Kursdetails
Mitarbeiterseminare
Sicherlich haben Sie ein Fachgebiet, einen Bereich, in dem Sie sich besonders gut auskennen, der Ihnen besonders viel Spaß macht. Sie wissen aber auch, dass oft ein Steuerrechtsgebiet in ein anderes greift. Für Ihre berufliche Karriere und für Ihre Mandanten ist es daher entscheidend, dass Sie in Ihrem Fachgebiet wirklich Spezialist sind, dass Sie sich aber auch auf anderen Steuerrechtsgebieten gut auskennen. Mit unseren Fortbildungskursen wird Ihnen beides gelingen. Unsere erfahrenen Dozenten haben Kurse für die verschiedenen Steuerrechtsgebiete konzipiert, durch die wir Sie zum einen in Ihrem Fachgebiet auf den aktuellsten Stand bringen. Zum anderen können Sie in anderen Fachgebieten aktuelles Grundwissen erlangen, um auch andere Steuerrechtsgebiete nicht aus den Augen zu verlieren. Im Fokus steht für uns: Wir bringen Sie anhand vieler praktischer Übungen auf den neuesten Stand der Rechtslage. Wir gehen mit Ihnen in die Tiefe oder geben Ihnen einen kompakten Überblick. Ganz so, wie es Ihren Anforderungen entspricht. Unsere Angebote stehen allen Weiterbildungsinteressierten offen.
Barlohnumwandlungen: Zulässige und nicht zulässige Gehaltsumwandlungen – Kurz, schnell und kompakt
Anmeldeschluss: 21.10.2026 15:00 Uhr
Beschreibung
Barlohnumwandlungen/Gehaltsumwandlungen sind ein beliebtes Modell dafür, um Steuern und ggf. Sozialversicherungsbeiträge zu sparen, wenn das Gehalt herabgesetzt und im Gegenzug z.B. eine ggf. betragsmäßig gleiche steuerfreie Leistung oder Sachzuwendung gewährt wird. Doch Gesetzgeber und Finanzverwaltung spielen häufig nicht mit. Vielfach werden Barlohn-/Gehaltsumwandlungsmodelle nicht akzeptiert, weil etwa eine Leistung nur dann steuerfrei ist oder pauschal besteuert werden kann, wenn sie zusätzlich zum ohnehin arbeitsrechtlich geschuldeten Arbeitslohn also „on top“ gewährt wird.
Das Webinar gibt einen Überblick, welche Gestaltungsvarianten sich anbieten bzw. wann von der Zusätzlichkeit einer Leistung ausgegangen werden kann oder andererseits, wann eine „schädliche“ Gehaltsumwandlung vorliegt.
Anhand konkreter Beispiele werden auch Gestaltungsmodelle aufgezeigt, bei denen eine Barlohnumwandlung ohne weiteres möglich ist und Arbeitgeber bzw. Arbeitnehmer entsprechend Steuern bzw. Sozialversicherungsbeiträge sparen können.
Inhalte:
- Einführung
- Definition zusätzlicher Arbeitgeberleistungen (der Anspruch auf Lohn darf z.B. nicht zugunsten der Leistung herabgesetzt bzw. die Leistung darf nicht auf den Anspruch auf Lohn angerechnet werden)
- Darstellung der vier gesetzlichen Regelungen, mit den die erforderliche Zusätzlichkeit beschrieben wird (die verwendungs- oder zweckgebundene Leistung darf z.B. nicht anstelle einer bereits vereinbarten künftigen Erhöhung des Arbeitslohns gewährt werden)
- Die Steuerbefreiung der Leistung ist ggf. gefährdet, wenn bei Wegfall der Leistung der Arbeitslohn erhöht wird (Problem z.B. im Zusammenhang mit der Steuerfreiheit der Inflationsausgleichsprämie)
- Zusätzlichkeit gegeben auch bei tarifvertraglicher Regelung der Leistung
- Konkrete Beispiele (z.B. Gehaltsumwandlungen im Zusammenhang mit Arbeitgeber-KiTA-Zuschüssen, Erholungsbeihilfen, Zahlung von Verpflegungspauschalen bei Auswärtstätigkeiten, Job-Ticket/Deutschlandticket).
