Kursdetails

Mitarbeiterseminare

Sicherlich haben Sie ein Fachgebiet, einen Bereich, in dem Sie sich besonders gut auskennen, der Ihnen besonders viel Spaß macht. Sie wissen aber auch, dass oft ein Steuerrechtsgebiet in ein anderes greift. Für Ihre berufliche Karriere und für Ihre Mandanten ist es daher entscheidend, dass Sie in Ihrem Fachgebiet wirklich Spezialist sind, dass Sie sich aber auch auf anderen Steuerrechtsgebieten gut auskennen. Mit unseren Fortbildungskursen wird Ihnen beides gelingen. Unsere erfahrenen Dozenten haben Kurse für die verschiedenen Steuerrechtsgebiete konzipiert, durch die wir Sie zum einen in Ihrem Fachgebiet auf den aktuellsten Stand bringen. Zum anderen können Sie in anderen Fachgebieten aktuelles Grundwissen erlangen, um auch andere Steuerrechtsgebiete nicht aus den Augen zu verlieren. Im Fokus steht für uns: Wir bringen Sie anhand vieler praktischer Übungen auf den neuesten Stand der Rechtslage. Wir gehen mit Ihnen in die Tiefe oder geben Ihnen einen kompakten Überblick. Ganz so, wie es Ihren Anforderungen entspricht. Unsere Angebote stehen allen Weiterbildungsinteressierten offen.

Kennziffer: 2021-36 SN

Aktuelles zur Lohnsteuer 2021/2022 Schwerin

Kursdauer: 01.12.2021 09:00 Uhr bis 16:30 Uhr
Anmeldeschluss: 30.11.2021 12:00 Uhr

Seminar:  Aktuelles zur Lohnsteuer zum Jahreswechsel 2021/202

Sehr geehrte Damen und Herren,

im Bereich der Lohn- und Gehaltsabrechnung sind aktuelles Wissen und die Umsetzung von neuesten Entwicklungen in der täglichen Praxis unentbehrlich, um im Unternehmen zeitnah und zugleich 
zukunftsorientiert auf Neuregelungen und Änderungen reagieren bzw. Mandanten entsprechend frühzeitig beraten zu können.

Von daher sind insbesondere sowohl die sich zum Jahreswechsel 2021/2022 ergebenden Gesetzesänderungen und Verwaltungsanweisungen als auch die aktuelle Rechtsprechung von besonderer Bedeutung, da diese sowohl von der Lohnabrechnung/ -buchhaltung als auch von Mitarbeiter*innen in Personalbüros und steuerberatenden Berufen in der täglichen Praxis unbedingt zu beachten sind.

Die sich aus Gesetzgebung, Rechtsprechung und Verwaltungsanweisungen ergebenden Änderungen und Neuregelungen werden im Seminar ausführlich dargestellt und anhand zahlreicher Beispiele erläutert. Für die daraus resultierenden aktuellen Zweifelsfragen werden konkrete und praxisgerechte Hinweise gegeben.

Seminarleiter ist Herr Dipl.-Finanzwirt Heinz-Willi Schaffhausen. Herr Schaffhausen ist in der Steuerabteilung des Ministeriums der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen tätig und für den Bereich Lohnsteuer und Teilbereiche der Einkommensteuer zuständig. Herr Schaffhausen verfügt nicht nur über langjährige Berufs- und Weiterbildungserfahrungen im Bereich des Lohnsteuerrechts, sondern ist zudem Autor verschiedener lohnsteuerlicher Kommentierungen und weiß, worauf es in der Praxis ankommt.

