Kursdetails

Mitarbeiterseminare

Sicherlich haben Sie ein Fachgebiet, einen Bereich, in dem Sie sich besonders gut auskennen, der Ihnen besonders viel Spaß macht. Sie wissen aber auch, dass oft ein Steuerrechtsgebiet in ein anderes greift. Für Ihre berufliche Karriere und für Ihre Mandanten ist es daher entscheidend, dass Sie in Ihrem Fachgebiet wirklich Spezialist sind, dass Sie sich aber auch auf anderen Steuerrechtsgebieten gut auskennen. Mit unseren Fortbildungskursen wird Ihnen beides gelingen. Unsere erfahrenen Dozenten haben Kurse für die verschiedenen Steuerrechtsgebiete konzipiert, durch die wir Sie zum einen in Ihrem Fachgebiet auf den aktuellsten Stand bringen. Zum anderen können Sie in anderen Fachgebieten aktuelles Grundwissen erlangen, um auch andere Steuerrechtsgebiete nicht aus den Augen zu verlieren. Im Fokus steht für uns: Wir bringen Sie anhand vieler praktischer Übungen auf den neuesten Stand der Rechtslage. Wir gehen mit Ihnen in die Tiefe oder geben Ihnen einen kompakten Überblick. Ganz so, wie es Ihren Anforderungen entspricht. Unsere Angebote stehen allen Weiterbildungsinteressierten offen.

Kennziffer: 2024-11

Besondere Abrechnungsgruppen

Kursdauer: 25.09.2024 09:00 Uhr bis 16:30 Uhr
Anmeldeschluss: 24.09.2024 15:00 Uhr

In der Lohn- und Gehaltsabrechnung gibt es eine Vielzahl von Arbeitnehmergruppen. 
Doch wie sind diese einzelnen Gruppen in der Lohnsteuer und Sozialversicherung zu 
beurteilen? Vertiefen Sie ihr Wissen! In diesem Seminar erfahren Sie alle Besonderheiten,
die bei den besonderen Abrechnungsgruppen beachtet werden müssen. Anhand von 
Beispielen und Berechnungen wird das Thema nachvollziehbar dargestellt. Dabei werden 
aktuelle Änderungen, Rechtsprechungen oder Veröffentlichungen selbstverständlich mit 
aufgenommen.

Wir blicken auf die gesetzlichen Neuregelungen zum 01.01.2024 und 01.01.2025 und die 
damit verbundene neue Geringfügigkeitsrichtlinie vom 14.12.2023. Dabei wird auch die 
aktuelle Rechtsprechung z. B. vom Sozialgericht Landshut dargestellt, die auch 
Auswirkungen bei der kurzfristigen Beschäftigung hat.

