Kursdetails

Mitarbeiterseminare

Sicherlich haben Sie ein Fachgebiet, einen Bereich, in dem Sie sich besonders gut auskennen, der Ihnen besonders viel Spaß macht. Sie wissen aber auch, dass oft ein Steuerrechtsgebiet in ein anderes greift. Für Ihre berufliche Karriere und für Ihre Mandanten ist es daher entscheidend, dass Sie in Ihrem Fachgebiet wirklich Spezialist sind, dass Sie sich aber auch auf anderen Steuerrechtsgebieten gut auskennen. Mit unseren Fortbildungskursen wird Ihnen beides gelingen. Unsere erfahrenen Dozenten haben Kurse für die verschiedenen Steuerrechtsgebiete konzipiert, durch die wir Sie zum einen in Ihrem Fachgebiet auf den aktuellsten Stand bringen. Zum anderen können Sie in anderen Fachgebieten aktuelles Grundwissen erlangen, um auch andere Steuerrechtsgebiete nicht aus den Augen zu verlieren. Im Fokus steht für uns: Wir bringen Sie anhand vieler praktischer Übungen auf den neuesten Stand der Rechtslage. Wir gehen mit Ihnen in die Tiefe oder geben Ihnen einen kompakten Überblick. Ganz so, wie es Ihren Anforderungen entspricht. Unsere Angebote stehen allen Weiterbildungsinteressierten offen.

Kennziffer: 2020-26 SN

Sachzuwendungen an Arbeitnehmer aus lohn – und umsatzsteuerlicher Sicht (Schwerin) VERSCHOBEN

Kursdauer: 23.04.2020 09:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Anmeldeschluss: 06.04.2020 16:00 Uhr

Sachzuwendungen spielen in Unternehmen eine wichtige Rolle, um Arbeitnehmern neben dem Barlohn weitere Anreize zu ermöglichen. Um aber die besonderen Bewertungs- und Pauschalierungsmöglichkeiten nutzen zu können und so bei Gewährung von Sachbezügen die Steuer- und damit die Abgabenlast zu senken, ist genaue Kenntnis der Rechtslage notwendig.


Im Seminar Sachzuwendungen an Arbeitnehmer aus lohn- und umsatzsteuerlicher Sicht werden Lohn- und Gehaltsabrechner, Mitarbeiter in Personalbüros und Angehörige der steuerberatenden Berufe detailliert über die Anwendungsmöglichkeiten im Bereich Sachbezugsgewährung an Arbeitnehmer informiert und gewinnen so Sicherheit bei der Umsetzung im Unternehmen bzw. bei der Beratung der Mandanten.

Unter Beachtung aktueller Gesetzgebung, Rechtsprechung und neuester Verwaltungsanweisungen erhalten die Teilnehmer aktuelle Informationen u.a. zur neuen Steuerbefreiungsvorschrift für die Job-Ticket-/Fahrkartenüberlassung für öffentl. Verkehrsmitteln und entsprechender Zuschüsse, Firmenwagengestellung und der neuen Förderung von Elektro- und Hybridelektrofahrzeugen als Firmenwagen, neuen Förderung der E-Bike-Überlassung, 44 €-Sachbezugsfreigrenze, Betriebsveranstaltungen und sonstigen „Arbeitgeber-Veranstaltungen“, Aufmerksamkeiten, Gutscheinen, Prepaidkarten, Pauschalierungen u.a. nach § 37b ESTG (mit 30 %) bei Sachzuwendungen, Arbeitnehmerbewirtung, Gesundheitsförderung, Arbeitgeberdarlehen, Arbeits- und Berufskleidung, Telekommunikation, Bahncard-Überlassung, Belegschaftsrabatten, Gehaltsumwandlung sowie Sonderfällen zum Vorliegen von Arbeitslohn.

In zahlreichen Praxisbeispielen werden nicht nur die unterschiedlichen Anwendungsbereiche aufgezeigt, sondern auch wichtige Tipps für denkbare Gestaltungs- und Handlungsmöglichkeiten gegeben und dabei sowohl auf lohnsteuerliche Aspekte als auch ergänzend auf die jeweiligen umsatzsteuerlichen Besonderheiten eingegangen.