Themenübersicht:

1. Aktuelle Gesetzesänderungen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer
- Anhebung der 44 €-Sachbezugsfreigrenze ab 2022
- Erhöhter Entlastungsbetrag für Alleinerziehende auch ab 2022ff. und Steuerklasse II
- Verlängerung der Zahlungsfrist für die steuerfreie Corona-Sonderprämie bis in 2022 hinein
- Fondsstandortgesetz: neue Sondervorschrift (§ 19a EStG) für die Gewährung sog. Startup-Beteiligungen an Mitarbeiter, u. a. Einführung einer nachgelagerten Besteuerung, Vervierfachung des Steuerfreibetrags für die unentgeltliche/ verbilligte Überlassung von bestimmten Vermögensbeteiligungen an Arbeitnehmer, neues Anwendungsschreiben dazu
- Verlängerung der Senkung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes (7 %) für Speisen in der Gastronomie bis Ende 2022 und Folgen für die Abgabe von Mahlzeiten an Mitarbeiter
- Kinderbonus in 2021 und Folgen für die Günstigerprüfung im Familienleistungsausgleich
- Änderungen bei der Übertragung der Freibeträge für Kinder auf den anderen Elternteil, Folgen auf die „Kinderfreibetrags-zähler“ beim Lohnsteuerabzug?
- „Homeoffice-Pauschale auch ab 2022?
- Verlängerung des Lohnsteuereinbehalts für Reeder
- Gesetz zur Modernisierung des Körperschaftssteuerrechts: ab 2022 haben Personengesellschaften die Möglichkeit einer Option zur Körperschaftsteuer, Folge: Gesellschafter = Arbeitnehmer (= Einnahmen sind Arbeitslohn) und optierende
  Gesellschaft = Arbeitgeber

2. Lohnsteuertarif 2022/ Besteuerungsgrenzen/ Steuerentlastungen 2022
„Mehr „Netto vom Brutto“ durch Senkung der Grenzsteuersätze, Anhebung des Grundfreibetrags/ Abbau der kalten Progressi-on/ Höhe der Freibeträge für Kinder/ „Start“ der Lohnbesteuerung in den Steuerklassen (= „lohnsteuerfreie Zone“)

3. Aktuelles „rund um den Firmenwagen“
u. a. keine Fahrten zur Arbeit für einen vollen Monat/ Fahrten bei Home-Office, Zuzahlungen des Mitarbeiters zu den Anschaf-fungskosten des Firmenwagens/ einer Sonderausstattung/ Leasingsonderzahlungen bei Einmalzahlungen, 1 %-Regelung bei weiterem privatem Fahrzeug? Fahrten zur Arbeit: Einzelfahrten und 0,002 %-Regelung, Firmenwagen bei Reisekostengrundsät-zen und doppelter Haushaltsführung, Fahrten zum „Arbeitgeber-Sammelpunkt“ (Außendienstler/ Monteure)

4. Neues zu den lohnsteuerlichen Reisekosten/ zur doppelten Haushaltsführung
Aktuelle Urteile zum Vorliegen einer ersten Tätigkeitsstätte und Folgen für Reisekosten und Firmenwagen, Fahrtkosten: keine Pauschale (0,30 €/ Km) bei Nutzung öffentl. Verkehrsmittel, Verpflegungspauschalen: bei Verzicht auf Mahlzeiteneinnahme, „trinken statt essen“, Auslandspauschalen ab 2022, doppelte Haushaltsführung: Unterkunftskosten und Home-Office-Pauschale

5. Abgrenzung zwischen Barlohn und Sachlohn
Aktuelles Anwendungsschreiben zur Abgrenzungsproblematik: Anwendungszeitpunkt der „verbösernden“ Rechtslage ab 2022, wann sind Gutscheine/ Geldkarten/ Prepaidkarten/ Tankkarten/ Online-Händler-Karten noch ein Sachbezug = Anwendung der 50 €-Sachbezugsfreigrenze?, Zuflusszeitpunkt des Vorteils aus Gutscheinen/ Guthabenkarten, zweckgebundene Geldleistun-gen/ (nachträglicher) Kostenersatz, Restaurantschecks, Versicherungsschutz, Anwendungsfälle

