es sei denn, es wird ein Ersatzteilnehmer gemeldet. Das Bildungsinstitut ist berechtigt, das Seminar bei nicht ausreichender Teilnehmerzahl abzusagen.

Ort: Bildungsinstitut des steuerberatenden Berufs in MV gGmbH
Ostseeallee 40
18107 Rostock
Karte

Preis p.P.: 245,00 €

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