Kursdetails

Mitarbeiterseminare

Sicherlich haben Sie ein Fachgebiet, einen Bereich, in dem Sie sich besonders gut auskennen, der Ihnen besonders viel Spaß macht. Sie wissen aber auch, dass oft ein Steuerrechtsgebiet in ein anderes greift. Für Ihre berufliche Karriere und für Ihre Mandanten ist es daher entscheidend, dass Sie in Ihrem Fachgebiet wirklich Spezialist sind, dass Sie sich aber auch auf anderen Steuerrechtsgebieten gut auskennen. Mit unseren Fortbildungskursen wird Ihnen beides gelingen. Unsere erfahrenen Dozenten haben Kurse für die verschiedenen Steuerrechtsgebiete konzipiert, durch die wir Sie zum einen in Ihrem Fachgebiet auf den aktuellsten Stand bringen. Zum anderen können Sie in anderen Fachgebieten aktuelles Grundwissen erlangen, um auch andere Steuerrechtsgebiete nicht aus den Augen zu verlieren. Im Fokus steht für uns: Wir bringen Sie anhand vieler praktischer Übungen auf den neuesten Stand der Rechtslage. Wir gehen mit Ihnen in die Tiefe oder geben Ihnen einen kompakten Überblick. Ganz so, wie es Ihren Anforderungen entspricht. Unsere Angebote stehen allen Weiterbildungsinteressierten offen.

Kennziffer: 2022-04

Jahresabschluss 2021

Kursdauer: 10.03.2022 09:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Anmeldeschluss: 10.03.2022 10:00 Uhr

Die Bilanzierungspraxis verlangt die korrekte Anwendung der handelsrechtlichen- und steuerrechtlichen Ansatz- und Bewertungsregelungen.
Nachdem das Jahr 2020 schon eine „außergewöhnliches“ war, ist nunmehr auch klar, dass das Jahr 2021 ebenfalls ein „außergewöhnliches“ Jahr war.
Somit ergeben sich weitergehende Konsequenzen und ggf. andere Anforderungen für die Erstellung des Jahresabschlusses 2021.
Das Seminar vermittelt einen kompakten Überblick über die aktuellen Entwicklungen, die für den Jahresabschluss von Einzelabschlüssen aller Rechtsformen (= Einzelunternehmen, Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften) sowie für Einnahmen-Überschuss-Rechnungen für das Geschäfts- / Wirtschaftsjahr 2021 von Bedeutung sind.
Der skriptorientierte Vortrag wird fallbezogen die bilanzrechtlichen Änderungen in Gesetzgebung, Rechtsprechung und Verwaltungsauffassung darstellen.
Der Teilnehmer erhält eine übersichtliche Arbeitsunterlage als Nachschlagewerk für die Praxis.
U.a. werden folgende Punkte besprochen:

Themenschwerpunkte u.a.:
(keine abschließende Auflistung)

A.    Grundlegende Maßnahmen bei der Jahresabschlusserstellung

•    Neue Erkenntnisse zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit (Going Concern)
•    Transparenzregister als Vollregister
•    Neuerungen in der Kassensicherungsverordnung
•    Bilanzierungsrelevante gesetzliche Änderungen

B.     Handelsbilanz / Steuerbilanz – Aktiva

•    Neues zur Kaufpreisaufteilung
•    Gesetzliche Neuregelungen bei der Abschreibung
•    Nachweis einer tatsächlich kürzeren Gebäudenutzungsdauer
•    Neues zur Teilwertabschreibung
•    Rechtsprechung zum ARAP

C.     Handelsbilanz / Steuerbilanz – Passiva

•    Rechtsprechungsentwicklung zur Rückstellungsbilanzierung – u.a. Zeitpunkt der Bilanzierung von Steuernachforderungen
•    Neues zur Bildung und Auflösung einer 6b-Rücklage und der Ersatzbeschaffungs-Rücklage (R 6.6 EStR) – u.a. gesetzliche Fristverlängerung 
•    Bilanzierung von Rückzahlungsverpflichtungen von Corona-Hilfen 
•    Bewertung von Fremdwährungsverbindlichkeiten
•     Abzinsung von langfristigen Verbindlichkeiten
•    Abzinsungssatz für Verbindlichkeiten verfassungsgemäß?

D.    Gewinnermittlung – Betriebseinnahmen / Betriebsausgaben

•    Aktuelles zum § 7g EStG – u.a. Betriebsaufgabe im Folgejahr, Nachweis der qualifizierten Nutzung
•    Einzelheiten beim Betriebsausgabenabzug – u.a. bei wiederkehrenden Ausgaben/Einnahmen, Bewirtungskosten 
•    Neues zum betrieblichen Kfz – u.a. Neues Anwendungsschreiben zum Elektro- und Hybridelektrofahrzeug Behandlung der Leasing-Sonderzahlung, 
•    Anpassung der Finanzverwaltungsauffassung zum betrieblichen Schuldzinsenabzug (§ 4 Abs. 4a EStG)
•    Häusliches Arbeitszimmer – u.a. Corona-Fiktion, Abgrenzung zum betriebsstättenähnlich genutzten Raum.…
              

Weitere Themen – aktuelle Rechtsprechungsänderungen/BMF-Schreiben – werden nach Aktualität ebenfalls besprochen!

Eine kostenfreie Abmeldung ist bis eine Woche (5 Werktage) vor Seminarbeginn möglich. Bei Nichtteilnahme werden 50% der Teilnahmegebühr erhoben, es sei denn, es wird ein Ersatzteilnehmer gemeldet. Das Bildungsinstitut ist berechtigt, das Seminar bei nicht ausreichender Teilnehmerzahl abzusagen.

Ort: Hotel Warnemünder Hof
Stolteraer Weg 8
18119 Rostock - Warnemünde
Karte

Ihre Dozenten: Torsten Querbach

Preis p.P.: 215,00 € pro Person

Veranstaltungsort wurde gewechselt

Sollten Sie online über Microsoft Teams live teilnehmen wollen, vermerken Sie dies bitte bei Ihrer Anmeldung im Bemerkungsfeld. Fragen können Sie mündlich über ein Mikrofon stellen.