Kursdetails
Mitarbeiterseminare
Sicherlich haben Sie ein Fachgebiet, einen Bereich, in dem Sie sich besonders gut auskennen, der Ihnen besonders viel Spaß macht. Sie wissen aber auch, dass oft ein Steuerrechtsgebiet in ein anderes greift. Für Ihre berufliche Karriere und für Ihre Mandanten ist es daher entscheidend, dass Sie in Ihrem Fachgebiet wirklich Spezialist sind, dass Sie sich aber auch auf anderen Steuerrechtsgebieten gut auskennen. Mit unseren Fortbildungskursen wird Ihnen beides gelingen. Unsere erfahrenen Dozenten haben Kurse für die verschiedenen Steuerrechtsgebiete konzipiert, durch die wir Sie zum einen in Ihrem Fachgebiet auf den aktuellsten Stand bringen. Zum anderen können Sie in anderen Fachgebieten aktuelles Grundwissen erlangen, um auch andere Steuerrechtsgebiete nicht aus den Augen zu verlieren. Im Fokus steht für uns: Wir bringen Sie anhand vieler praktischer Übungen auf den neuesten Stand der Rechtslage. Wir gehen mit Ihnen in die Tiefe oder geben Ihnen einen kompakten Überblick. Ganz so, wie es Ihren Anforderungen entspricht. Unsere Angebote stehen allen Weiterbildungsinteressierten offen.
Fachtag Lohn und Gehalt
Anmeldeschluss: 22.09.2026 12:00 Uhr
Fachtag Lohn und Gehalt
Alle wichtigen Neuerungen und Änderungen aus Lohnsteuer, Sozialversicherung und Arbeitsrecht – praxisnah und aktuell.
Eine korrekte Lohn- und Gehaltsabrechnung steht und fällt mit solidem Fachwissen. Bewährte Grundlagen bleiben das Fundament. Entscheidend ist jedoch, wie sicher neue gesetzliche Regelungen, aktuelle Rechtsprechung und veränderte Verwaltungsverfahren in der Praxis umgesetzt werden. Genau hier setzt der Fachtag Lohn und Gehalt 2026 an. Er liefert Orientierung, Klarheit und konkrete Hilfestellung für den Abrechnungsalltag.
Das Jahr 2026 bringt tiefgreifende Veränderungen mit sich. Mit der Aktivrente werden neue steuer- und sozialversicherungsrechtliche Spielregeln eingeführt, die in der Entgeltabrechnung sauber beherrscht werden müssen. Hinzu kommen die Anpassungen durch das SGB VI-Anpassungsgesetz, die insbesondere Auswirkungen auf Beschäftigte im Übergang in den Ruhestand und auf Rentenbezüge haben. Diese Themen gehören nicht ins Kleingedruckte, sondern auf den Schreibtisch jeder Lohnabrechnung.
Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der fortschreitenden Digitalisierung der Verfahren. Der Abruf von Beiträgen zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung über ELStAM verändert Prozesse und Verantwortlichkeiten grundlegend. Gleichzeitig sorgen Neuerungen im sozialversicherungsrechtlichen Meldewesen für zusätzliche Anforderungen an Datenqualität, Fristen und Prüfprozesse. Wer hier nicht sattelfest ist, riskiert Rückfragen, Korrekturen und im Zweifel Beitragsnachforderungen.
Der Fachtag Lohn und Gehalt 2026 greift diese Entwicklungen auf, ordnet sie ein und übersetzt sie in klare Handlungsempfehlungen. Ergänzend werden die relevanten arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen beleuchtet, damit Sie Zusammenhänge verstehen und Entscheidungen sicher treffen können. Die Inhalte orientieren sich konsequent an der aktuellen Gesetzgebung, an neuen Schreiben der Verwaltung und an der Rechtsprechung. Ziel ist es, Ihnen Sicherheit zu geben für das, was kommt, und für das, was bleibt.
Bitte beachten Sie, dass die Themen laufend an den jeweils aktuellen Stand der Gesetzgebungsverfahren sowie an neue Planungen und Veröffentlichungen angepasst werden.
