Kursdetails

Mitarbeiterseminare

Sicherlich haben Sie ein Fachgebiet, einen Bereich, in dem Sie sich besonders gut auskennen, der Ihnen besonders viel Spaß macht. Sie wissen aber auch, dass oft ein Steuerrechtsgebiet in ein anderes greift. Für Ihre berufliche Karriere und für Ihre Mandanten ist es daher entscheidend, dass Sie in Ihrem Fachgebiet wirklich Spezialist sind, dass Sie sich aber auch auf anderen Steuerrechtsgebieten gut auskennen. Mit unseren Fortbildungskursen wird Ihnen beides gelingen. Unsere erfahrenen Dozenten haben Kurse für die verschiedenen Steuerrechtsgebiete konzipiert, durch die wir Sie zum einen in Ihrem Fachgebiet auf den aktuellsten Stand bringen. Zum anderen können Sie in anderen Fachgebieten aktuelles Grundwissen erlangen, um auch andere Steuerrechtsgebiete nicht aus den Augen zu verlieren. Im Fokus steht für uns: Wir bringen Sie anhand vieler praktischer Übungen auf den neuesten Stand der Rechtslage. Wir gehen mit Ihnen in die Tiefe oder geben Ihnen einen kompakten Überblick. Ganz so, wie es Ihren Anforderungen entspricht. Unsere Angebote stehen allen Weiterbildungsinteressierten offen.

Kennziffer: 2020-15

ABGESAGT, Bitte informieren Sie sich zum Webinar als Ersatzangebot Beschäftigung osteuropäischer Saisonarbeitskräfte

Kursdauer: 30.04.2020 09:00 Uhr bis 13:00 Uhr
Anmeldeschluss: 07.04.2020 12:00 Uhr

Die Beschäftigung von Saisonarbeitskräften in der Landwirtschaft, im Gartenbau aber auch der Gastronomie ist für viele Betriebe von erheblicher Bedeutung. Seit 2015 bereitet der neue Mindestlohn den Arbeitgebern große Schwierigkeiten.
Vorwiegend werden osteuropäische Arbeitnehmer eingesetzt. Die früheren Probleme hinsichtlich der illegalen Beschäftigung von Ausländern treten nach dem Beitritt von Polen und Rumänien zur EU nur noch auf, wenn Arbeitnehmer aus Drittländern beschäftigt werden. Für die Praxis ist die richtige sozialversicherungsrechtliche Einstufung besonders wichtig. Sind die Beiträge an die deutsche Sozialversicherung oder an die polnische bzw. rumänische Sozialversicherung abzuführen? Welche Verfahrensabläufe muss der deutsche Arbeitgeber im Umgang mit den ausländischen Versicherungsträgern beachten?
Sollte die deutsche Sozialversicherung zuständig sein, so ist die Einordnung als kurzfristiges Beschäftigungsverhältnis von erheblicher Bedeutung.
Ebenso behandelt das Seminar die lohnsteuerliche Abwicklung des Arbeitsverhältnisses sowie arbeitsrechtliche Grundlagen.

Zielgruppe:
Mitarbeiter/innen in Steuerberatungskanzleien, die sich mit Lohnabrechnung beschäftigen.

Themenschwerpunkte:
1. Problemstellung
2. Allgemeine Arbeitsmarktregelungen
2.1. Beschäftigung von Arbeitnehmern aus EU-Beitrittsländern
2.2. Beschäftigung von Arbeitnehmern aus Drittländern
2.3. Exkurs: Beschäftigung von osteuropäischen Haushaltshilfen
2.4. Exkurs: Beschäftigung von Flüchtlingen
3. Sozialversicherungsrechtliche Regelungen
3.1. Frage der nationalen Zuständigkeit
3.2. Bescheinigung A1
3.3. Sozialversicherungskassen in Polen bzw. Rumänien
3.3.1. Vorgehensweise bei Abführung von Sozialversicherungsbeiträgen
3.3.2. Meldung an die ZUS
3.3.3. Keine Beiträge zu deutschen Umlagekassen U1, U2 und U3
3.3.4. Recht der Wohnsitzstaaten auch bei Ansprüchen zur sozialen Sicherheit (bei Krankheit, Mutterschutz und Kindergeld)
3.4. Deutsches Sozialversicherungsrecht für Saisonarbeitskräfte
3.4.1. Geringfügig entlohnte Beschäftigung
3.4.2. Kurzfristige Beschäftigung
3.4.3. Umlagen U1, U2 und U3
3.4.4. Meldepflichten
3.4.5. Aufzeichnungspflichten
3.5. Private Krankenversicherung
4. Steuerliche Regelungen
4.1. Lohnsteuer
4.1.1. Pauschalierung beim Minijob
4.1.2. Pauschalierung 5%
4.1.3. Pauschalierung 25%
4.1.4. Individuelle Besteuerung
4.2. Umsatzsteuer bei Gewährung von Unterkunft und Verpflegung
4.3. Aufzeichnungspflichten
5.  Mindestlohn
5.1. Rechtsgrundlagen
5.2. Lohnhöhe und Lohnbestandteile
5.3. Aufzeichnungspflichten
5.4. Kontrolle
6. Arbeitsvertragliche Grundlagen
6.1. Begründung des Arbeitsvertrages
6.2. Inhalt des Arbeitsvertrages
6.3. Beendigung des Arbeitsverhältnisses
6.4. Arbeitsvertrag versus Werkvertrag mit „selbständigen“ Unternehmen
7. Finanzkontrolle Schwarzarbeit

Den Teilnehmern wird eine Tagungsunterlage ausgehändigt.

 

Ort: pentahotel Rostock
Schwaansche Straße 6
18055 Rostock
Karte

Ihre Dozenten: Ulrich Thiemann

Preis p.P.: 115,00 Euro

Die Veranstaltung kann aufgrund der Corona-Pandemie nicht wie geplant als Präsenzveranstaltung stattfinden. Alternativ wurde mit dem Webinar am 29.04.2020 ein Erstzangebot geschaffen.