Kursdetails
Mitarbeiterseminare
Sicherlich haben Sie ein Fachgebiet, einen Bereich, in dem Sie sich besonders gut auskennen, der Ihnen besonders viel Spaß macht. Sie wissen aber auch, dass oft ein Steuerrechtsgebiet in ein anderes greift. Für Ihre berufliche Karriere und für Ihre Mandanten ist es daher entscheidend, dass Sie in Ihrem Fachgebiet wirklich Spezialist sind, dass Sie sich aber auch auf anderen Steuerrechtsgebieten gut auskennen. Mit unseren Fortbildungskursen wird Ihnen beides gelingen. Unsere erfahrenen Dozenten haben Kurse für die verschiedenen Steuerrechtsgebiete konzipiert, durch die wir Sie zum einen in Ihrem Fachgebiet auf den aktuellsten Stand bringen. Zum anderen können Sie in anderen Fachgebieten aktuelles Grundwissen erlangen, um auch andere Steuerrechtsgebiete nicht aus den Augen zu verlieren. Im Fokus steht für uns: Wir bringen Sie anhand vieler praktischer Übungen auf den neuesten Stand der Rechtslage. Wir gehen mit Ihnen in die Tiefe oder geben Ihnen einen kompakten Überblick. Ganz so, wie es Ihren Anforderungen entspricht. Unsere Angebote stehen allen Weiterbildungsinteressierten offen.
Der Rentner/ die Rentnerin als Mandant/in - Rentenbesteuerung
Anmeldeschluss: 28.11.2022 08:30 Uhr
Obwohl das Alterseinkünftegesetz bereits zum 01.01.2005 eingeführt wurde, stellt das Erstellen der Anlage „R“ auch jetzt noch eine Herausforderung in der Praxis dar. Ob zu glauben oder nicht, wer heute eine Anlage „R“ – ach was sage ich, eine von nunmehr drei Anlagen „R“ – korrekt ausfüllen möchte, benötigt auch heute noch das Wissen wie es war, als es das Alterseinkünftegesetz noch nicht gab. Das stellt insbesondere die jungen Kollegen und Kolleginnen des steuerberatenden Berufs vor Probleme. Und wo bekommt man dieses Wissen dann her?
Aufgrund der damals gültigen Ertragsanteile waren viele Rentner von der Abgabe von Steuererklärungen befreit. Dies ist aber nun nicht mehr so. Denn jedes Jahr aufs Neue muss überprüft werden, ob der Rentner aufgrund des gültigen Kohortenprinzips nun nicht doch zur Abgabe einer Erklärung verpflichtet ist.
Einhergehend mit dieser Problematik bedeutet das aufgrund der immer größer werdenden Zahl von Rentner, die ihre Rente mit einem Job aufbessern müssen, dass auch die Rentenfreibeträge immer wieder auf ihre richtige Höhe überprüft werden müssen.
In unserem Mitarbeiter-Webinar werden wir einen praxisgerechten Umgang anhand der Anlage „R“ erörtern.
• Ertragsanteil vs. Besteuerungsanteil
• Praxisproblem „Witwenrente“
• Neuberechnung von Rentenfreibeträgen
• Praxisfalle „Hinzuverdienstgrenze“ bei Rentnern
• Aktuelle Rechtsprechung zur Besteuerung der Alterseinkünfte
Ort:
Ihre Dozenten: Guido Preuß