Lohnsteuerrecht
- Gesetz zur steuerlichen Förderung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Rentenalter (Aktivrentengesetz)
- Steuerfreibetrag und Anwendungsbereich
- Bescheinigungspflichten und Dokumentationspflichten
- Praxiserfahrungen und Austausch
- Siebte Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen
- Erweiterung der digitalen Lohnschnittstelle
- Datenaustausch zwischen Unternehmen der privaten Krankenversicherung, der Finanzverwaltung und der Arbeitgeber
- Arbeitgeberzuschüsse zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung
- Sonderausgabenabzug
- Umgang mit Papierbescheinigungen bei Widerspruch oder fehlender Übermittlung
- Veröffentlichte BMF-Schreiben
- Steuerliche Behandlung der vom Arbeitnehmer selbst getragenen Stromkosten
- Weitere aktuelle Veröffentlichungen
- Weitere aktuelle Veröffentlichungen
Sozialversicherungsrecht
- Gesetz zur Anpassung des Sechsten Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze
- Kurzfristig Beschäftigte in der Landwirtschaft
- Abgeltung abgeleiteter Entgeltguthaben
- Abruf der Versicherungsnummer
- Information über Meldungen der Sozialversicherung
- Antrag auf Aufhebung der Befreiung in der Rentenversicherung
- Neufeststellung der Rente
- Hochrechnung bei der Rentenhöhenberechnung
- Korrektur von Meldungen durch die Einzugsstelle
- Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege
- Nachweisverfahren in der Pflegeversicherung
- Anspruch auf Kinderkrankengeld bei häuslicher Betreuung
- Gesetz zur Modernisierung und Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung
- Sofortmeldungen
- Mitführungs- und Vorlagepflicht für Beschäftigte
- Elektronische Einsichtnahme
- Zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Übertragung der Führung des Unternehmensregisters
- Projekt KIRA – KI-gestützte Betriebsprüfung der Deutschen Rentenversicherung Bund
- Handlungsempfehlungen für Arbeitgeber
- Besprechungsergebnisse
- Gleichwohlgewährung und nachträglicher Erfüllung des Anspruchs auf Arbeitsentgelt
Arbeitsrecht
- Gesetz zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zur vollständigen Gleichstellung der Kindererziehungszeiten
- Wegfall des Vorbeschäftigungsverbots bei Arbeitnehmern, die die Regelaltersgrenze erreicht haben
- Änderungen im Teilzeit- und Befristungsgesetz
- EU-Entgelttransparenzrichtlinie
- Informationspflichten bei Stellenausschreibungen
- Offenlegung von Einstiegsentgelt oder Entgeltbandbreiten
- Verbot von Rückfragen zur Gehaltsvorgeschichte
- Transparente Kriterien für Entgeltentwicklung und Aufstieg
- Dokumentations- und Berichtspflichten nach Unternehmensgröße
Wichtiger Hinweis
Eine kostenfreie Abmeldung ist bis zu einer Woche (5 Werktage) vor Seminarbeginn möglich. Bei Nichtteilnahme erfolgt keine Erstattung des Seminarpreises. Bei einem mehrteiligen Seminar/Abonnement gilt das Seminar mit der ersten Veranstaltung als besucht. Die Teilnahme ist innerhalb der Kanzlei übertragbar. Das Bildungsinstitut ist berechtigt, das Seminar bei nicht ausreichender Teilnehmerzahl abzusagen. Bitte beachten Sie, dass bei unseren Online-Seminaren pro Buchung ein einmaliger Zugang gilt. Sollten Sie das Online-Seminar auf mehreren Endgeräten empfangen wollen, buchen Sie bitte entsprechend diese Anzahl an Plätzen.
Ort:
Ihre Dozenten: Markus Stier


Das nach AZAV und ISO 9001:2015 zertifizierte Bildungsinstitut des steuerberatenden Berufs in Mecklenburg-Vorpommern widmet sich vorrangig der Fortbildung von Angehörigen des steuerberatenden Berufs und bietet dazu Kurse u.a. für (angehende) Steuerberater, Steuerfachwirte, Steuerfachangestellte und Mitarbeiter von Steuerberatungs- und Anwaltskanzleien sowie Unternehmen mit eigener Buchhaltung als "Staatlich anerkannte Einrichtung der Weiterbildung".
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Fragen & Antworten (FAQ)
Hinweis und Dokumente
Förderung und Bildungsurlaub
Bildungsurlaub kann beim Lagus MV beantragt werden:
Landesamt für Gesundheit und Soziales MV
Friedrich-Engels-Str. 47
19061 Schwerin
0385/39910
Eine Förderung nach dem Aufstiegsförderungsgesetz (AFBG) - Meister-Bafög - kann beantragt werden. Informationen u. Beratung erhalten Sie unter der Info-Hotline: 0800 6223634 oder unter www.meister-bafoeg.info. Haben Sie das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet, besteht die Möglichkeit einer Förderung über ein Programm des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Technologie (Info unter: www.sbb-stipendien.de).
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Eine kostenfreie Abmeldung ist bis zu einer Woche (5 Werktage) vor Seminarbeginn möglich. Bei Nichtteilnahme erfolgt keine Erstattung des Seminarpreises. Bei einem mehrteiligen Seminar/Abonnement gilt das Seminar mit der ersten Veranstaltung als besucht. Die Teilnahme ist innerhalb der Kanzlei übertragbar. Das Bildungsinstitut ist berechtigt, das Seminar bei nicht ausreichender Teilnehmerzahl abzusagen. Bitte beachten Sie, dass bei unseren Online-Seminaren pro Buchung ein einmaliger Zugang gilt. Sollten Sie das Online-Seminar auf mehreren Endgeräten empfangen wollen, buchen Sie bitte entsprechend diese Anzahl an Plätzen.
Übernachtungsmöglichkeit unweit des Bildungsinstituts
Rostock bietet als Tourismusregion eine Vielzahl unterschiedlicher Übernachtungsmöglichkeiten für jeden Anspruch. Die Teilnehmer an einem Seminar benötigen allerdings oft nur eine preiswerte Übernachtungsmöglichkeit in der Nähe des Bildungsinstituts. In diesem Fall können wir das Gästehaus Rostock (Lütten-Klein) empfehlen (Warnowallee 23, Tel. 0381 776970, www.gaestehaus-rostock.de)
SEPA-Lastschriftmandat
Die Teilnahmegebühren können Sie auch durch das Bildungsinstitut einziehen lassen.
Bitte erteilen Sie uns dazu ein Lastschriftmandat.
Hier können Sie den Vordruck dafür herunterladen.
