Kursdetails
Mitarbeiterseminare
Sicherlich haben Sie ein Fachgebiet, einen Bereich, in dem Sie sich besonders gut auskennen, der Ihnen besonders viel Spaß macht. Sie wissen aber auch, dass oft ein Steuerrechtsgebiet in ein anderes greift. Für Ihre berufliche Karriere und für Ihre Mandanten ist es daher entscheidend, dass Sie in Ihrem Fachgebiet wirklich Spezialist sind, dass Sie sich aber auch auf anderen Steuerrechtsgebieten gut auskennen. Mit unseren Fortbildungskursen wird Ihnen beides gelingen. Unsere erfahrenen Dozenten haben Kurse für die verschiedenen Steuerrechtsgebiete konzipiert, durch die wir Sie zum einen in Ihrem Fachgebiet auf den aktuellsten Stand bringen. Zum anderen können Sie in anderen Fachgebieten aktuelles Grundwissen erlangen, um auch andere Steuerrechtsgebiete nicht aus den Augen zu verlieren. Im Fokus steht für uns: Wir bringen Sie anhand vieler praktischer Übungen auf den neuesten Stand der Rechtslage. Wir gehen mit Ihnen in die Tiefe oder geben Ihnen einen kompakten Überblick. Ganz so, wie es Ihren Anforderungen entspricht. Unsere Angebote stehen allen Weiterbildungsinteressierten offen.
Besondere Arbeitnehmergruppen
Anmeldeschluss: 21.09.2026 12:00 Uhr
Besondere Abrechnungsgruppen
Besondere Abrechnungsgruppen gehören seit Jahren zu den anspruchsvollsten Themenfeldern der Entgeltabrechnung. Ob Minijobber, Midijobber, kurzfristig Beschäftigte, Werkstudenten, Praktikanten, Rentner oder andere besondere Personengruppen: Jede Beschäftigungsform bringt eigene lohnsteuerliche, sozialversicherungsrechtliche und abrechnungstechnische Besonderheiten mit sich. Fehler bei der Beurteilung können schnell zu Nachforderungen, Haftungsrisiken und unnötigem
Verwaltungsaufwand führen.
In diesem praxisorientierten Seminar erhalten Sie einen umfassenden Überblick über die aktuellen Regelungen und Besonderheiten der wichtigsten Abrechnungsgruppen. Sie erfahren, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, welche Besonderheiten bei der Beurteilung zu beachten sind und wie die jeweiligen Beschäftigungsverhältnisse in der Entgeltabrechnung rechtssicher umgesetzt werden. Anhand zahlreicher Praxisbeispiele, Musterfälle und Berechnungen werden auch komplexe Sachverhalte verständlich und nachvollziehbar dargestellt. Ein besonderer Fokus liegt auf den aktuellen gesetzlichen Rahmenbedingungen sowie den Auswirkungen neuer Verwaltungsanweisungen und aktueller Rechtsprechung auf die tägliche Abrechnungspraxis. Darüber hinaus werden die Inhalte der aktuellen Geringfügigkeitsrichtlinie ebenso behandelt wie die praktischen Konsequenzen neuer Gerichtsentscheidungen.
Das Seminar vermittelt nicht nur die rechtlichen Grundlagen, sondern gibt Ihnen zugleich wertvolle Handlungsempfehlungen für die Praxis an die Hand. Sie lernen typische Fehlerquellen zu erkennen, Risiken zu vermeiden und besondere Beschäftigtengruppen sicher zu beurteilen. Dadurch gewinnen Sie mehr Sicherheit für Ihre tägliche Arbeit und können auch schwierige Abrechnungsfälle souverän lösen.
Die Veranstaltung richtet sich an Mitarbeitende aus der Lohn- und Gehaltsabrechnung, dem Personalwesen, Steuerkanzleien sowie alle Fachkräfte, die bereits über Grundkenntnisse in der Entgeltabrechnung verfügen und ihr Wissen zu besonderen Beschäftigtengruppen gezielt vertiefen möchten. Freuen Sie sich auf eine aktuelle, praxisnahe und rechtssichere Aufbereitung eines Themas, das in nahezu jeder Entgeltabrechnung von zentraler Bedeutung ist.