Seminarleiter ist Herr Diplom-Finanzwirt Heinz-Willi Schaffhausen. Herr Schaffhausen ist in der Steuerabteilung des Ministeriums der Finanzen NRW für den Bereich Lohnsteuer sowie Teilbereiche der Einkommensteuer zuständig und verfügt über langjährige Berufs- und Seminarerfahrungen.

Seminarinhalte:

1. Rabattfreibetrag i. H. v. 1.080 € bei Belegschaftsrabatten an Arbeitnehmer

  • z. B. Haupt- und Nebengeschäfte, Kundenrabatte, günstige Wahlrechte, Konzernklausel

2. Ermittlung des zu versteuernden Sachbezugs

  • günstige Internetangebote, Bewertungsabschlag 4 %

3. 44 €-Sachbezugsfreigrenze

  • u. a. aktuelle Modelle zur Ausnutzung der mtl. Steuer- und SV-Freigrenze, Abgrenzung zwischen Barlohn und Sachlohn unter Berücksichtigung der neuen Rechtslage ab 2020 und der aktuellen Verwaltungsanweisung dazu, Folgen für Gutscheine/Guthabenkarten; Kombination mit Aufmerksamkeiten und steuerfreien/pauschal versteuerten Bezügen, Prepaidkarten und Gebührenübernahme, Versand- und Verpackungskosten, Beiträge in eine Zusatzkrankenversicherung, Mitgliedsbeitrag für Sportverein und Fitnessstudio, Firmenfitnessmitgliedschaften

4. Aufmerksamkeiten (bis 60 €) bei besonderen persönlichen Ereignissen des Arbeitnehmers, sonstige Sachgeschenke

  • u. a. begünstigte persönliche Ereignisse (Geburtstag etc.), umsatzsteuerliche Besonderheiten

5. Steuerbefreiung für die Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln für Fahrten zur Arbeit und Privatfahrten und entsprechender Zuschüsse

  • Gesetzesänderung ab 2019: aktuelles Anwendungsschreiben der Finanzverwaltung zu Einzelfragen (z. B. Job-Ticket-/Fahrkartenüberlassung für Fahrten zur Arbeit, Privatfahrten, Zuschüsse des Arbeitgebers, neue Pauschalierungsmöglichkeit, Aufzeichnungs- und Nachweispflichten, Nutzung auch auf Dienstreisen und privat

6. Firmenwagengestellung

  • z. B. Bereitschaftsdienst, Seminarbesuch, Fahrzeugpool, Nutzungsverbot und Nutzungsverzicht, Fahrzeugwechsel, „Park and Ride-Fälle“, Wahlrechte zur Vorteilsermittlung für Fahrten Wohnung-Tätigkeitsstätte, Firmenwagengestellung auf Dienstreisen, Fahrten zum „Arbeitgeber-Sammelpunkt“, Nutzungsentgelte, mehrere Fahrzeuge: „Junggesellenklausel“, doppelte Haushaltsführung, Sonderausstattung, abweichende umsatzsteuerliche Besonderheiten; Werbung auf Arbeitnehmer-Fahrzeugen, BLP im Zeitpunkt der Erstzulassung

7. Elektro- und Hybridelektrofahrzeuge

  • weitere Gesetzesänderung ab 2020: deutliche Verbesserung der Förderung von ab 2019 angeschafften/geleasten Elektro- und Hybridelektrofahrzeugen („Halbierungsregelung“) als Firmenwagen und Folgen für den lohn- und umsatzsteuerlichen Sachbezug, neue Förderung reiner E-Fahrzeuge ab 2020, „Viertelregelung“, aktuelles Anwendungsschreiben der Finanzverwaltung dazu, Auslagenersatz/Sachbezugsminderung bei Strombetankung zu Hause, Steuerbefreiung (z. B. für Strombetankung von Arbeitnehmer-Fahrzeugen im Betrieb) und Pauschalierungsmöglichkeit (z. B. bei Ladestation-Schenkung), Verlängerung der Förderungen bis 2030