Themenschwerpunkte 

Schüler
- Berechnung der Lohnsteuer/Annexsteuern
- Sozialversicherungsrechtliche Beurteilung
    - Schulabschluss und anschließende Ausbildung
    - Schulabschluss und anschließendes Studium
Studenten
- Berechnung der Lohnsteuer/Annexsteuern
- Sozialversicherungsrechtliche Beurteilung
    - Überarbeitung des gemeinsamen Rundschreibens zur 
      versicherungsrechtlichen Beurteilung von beschäftigten
      Studenten vom 23.11.2016
    - Duales Studium
    - Werkstudenten / Werkstudentenregelung
    - Besprechungsergebnis zur Ermittlung der 26-Wochen-Frist vom 23.03.2017
    - Besprechungsergebnis zum Ende des Studiums vom 08.11.2017
    - Besonderheiten (Urlaubssemester etc.)
Praktikanten
- Berechnung der Lohnsteuer/Annexsteuern
- Sozialversicherungsrechtliche Beurteilung
    - Überarbeitung des gemeinsamen Rundschreibens zur 
      versicherungsrechtlichen Beurteilung von beschäftigten
      Praktikanten vom 23.11.2016
- Freiwilliges Praktikum
- Pflichtpraktikum
Auszubildende
- Beschäftigung zur Berufsausbildung
- Berechnung der Lohnsteuer/Annexsteuern
- Sozialversicherungsrechtliche Beurteilung
    - Geringverdienergrenze (zur Berufsausbildung Beschäftigte)
    - Mindestausbildungsvergütung
Kurzfristig Beschäftigte
- Dauerbeschäftigung oder gelegentliche Beschäftigung
    - Rechtsprechung des SG Landshut zur wiederholten Beschäftigung
- Geringfügig entlohnte und kurzfristige Beschäftigung
- Zeitgrenzen bei kurzfristig Beschäftigten
- Grenze von 3 Monaten oder von 70 Arbeitstagen auf Grundlage der 
  Geringfügigkeitsrichtlinie vom 16.08.2022 bzw. vom 14.12.2023
    - Ermittlung des Beschäftigungszeitraums
    - Vorbeschäftigungszeiten
    - Rückmeldung der Minijobzentrale zu Vorbeschäftigungszeiten
    - Berufsmäßigkeit prüfen auf Grundlage der Geringfügigkeitsrichtlinie
     vom 12.12.2023
        - Rechtsprechung des SG Landshut zur Berufsmäßigkeit
- Beiträge und Leistungen aus den Umlagekassen U1 und U2
- Versteuerung einer kurzfristigen Beschäftigung
Geringfügig entlohnte Beschäftigte
- Geringfügigkeitsrichtlinie vom 14.12.2023
- Beurteilung des regelmäßigen Arbeitsentgelts
    - Monatsgehalt/Festgehalt
    - Schwankende Arbeitsentgelte
    - Einmalzahlungen
- Arbeitszeitschwankungen bei verstetigtem Arbeitsentgelt
- Berücksichtigung von steuerfreiem Arbeitslohn
- Entgelte mit Steuerfreiheit bzw. Pauschalversteuerung
- Hauptbeschäftigung und geringfügige Beschäftigungen
  Addition mehrerer geringfügigen Beschäftigungen
- Unvorhersehbares Überschreiten der Geringfügigkeitsgrenze
   - Beurteilung der Geringfügigkeitsgrenze in Zusammenhang mit den 
     Regelungen der Geringfügigkeitsrichtlinie vom 16.08.2022 und 14.12.2023
- Pauschalbeiträge in der Sozialversicherung
- Versteuerung einer geringfügigen Beschäftigung
Beschäftigte im Übergangsbereich
- Regelungen zum Übergangsbereich
   - Rundschreiben zur versicherungsrechtlichen Beurteilung von 
     Beschäftigten im Übergangsbereich vom 16.08.2022
- Berechnung des beitragspflichtigen Entgelts
   - Berechnungsformel
Beschäftigte Rentner
- Gesetz zur Flexibilisierung des Übergangs vom Erwerbsleben in den Ruhestand 
  und zur Stärkung von Prävention und Rehabilitation im Erwerbsleben
- Sozialversicherungsrechtliche Beurteilung
    - Besprechungsergebnis zur Rentenversicherungsfreiheit von 
      Altersvollrentnern und Altersversorgungsbeziehern vom 23.11.2016
    - Personengruppenschlüssel und Beitragsgruppen bei Rentnern
    - Zuschuss zur freiwilligen oder privaten Krankenversicherung bei 
      weiterbeschäftigten Rentnern
 

 

Eine kostenfreie Abmeldung ist bis eine Woche (5 Werktage) vor Seminarbeginn möglich. Bei Nichtteilnahme werden 50% der Teilnahmegebühr erhoben, es sei denn, es wird ein Ersatzteilnehmer gemeldet. Das Bildungsinstitut ist berechtigt, das Seminar bei nicht ausreichender Teilnehmerzahl abzusagen.

Ort: Radisson Blu Hotel
Lange Str. 40
18055 Rostock
Karte

Ihre Dozenten: Markus Stier

Preis p.P.: 245,00 Euro

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