Kursdetails

Mitarbeiterseminare

Sicherlich haben Sie ein Fachgebiet, einen Bereich, in dem Sie sich besonders gut auskennen, der Ihnen besonders viel Spaß macht. Sie wissen aber auch, dass oft ein Steuerrechtsgebiet in ein anderes greift. Für Ihre berufliche Karriere und für Ihre Mandanten ist es daher entscheidend, dass Sie in Ihrem Fachgebiet wirklich Spezialist sind, dass Sie sich aber auch auf anderen Steuerrechtsgebieten gut auskennen. Mit unseren Fortbildungskursen wird Ihnen beides gelingen. Unsere erfahrenen Dozenten haben Kurse für die verschiedenen Steuerrechtsgebiete konzipiert, durch die wir Sie zum einen in Ihrem Fachgebiet auf den aktuellsten Stand bringen. Zum anderen können Sie in anderen Fachgebieten aktuelles Grundwissen erlangen, um auch andere Steuerrechtsgebiete nicht aus den Augen zu verlieren. Im Fokus steht für uns: Wir bringen Sie anhand vieler praktischer Übungen auf den neuesten Stand der Rechtslage. Wir gehen mit Ihnen in die Tiefe oder geben Ihnen einen kompakten Überblick. Ganz so, wie es Ihren Anforderungen entspricht. Unsere Angebote stehen allen Weiterbildungsinteressierten offen.

Kennziffer: 2023-18

Jahresabschluss 2022

Kursdauer: 13.03.2023 09:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Anmeldeschluss: 10.03.2023 16:00 Uhr

Die Bilanzierungspraxis verlangt die korrekte Anwendung der handelsrechtlichen- und steuerrechtlichen Ansatz- und Bewertungsregelungen.

Das Seminar vermittelt einen kompakten Überblick über die aktuellen Entwicklungen, die für den Jahresabschluss von Einzelabschlüssen aller Rechtsformen (= Einzelunternehmen, Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften) sowie für Einnahmen-Überschuss-Rechnungen für das Geschäfts- / Wirtschaftsjahr 2022 von Bedeutung sind.
Der skriptorientierte Vortrag wird fallbezogen die bilanzrechtlichen Änderungen in Gesetzgebung, Rechtsprechung und Verwaltungsauffassung darstellen.
Der Teilnehmer erhält eine übersichtliche Arbeitsunterlage als Nachschlagewerk für die Praxis.

U.a. werden folgende Punkte besprochen:
- keine abschließende Auflistung -

A. Grundlegende Maßnahmen bei der Jahresabschlusserstellung

  •  Änderung bei der Offenlegung
  • Verschärfung bei Umsetzung der Spiegelbildmethode durch die Taxonomie-Vorgaben

B. Handelsbilanz / Steuerbilanz – Aktiva

  • Gesetzliche Neuregelung beim Rechnungsabgrenzungsposten
  • Rechtsprechung zur Betriebsvermögensqualifikation
  • Neues zur Kaufpreisaufteilung – BFH zur Wahl der Wertermittlungsmethode
  • Gesetzliche Neuregelungen bei der Abschreibung – Gebäude-AfA, div.Abschreibungsmethoden
  • Neues zum anschaffungsnahen Herstellungsaufwand
  • AfA-Berechtigung nach entgeltlichem Erwerb

C. Handelsbilanz / Steuerbilanz – Passiva

  • Ertragsteuerliche Behandlung von Gesellschafterdarlehen, Bürgschaftsregress- und vergleichbare Forderungen – Neues BMF-Schreiben
  • Einlagen bei der KG & deren Wirkung auf § 15a EStG
  • Rechtsprechungsentwicklung zur Rückstellungsbilanzierung – Kundenkartenprogramm
  • Neues zur Bildung und Auflösung von Rücklagen – u.a. gesetzliche Fristverlängerung
  • Abschaffung des Abzinsungsgebotes bei unverzinslichen Verbindlichkeiten

D. Gewinnermittlung – Betriebseinnahmen / Betriebsausgaben

  • Neues bei der Gewinnzurechnung bei Personengesellschaften
  • Gesetzliche Neuregelung zur Behandlung von Photovoltaikanlagen
  • Aktuelles zum § 7g EStG – u.a. neues Anwendungsschreiben
  • Einzelheiten beim Betriebsausgabenabzug – u.a. bei wiederkehrenden Ausgaben, Bewirtungskosten, Anwendung von § 37a EStG, Überentnahme-Ermittlung § 4 Abs. 4a EStG
  • Neues zum betrieblichen Kfz – u.a. Leasing-Sonderzahlung und Kostendeckelung, Fahrzeugüberlassung, USt-liche Behandlung
  • Rechtsprechungsentwicklung bei der steuerlichen Behandlung von Betriebsveranstaltungen
  • Häusliches Arbeitszimmer – u.a. ausschließlicher Nutzung durch einen Partner der nichtehelichen Lebensgemeinschaft 

E. Sonstige Themen

  • Novellierung des Umweltbonus
  • Gewerbesteuerliche Hinzurechnung von Mieten für Messestandflächen
  • Dokumentation der Zuordnungsentscheidung bei gemischt genutzten Gegenständen
  • Neues von der Finanzverwaltung zur UN-Eigenschaft von Aufsichtratmitgliedern

Weitere Themen – aktuelle Rechtsprechungsänderungen/BMF-Schreiben –
werden nach Aktualität ebenfalls besprochen!


Eine kostenfreie Abmeldung ist bis eine Woche (5 Werktage) vor Seminarbeginn möglich. Bei Nichtteilnahme werden 50% der Teilnahmegebühr erhoben, es sei denn, es wird ein Ersatzteilnehmer gemeldet. Das Bildungsinstitut ist berechtigt, das Seminar bei nicht ausreichender Teilnehmerzahl abzusagen.

Ort: TRIHOTEL Am Schweizer Wald Rostock
Tessiner Str. 103
18055 Rostock
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Ihre Dozenten: Torsten Querbach

Preis p.P.: 215,00 € pro Person