8. Elektro-Bikes

  • Gesetzesänderung: Halbierung des Bruttolistenpreises bei „großen“ Elektro-Bikes, „Viertelregelung“ ab 2020, Steuerbefreiung für Pedelecs und „normale“ Fahrräder, Verlängerung der Förderung bis 2030, Erwerb des gebrauchten Bikes nach Ablauf der Leasinglaufzeit/Schenkung neuer Bikes und neue Pauschalierungsmöglichkeit ab 2020, verbesserte Förderung bei Gehaltsumwandlung ab 2020, E-Scooter, Aufladen des eigenen Bikes beim Arbeitgeber, Überlassung mehrerer Bikes an Mitarbeiter (Angehörige), umsatzsteuerliche Behandlung

9. Benzin-/Geschenk-/Warengutscheine/Guthaben- und Prepaidkarten

  • u. a. wann liegt Bar- und wann Sachlohn vor? Gesetzeslage ab 2020 und Folgen dieser Abgrenzung unter Berücksichtigung des neuen BMF-Schreibens dazu, „Ausschöpfen“ der 44 €-Grenze, „Prepaid(-Kredit)karten-Modelle, Neuregelung zum Zeitpunkt des Vorsteuerabzugs (Einzweck- und Mehrzweckgutscheine)

10. Gesundheitsförderung (500 € steuer- und sv-frei)

  • Zertifizierung für individuelle gesundheitsfördernde Maßnahmen, Vorsorgeuntersuchungen/-kuren, neuer Leitfaden zur Gesundheitsförderung als Hilfsmittel für die Praxis, Mitgliedsbeiträge, Zuschüsse

11. Betriebsveranstaltungen

  • u. a. Gesamtkosten, „Kopfpauschalen“, Freibetrag von 110 €, Geschenke (u. a. neue „60 €- Sonderregelung“), Selbstorganisation der Anreise, offenstehen „für alle“, Ermittlung der Kosten je Teilnehmer, Angehörige/Begleitpersonen, betriebsfremde Personen, Tombola, Jubilarfeiern, Abgrenzung zur „Kundenbetreuung“, „gemischte“ Veranstaltung, Pauschalierung (auch bei „Fremd-Arbeitnehmern“), Umsatzsteuer/Vorsteuerabzug

12. „Besondere“ Arbeitgeber-Veranstaltungen

  • 110 €-Freigrenze bei Diensteinführung, Amts- und Funktionswechsel, Verabschiedung, Arbeitnehmerjubiläum, rundem Arbeitnehmergeburtstag, „Einzelveranstaltungen“, Umsatzsteuerpflicht bei Jubiläumsfeier

13. Arbeitnehmerbewirtung

  • z. B. neues Anwendungsschreiben zur Gewährung von Mahlzeitenzuschüssen (= „essen wo man will“), Dienstreise, Geschäftsessen, Arbeitsessen, Kundenbewirtung, Belohnungsessen, Arbeitnehmerjubiläum, Geburtstagsfeier, Verabschiedung, Einführung, Beförderung, Getränke und Genussmittel im Betrieb unter Berücksichtigung der neuen begünstigenden Rechtsprechung, freie Kost und Logie bei 24Stunden-Pflegekräften

14. Sachbezugswerte 2020

  • z. B. bei (Kantinen-)Mahlzeiten, Restaurantschecks, Gehaltsumwandlung, Pauschalierung; Unterkünfte

15. Arbeitgeberdarlehen

  • Vorteilsermittlung anhand des marktüblichen Zinssatzes, Wahlrechte, „2.600 €-Nichtaufgriffsgrenze“, Ausschöpfung der 44 €-Grenze, Reisekosten- und Gehaltsvorschuss