- Schüler
- Berechnung der Lohnsteuer/Annexsteuern
- Sozialversicherungsrechtliche Beurteilung
- Schulabschluss und anschließende Ausbildung
- Schulabschluss und anschließendes Studium
- Studenten
- Berechnung der Lohnsteuer/Annexsteuern
- Sozialversicherungsrechtliche Beurteilung
- Überarbeitung des gemeinsamen Rundschreibens zur versicherungsrechtlichen Beurteilung von beschäftigten Studenten vom 23.11.2016
- Duales Studium
- Werkstudenten / Werkstudentenregelung
- Besprechungsergebnis zur Ermittlung der 26-Wochen-Frist vom 23.03.2017
- Besprechungsergebnis zum Ende des Studiums vom 08.11.2017
- Besonderheiten (Urlaubssemester etc.)
- Praktikanten
- Berechnung der Lohnsteuer/Annexsteuern
- Sozialversicherungsrechtliche Beurteilung
- Überarbeitung des gemeinsamen Rundschreibens zur versicherungsrechtlichen Beurteilung von beschäftigten Praktikanten vom 23.11.2016
- Freiwilliges Praktikum
- Pflichtpraktikum
- Kurzfristig Beschäftigte
- Dauerbeschäftigung oder gelegentliche Beschäftigung
- Geringfügig entlohnte und kurzfristige Beschäftigung
- Zeitgrenzen bei kurzfristig Beschäftigten
- Grenze von 3 Monaten oder von 70 Arbeitstagen auf Grundlage der Geringfügigkeitsrichtlinie vom 05.01.2026
- Ermittlung des Beschäftigungszeitraums
- Vorbeschäftigungszeiten
- Rückmeldung der Minijobzentrale zu Vorbeschäftigungszeiten
- Berufsmäßigkeit prüfen auf Grundlage der aktuellen Geringfügigkeitsrichtlinie
- Beitragsberechnung und Pauschalbeiträge in der Sozialversicherung
- Versteuerung einer kurzfristigen Beschäftigung
- Geringfügig entlohnte Beschäftigte
- Geringfügigkeitsrichtlinie vom 05.01.2026
- Beurteilung des regelmäßigen Arbeitsentgelts
- Monatsgehalt/Festgehalt
- Schwankende Arbeitsentgelte
- Einmalzahlungen
- Arbeitszeitschwankungen bei verstetigtem Arbeitsentgelt
- Berücksichtigung von steuerfreiem Arbeitslohn
- Entgelte mit Steuerfreiheit bzw. Pauschalversteuerung
- Hauptbeschäftigung und geringfügige Beschäftigungen
- Addition mehrerer geringfügigen Beschäftigungen
- Unvorhersehbares Überschreiten der Geringfügigkeitsgrenze
- Beurteilung der Geringfügigkeitsgrenze in Zusammenhang mit den Regelungen der aktuellen Geringfügigkeitsrichtlinie
- Pauschalbeiträge in der Sozialversicherung
- Versteuerung einer geringfügigen Beschäftigung
- Beschäftigte Rentner
- Gesetz zur Flexibilisierung des Übergangs vom Erwerbsleben in den Ruhestand und zur Stärkung von Prävention und Rehabilitation im Erwerbsleben
- Sozialversicherungsrechtliche Beurteilung
- Besprechungsergebnis zur Rentenversicherungsfreiheit von Altersvollrentnern und Altersversorgungsbeziehern vom 23.11.2016
- Personengruppenschlüssel und Beitragsgruppen bei Rentnern
- Zuschuss zur freiwilligen oder privaten Krankenversicherung bei weiterbeschäftigten Rentnern
- Berechnung der Lohnsteuer/Annexsteuern
- Gesetz zur Aktivrente und die aktuellen Fragen und Antworten der Finanzverwaltung
- Anwendung des Monatsfreibetrags
- Nachzahlungen und sonstige Bezüge
- Arbeitgeberwechsel und Teilmonat
Eine kostenfreie Abmeldung ist bis zu einer Woche (5 Werktage) vor Seminarbeginn möglich. Bei Nichtteilnahme erfolgt keine Erstattung des Seminarpreises. Bei einem mehrteiligen Seminar/Abonnement gilt das Seminar mit der ersten Veranstaltung als besucht. Die Teilnahme ist innerhalb der Kanzlei übertragbar. Das Bildungsinstitut ist berechtigt, das Seminar bei nicht ausreichender Teilnehmerzahl abzusagen. Bitte beachten Sie, dass bei unseren Online-Seminaren pro Buchung ein einmaliger Zugang gilt. Sollten Sie das Online-Seminar auf mehreren Endgeräten empfangen wollen, buchen Sie bitte entsprechend diese Anzahl an Plätzen.