6. Überblick über lohnsteuerliche „Corona-Hilfen“
„Corona-Bonus“ des Arbeitgebers (steuerfreie Beihilfen bis 1.500 €): Verlängerung der Zahlungsmöglichkeit, mehrere Beschäfti-gungsverhältnisse, Mini-Jobs, Betriebsübergang, Gehaltsumwandlung, Vollzeit/ Teilzeit; Gestellung/ Anschaffung von Atem-schutzmasken, Corona-Tests durch den Arbeitgeber, Entschädigungsanspruch nach dem Infektionsschutzgesetz bei nachträg-licher Erstattung der Behörde in 2022 (Lohnabrechnung und Lohnsteuerbescheinigung), Corona-Impfung für Angehörige

7. Zweifelsfragen zur Betriebsveranstaltung
u. a. aktuelle Rechtsprechung zur Überprüfung des Freibetrags von 110 €: Verteilung der Gesamtkosten auf die Teilnehmerzahl, Ermittlung der Gesamtkosten: u. a. Einbeziehung der Kosten für den äußeren Rahmen, Teilnahme zur Erfüllung beruflicher Aufgaben, Pauschalierung: Unterschiedliche Pauschalierungsarten bei Teilnahme von Kunden und Geschäftspartnern

8. Leitfaden Gesundheitsförderung
Aktuelles Anwendungsschreiben zur steuerlichen Behandlung von Arbeitgeberleistungen zur Gesundheitsförderung: Leistungen im eigenbetrieblichen Interesse (= kein Lohn), Steuerfreiheit der Leistung bis zum Höchstbetrag von 600 €, steuerpflichtige Leis-tungen, Beispielsfälle

9. Entfernungspauschale
überarbeitetes Anwendungsschreiben zur Entfernungspauschale und Folgen für die Pauschalierung mit 15 %

10. Steuerbefreiung und Pauschalierung (15 %) von Fahrtkostenzuschüssen für die Fahrt zur Arbeit
Fahrten mit dem eigenen Pkw, mit dem Firmenwagen (Pauschalierung des Sachbezugs), Anwendung der „15-Tage-Vereinfachungsregelung“ und evtl. Nachversteuerung in der Einkommensteuerveranlagung, Folgen der „neuen“ Entfernungs-pauschale ab 2021, Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel = ÖPNV (Steuerfreiheit und Option zur Steuerpflicht mit Pauschalierung 25 %), Nutzung von ÖPNV und E-Scooter, Belegnachweis für die Steuerfreiheit von Fahrtkostenzuschüssen im ÖPNV

11. Sonstige Pauschalierungsmöglichkeiten von Zuschüssen mit 25 %
Verpflegungszuschüsse, Internetzuschüsse, Erholungsbeihilfen, Mahlzeitenzuschüsse, Zuschüsse zur Anschaffung von Lade-vorrichtungen

12. Elektromobilität
überarbeitetes Anwendungsschreiben zur Überlassung von Elektro- und Hybridelektrofahrzeugen als Firmenwagen, höhere Anforderungen zur Anwendung der „Viertelregelung“ für ab 2022 angeschaffte/ geleaste Elektrofahrzeuge, Einzelnachweis von Stromkosten bei Elektro-Firmenwagen, Pauschalierung bei verbilligtem Erwerb gebrauchter E-Bikes nach Ablauf der Leasing-zeit, Überlassung von E-Scootern/ E-Tretrollern, Bike-Überlassung an Angehörige, Gehaltsumwandlung bei „kleinen“ E-Bikes

13. Sachbezüge und 50 € - (bzw. bisher 44 €) Sachbezugsfreigrenze
Anhebung der Freigrenze ab 2022, Anwendung der 50 €-Grenze bei Firmenfitnessmitgliedschaften und neues Anwendungs-schreiben zur Ermittlung des monatlichen Vorteils, Gebühren für Guthabenkarten, Fracht-, Liefer- und Versandkosten bei Onli-ne-Bestellung eines Sachgeschenks, Kombination der Grenze mit Aufmerksamkeiten und steuerfreien/ pauschal versteuerten Sachbezügen
neue Sachbezugswerte ab 2021, Bewertungsabschlag (1/3) bei Ermittlung des Mietvorteils: auch bei Wohnungsüberlassung von einem verbundenen Unternehmen, Vorsicht bei der Rabattfreibetragsregelung