16. Pauschalierungsmöglichkeiten nach § 37b EStG (30 %)

  • Pauschalierung der Einkommensteuer/Lohnsteuer bei Sachzuwendungen an Arbeitnehmer und Dritte (z. B. Geschäftsfreunde, Kunden): z. B. Aufmerksamkeiten und Prämienprogramme, Besonderheiten bei Außenprüfungen, Incentive-Reisen und -Maßnahmen, Bewirtung (was gehört dazu?), Geschäftsessen, VIP-Logen, Dauerkarten, „Füllkarten“, Gutscheine, Prepaidkarten(gebühren), Sachzuwendungen an eigene Arbeitnehmer im „Arbeitgeberinteresse“, Wahlrecht bei der 44 €-Grenze, Sachzuwendungen an Privatkunden, „10 €-Nichtaufgriffsgrenze“, Bonusprogramme, Verlosungen, Geschenke von Kunden, gebrauchte „große“ E-Bikes nach der Leasinglaufzeit

17. Weitere spezielle Pauschalierungsmöglichkeiten

  • z. B. neu ab 2020: Pauschalierung von steuerfreien Leistungen für die Fahrt zur Arbeit mit öffentl. Verkehrsmitteln (25 %), Pauschalierung bei Übereignung gebrauchter/neuer „kleiner“ E-Bikes (25 %); Verpflegungszuschüsse, Mahlzeitengestellung auf Dienstreisen, Erholungsbeihilfen, Firmenwagen/Fahrtkostenzuschüsse für Fahrten Wohnung – erste Tätigkeitsstätte, Restaurantschecks/Mahlzeitenzuschüsse/Kantinenmahlzeiten

18. Gehaltsumwandlung zugunsten von steuerfrei oder pauschal versteuerten Sachzuwendungen

  • „Was geht“ und wo ist Vorsicht geboten? Neue Rechtsprechung zur Gehaltsumwandlung (Zusätzlichkeitserfordernis) und Reaktion der Finanzverwaltung darauf (neues Anwendungsschreiben)

 


19. Arbeits- und Berufskleidung

  • i. d. R. eigenbetriebliches Interesse = kein Arbeitslohn, „Business“-Kleidung, „Barablösung“ und „Wäschegeld“, umsatzsteuerliche Besonderheiten

 


20. Überlassung von Wohnraum an Mitarbeiter

  • Vorteilsermittlung, Wohnungsüberlassung und neuer Bewertungsabschlag ab 2020


21. Telekommunikation

  • z. B. PC- und Telefonüberlassung – insbes. Handy/Smartphone – evtl. steuer- und sv-frei inkl. Kostenübernahme, pauschaler Auslagenersatz, geleaste Geräte; Pauschalierung von „Internetzuschüssen“, Pauschalierungsmöglichkeit bei Übereignung von Datenverarbeitungsgeräten an Mitarbeiter (z. B. Tablet, Smartphone)

22. Sonderfälle Arbeitslohn

  • u. a. (pauschaler) Auslagenersatz, Fortbildungsleistungen/Studiengebühren (Vorsicht bei erfolgsabhängiger Übernahme!), neue Steuerbefreiung dazu rückwirkend ab 2019, Zuwendungen im Eigeninteresse des Arbeitgebers (= kein Lohn: z. B. Aufmerksamkeiten, Parkplatzgestellung, Vorsorgeuntersuchung, Betriebssport, Getränke- und Genussmittel, Einkaufs-App, Deutschkurse, Führungszeugnisse etc.), Home-Office-Anmietung

 


23. Kindergartenzuschüsse/Kinderbetreuung/Fürsorgeleistungen

  • z. B. steuerfreie Übernahme von Kosten für die Beratung/Vermittlung/Betreuung im Zusammenhang mit der Betreuung von Kindern/pflegebedürftigen Angehörigen; „Kita-Gebühren“, Ferienbetreuung im Betrieb


Änderungen aus aktuellem Anlass bleiben vorbehalten

Bitte beachten Sie aufgrund der Fülle an Inhalten die verlängerte Semiardauer!

Neu 09:00 Uhr - 17:00 Uhr

Ort:

Ihre Dozenten: Heinz-Willi Schaffhausen

Preis p.P.: 195,00

Das Seminar muss leider aufgrund der Corona-Pandemie und den damit einhergehenden Kontaktbeschränken verschoben werden. Einen Ersatztermin gibt es leider derzeit noch nicht, wir informieren Sie sobald der Termin steht.