Kursdetails
Mitarbeiterseminare
Sicherlich haben Sie ein Fachgebiet, einen Bereich, in dem Sie sich besonders gut auskennen, der Ihnen besonders viel Spaß macht. Sie wissen aber auch, dass oft ein Steuerrechtsgebiet in ein anderes greift. Für Ihre berufliche Karriere und für Ihre Mandanten ist es daher entscheidend, dass Sie in Ihrem Fachgebiet wirklich Spezialist sind, dass Sie sich aber auch auf anderen Steuerrechtsgebieten gut auskennen. Mit unseren Fortbildungskursen wird Ihnen beides gelingen. Unsere erfahrenen Dozenten haben Kurse für die verschiedenen Steuerrechtsgebiete konzipiert, durch die wir Sie zum einen in Ihrem Fachgebiet auf den aktuellsten Stand bringen. Zum anderen können Sie in anderen Fachgebieten aktuelles Grundwissen erlangen, um auch andere Steuerrechtsgebiete nicht aus den Augen zu verlieren. Im Fokus steht für uns: Wir bringen Sie anhand vieler praktischer Übungen auf den neuesten Stand der Rechtslage. Wir gehen mit Ihnen in die Tiefe oder geben Ihnen einen kompakten Überblick. Ganz so, wie es Ihren Anforderungen entspricht. Unsere Angebote stehen allen Weiterbildungsinteressierten offen.
Freie Mitarbeiterinnen in der Steuerberaterkanzlei
Anmeldeschluss: 04.05.2026 09:00 Uhr
Risiko Sozialversicherungspflicht und wer haftet für wen?
Freie Mitarbeiter sind seit vielen Jahren nicht nur in Steuerberaterkanzleien, sondern branchenübergreifend zu finden. Sie bieten Flexibilität, können jedoch auch rechtliche und finanzielle Risiken mit sich bringen.
Gewisse Kriterien, wie z.B. Weisungsgebundenheit, Eingliederung in die Kanzleistruktur und wirtschaftliche Abhängigkeit, begründen eine abhängige Beschäftigung freier Mitarbeiter. Folge einer solchen abhängigen Beschäftigung ist grundsätzlich die Versicherungspflicht in sämtlichen Zweigen der Sozialversicherung. Dies kann im Falle einer fehlerhaften Einordnung des Sozialversicherungsstatus des freien Mitarbeiters weitreichende Folgen in Gestalt erheblicher Nachzahlungen zur Sozialversicherung und ggf. – je nach Fallkonstellation – sogar strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Treten aus einer Schlecht- oder Nichtleistung Schäden beim Mandanten ein, haftet hierfür im Außenverhältnis grundsätzlich allein die Steuerberaterkanzlei. Sofern diese Haftung der Steuerberaterkanzlei gegenüber dem Mandanten auf einer vorwerfbaren Schlechtleistung des freien Mitarbeiters beruht, haftet dieser allerdings im Innenverhältnis gegenüber der Steuerberaterkanzlei.
Das Seminar gewährt sowohl über die sozialversicherungs- als auch über die strafrechtlichen Fragen dieser Thematik einen ersten Überblick und nennt unmittelbare Tipps und Lösungsansätze für die Praxis. Ferner beleuchtet das Seminar die Frage „Wer haftet, wenn ein freier Mitarbeiter einen vorwerfbaren Fehler macht?“ und geht dabei insbesondere auf den Aspekt der Verantwortung der Steuerberaterkanzlei als Auftraggeberin bei Fehlern eines Erfüllungsgehilfen ein.
Abgerundet wird das Seminar durch einige praxisnahe Antworten zur Berufshaftpflichtversicherung, um sicherzustellen, dass die Steuerberaterkanzlei auch bei Fehlern freier Mitarbeiter umfassend abgesichert ist.
1. Sozialversicherungsrechte Statusbeurteilung freier Mitarbeiter in der Beraterkanzlei
a) Grundzüge
b) Aktuelle Rechtsprechung
c) Strafrechtliche Risiken
2. Sozialversicherungsrechtliche Haftungsrisiken im Beratermandat
a) Aktuelle Rechtsprechung
b) Praxistipps
3. Wer haftet für wen?
a) Grundsatz: Haftung der Steuerberaterkanzlei im Außenverhältnis
b) Problem: Anschein gemeinsamer Berufsausübung
c) Möglichkeit des Haftungsausschlusses für Verschulden des Erfüllungsgehilfen
d) Eigenhaftung des Erfüllungsgehilfen im Außenverhältnis?
e) Rückgriff des Steuerberaters beim Erfüllungsgehilfen
4. Freie Mitarbeit und Vermögensschadenhaftpflichtversicherung
a) Wie bzw. über wen versichert?
b) Ggf. eigene Versicherung?
Referenten: Dr. Christian Bertrand, Dr. Carina Freitag
Das Seminar wird in Kooperation mit der der Steuerakademie des Steuerberaterverbandes Schleswig-Holstein durchgeführt.
Eine kostenfreie Abmeldung ist bis zu einer Woche (5 Werktage) vor Seminarbeginn möglich. Bei Nichtteilnahme erfolgt keine Erstattung des Seminarpreises. Bei einem mehrteiligen Seminar/Abonnement gilt das Seminar mit der ersten Veranstaltung als besucht. Die Teilnahme ist innerhalb der Kanzlei übertragbar. Das Bildungsinstitut ist berechtigt, das Seminar bei nicht ausreichender Teilnehmerzahl abzusagen. Bitte beachten Sie, dass bei unseren Online-Seminaren pro Buchung ein einmaliger Zugang gilt. Sollten Sie das Online-Seminar auf mehreren Endgeräten empfangen wollen, buchen Sie bitte die entsprechende Anzahl an Plätzen.
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