Kursdetails
Mitarbeiterseminare
Sicherlich haben Sie ein Fachgebiet, einen Bereich, in dem Sie sich besonders gut auskennen, der Ihnen besonders viel Spaß macht. Sie wissen aber auch, dass oft ein Steuerrechtsgebiet in ein anderes greift. Für Ihre berufliche Karriere und für Ihre Mandanten ist es daher entscheidend, dass Sie in Ihrem Fachgebiet wirklich Spezialist sind, dass Sie sich aber auch auf anderen Steuerrechtsgebieten gut auskennen. Mit unseren Fortbildungskursen wird Ihnen beides gelingen. Unsere erfahrenen Dozenten haben Kurse für die verschiedenen Steuerrechtsgebiete konzipiert, durch die wir Sie zum einen in Ihrem Fachgebiet auf den aktuellsten Stand bringen. Zum anderen können Sie in anderen Fachgebieten aktuelles Grundwissen erlangen, um auch andere Steuerrechtsgebiete nicht aus den Augen zu verlieren. Im Fokus steht für uns: Wir bringen Sie anhand vieler praktischer Übungen auf den neuesten Stand der Rechtslage. Wir gehen mit Ihnen in die Tiefe oder geben Ihnen einen kompakten Überblick. Ganz so, wie es Ihren Anforderungen entspricht. Unsere Angebote stehen allen Weiterbildungsinteressierten offen.
Fachkurs Umsatzsteuer Modul 6 Bemessungsgrundlage, Steuersatz, Steuerentstehung u. Steuerschuldnerschaft (Online-Seminar)
Anmeldeschluss: 15.05.2024 15:00 Uhr
Modul 6 des Fachkurses "Umsatzsteuer 2024" beinhaltet folgenden Schwerpunkt:
Bemessungsgrundlage, Steuersatz, Steuerentstehung u. Steuerschuldnerschaft
Themenpunkte
- Bemessungsgrundlage entgeltlicher Leistungen
- Echter Zuschuss und durchlaufender Posten
- Bemessungsgrundlage für unentgeltliche Leistungen
- Steuerentstehung, Steuersatz
- Abgrenzung von Teilleistungen und Anzahlungen
- Steuerschuldner nach § 13a UStG und Reverse-Charge-Verfahren (§ 13b UStG)
Weitere Module:
Modul 7 - Vorsteuer und Vorsteuerberichtigung 23.05.2024 09:00 Uhr – 12:30 Uhr
Modul 8 - Besonderheiten des Umsatzsteuerrechts 30.05.2024 09:00 Uhr – 12:30 Uhr
Eine kostenfreie Abmeldung ist bis eine Woche (5 Werktage) vor Seminarbeginn möglich. Bei Nichtteilnahme werden 50% der Teilnahmegebühr erhoben, es sei denn, es wird ein Ersatzteilnehmer gemeldet. Das Bildungsinstitut ist berechtigt, das Seminar bei nicht ausreichender Teilnehmerzahl abzusagen.
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