Ort:
Ihre Dozenten: Markus Stier


Das nach AZAV und ISO 9001:2015 zertifizierte Bildungsinstitut des steuerberatenden Berufs in Mecklenburg-Vorpommern widmet sich vorrangig der Fortbildung von Angehörigen des steuerberatenden Berufs und bietet dazu Kurse u.a. für (angehende) Steuerberater, Steuerfachwirte, Steuerfachangestellte und Mitarbeiter von Steuerberatungs- und Anwaltskanzleien sowie Unternehmen mit eigener Buchhaltung als "Staatlich anerkannte Einrichtung der Weiterbildung".
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Fragen & Antworten (FAQ)
Hinweis und Dokumente
Förderung und Bildungsurlaub
Bildungsurlaub kann beim Lagus MV beantragt werden:
Landesamt für Gesundheit und Soziales MV
Friedrich-Engels-Str. 47
19061 Schwerin
0385/39910
Eine Förderung nach dem Aufstiegsförderungsgesetz (AFBG) - Meister-Bafög - kann beantragt werden. Informationen u. Beratung erhalten Sie unter der Info-Hotline: 0800 6223634 oder unter www.meister-bafoeg.info. Haben Sie das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet, besteht die Möglichkeit einer Förderung über ein Programm des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Technologie (Info unter: www.sbb-stipendien.de).
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Eine kostenfreie Abmeldung ist bis zu einer Woche (5 Werktage) vor Seminarbeginn möglich. Bei Nichtteilnahme erfolgt keine Erstattung des Seminarpreises. Bei einem mehrteiligen Seminar/Abonnement gilt das Seminar mit der ersten Veranstaltung als besucht. Die Teilnahme ist innerhalb der Kanzlei übertragbar. Das Bildungsinstitut ist berechtigt, das Seminar bei nicht ausreichender Teilnehmerzahl abzusagen. Bitte beachten Sie, dass bei unseren Online-Seminaren pro Buchung ein einmaliger Zugang gilt. Sollten Sie das Online-Seminar auf mehreren Endgeräten empfangen wollen, buchen Sie bitte entsprechend diese Anzahl an Plätzen.
Übernachtungsmöglichkeit unweit des Bildungsinstituts
Rostock bietet als Tourismusregion eine Vielzahl unterschiedlicher Übernachtungsmöglichkeiten für jeden Anspruch. Die Teilnehmer an einem Seminar benötigen allerdings oft nur eine preiswerte Übernachtungsmöglichkeit in der Nähe des Bildungsinstituts. In diesem Fall können wir das Gästehaus Rostock (Lütten-Klein) empfehlen (Warnowallee 23, Tel. 0381 776970, www.gaestehaus-rostock.de)
SEPA-Lastschriftmandat
Die Teilnahmegebühren können Sie auch durch das Bildungsinstitut einziehen lassen.
Bitte erteilen Sie uns dazu ein Lastschriftmandat.
Hier können Sie den Vordruck dafür herunterladen.