Dozent: Dipl.-Finanzwirt Bernhard Hillmoth
Hinweis: Dieses Seminar findet in Kooperation mit der Steuerberaterakademie Rheinland-Pfalz statt. Die Durchführung obliegt unseren Kolleg:innen in Mainz.
Eine kostenfreie Abmeldung ist bis zu einer Woche (5 Werktage) vor Seminarbeginn möglich. Bei Nichtteilnahme erfolgt keine Erstattung des Seminarpreises. Bei einem mehrteiligen Seminar/Abonnement gilt das Seminar mit der ersten Veranstaltung als besucht. Die Teilnahme ist innerhalb der Kanzlei übertragbar. Das Bildungsinstitut ist berechtigt, das Seminar bei nicht ausreichender Teilnehmerzahl abzusagen. Bitte beachten Sie, dass bei unseren Online-Seminaren pro Buchung ein einmaliger Zugang gilt. Sollten Sie das Online-Seminar auf mehreren Endgeräten empfangen wollen, buchen Sie bitte die entsprechende Anzahl an Plätzen.
Ort:
Ihre Dozenten:


Das nach AZAV und ISO 9001:2015 zertifizierte Bildungsinstitut des steuerberatenden Berufs in Mecklenburg-Vorpommern widmet sich vorrangig der Fortbildung von Angehörigen des steuerberatenden Berufs und bietet dazu Kurse u.a. für (angehende) Steuerberater, Steuerfachwirte, Steuerfachangestellte und Mitarbeiter von Steuerberatungs- und Anwaltskanzleien sowie Unternehmen mit eigener Buchhaltung als "Staatlich anerkannte Einrichtung der Weiterbildung".
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Fragen & Antworten (FAQ)
Hinweis und Dokumente
Förderung und Bildungsurlaub
Bildungsurlaub kann beim Lagus MV beantragt werden:
Landesamt für Gesundheit und Soziales MV
Friedrich-Engels-Str. 47
19061 Schwerin
0385/39910
Eine Förderung nach dem Aufstiegsförderungsgesetz (AFBG) - Meister-Bafög - kann beantragt werden. Informationen u. Beratung erhalten Sie unter der Info-Hotline: 0800 6223634 oder unter www.meister-bafoeg.info. Haben Sie das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet, besteht die Möglichkeit einer Förderung über ein Programm des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Technologie (Info unter: www.sbb-stipendien.de).
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Eine kostenfreie Abmeldung ist bis zu einer Woche (5 Werktage) vor Seminarbeginn möglich. Bei Nichtteilnahme erfolgt keine Erstattung des Seminarpreises. Bei einem mehrteiligen Seminar/Abonnement gilt das Seminar mit der ersten Veranstaltung als besucht. Die Teilnahme ist innerhalb der Kanzlei übertragbar. Das Bildungsinstitut ist berechtigt, das Seminar bei nicht ausreichender Teilnehmerzahl abzusagen. Bitte beachten Sie, dass bei unseren Online-Seminaren pro Buchung ein einmaliger Zugang gilt. Sollten Sie das Online-Seminar auf mehreren Endgeräten empfangen wollen, buchen Sie bitte entsprechend diese Anzahl an Plätzen.
Übernachtungsmöglichkeit unweit des Bildungsinstituts
Rostock bietet als Tourismusregion eine Vielzahl unterschiedlicher Übernachtungsmöglichkeiten für jeden Anspruch. Die Teilnehmer an einem Seminar benötigen allerdings oft nur eine preiswerte Übernachtungsmöglichkeit in der Nähe des Bildungsinstituts. In diesem Fall können wir das Gästehaus Rostock (Lütten-Klein) empfehlen (Warnowallee 23, Tel. 0381 776970, www.gaestehaus-rostock.de)
SEPA-Lastschriftmandat
Die Teilnahmegebühren können Sie auch durch das Bildungsinstitut einziehen lassen.
Bitte erteilen Sie uns dazu ein Lastschriftmandat.
Hier können Sie den Vordruck dafür herunterladen.