14. Rabattfreibetrag (1.080 €) bei Belegschaftsrabatten
u. a. Anwendung auch bei „Hilfs- und Nebengeschäften“, Berücksichtigung üblicher Kundenrabatte, „günstigerer“ Wechsel der Bewertungsmethode

15. Pauschalierung von Sachzuwendungen mit 30 % (§ 37b EStG)
z. B. im „Zusammenspiel“ mit der 50 €-Sachbezugsfreigrenze, Mitarbeitertickets für Fachmessen oder Ausstellungen, Bemes-sungsgrundlage: Kosten für Eventmanager/ Eventagentur/ Location/ den „äußeren Rahmen“, Konzernmitarbeiter und Mitarbeiter von verbundenen Unternehmen

16. Überlassung/ Übereignung von PCs, Laptops, Smartphones, Tablets etc.
z. B. Steuerbefreiung, Kostenübernahme, Pauschalierung, Home-Use-Programme

17. (steuerfreier) Arbeitslohn
z. B. Umzugskosten: neue Beträge zum 01.04.2021 und 01.04.2022, steuerfreie Arbeitgeber-Beihilfen und Belegschaftsspenden wegen der Hochwasserschäden im Juli 2021, steuerfreie Kita-Zuschüsse des Arbeitgebers, Beiträge zu einer Berufshaftpflicht-versicherung von Anwälten, Übernahme von Verwarnungsgeldern, Gründungszuschuss/ Gründerprämie, Aufwandsentschädi-gung aus öffentl. Kassen: Anhebung des steuerfreien Mindestbetrags

18. Besondere Bewirtungsanlässe von Mitarbeitern
z. B. Getränke und Genussmittel im Betrieb, Geschäftsessen, Arbeitsessen, Belohnungsessen, Bewirtung bei Diensteinführung, rundem Geburtstag, Verabschiedung, Dienstjubiläum etc.

19. Zweifelsfragen/ Besonderheiten zur betrieblichen Altersversorgung
z. B. punktuell überarbeitetes Anwendungsschreiben zur betrieblichen Altersversorgung, Übertragung von Versorgungszusagen auf einen Pensionsfonds

20. ELStAM-Verfahren/ Steuerklassenwahl bei Ehegatten für das Jahr 2022
z. B. erweiterte Auskunft über den Arbeitgeberabruf, Einführung eines teilweise elektronischen Lohnsteuer-Ermäßigungsverfahrens für das Jahr 2022

21. Werbungskosten
z. B. neue Digital-AfA: 1jährige Nutzungsdauer für Computer-Hardware und –software, häusliches Arbeitszimmer, Home-Office-Pauschale, Lehrkraft und Schulhund

22. Sonstiges
u. a. Lohnsteuerbescheinigung 2022, Mindestinhalte einer Bewirtungsrechnung, BFH-Urteile zur Doppelbesteuerung von Ren-ten, Beurteilung von Ehegattenarbeitsverhältnissen

Änderungen aus aktuellem Anlass bleiben vorbehalten!

Ort: Courtyard by Marriott Schwerin
Zum Schulacker 1
19061 Schwerin
Karte

Ihre Dozenten: Heinz-Willi Schaffhausen

Preis p.P.: 215,00 €

Das Seminar wird als 2G+-Veranstaltung durchgeführt, d.h. vor Seminarbeginn ist ein Nachweis, ob Sie geimpft oder genesen und ein aktueller Schnelltest vorzulegen. Für Teilnehmer, die keine Gelegenheit dazu haben, stellen wir einen Schnelltest vor Ort zur Verfügung. 

Während des Seminars gilt eine generelle Maskenpflicht.