Kursdetails

Mitarbeiterseminare

Sicherlich haben Sie ein Fachgebiet, einen Bereich, in dem Sie sich besonders gut auskennen, der Ihnen besonders viel Spaß macht. Sie wissen aber auch, dass oft ein Steuerrechtsgebiet in ein anderes greift. Für Ihre berufliche Karriere und für Ihre Mandanten ist es daher entscheidend, dass Sie in Ihrem Fachgebiet wirklich Spezialist sind, dass Sie sich aber auch auf anderen Steuerrechtsgebieten gut auskennen. Mit unseren Fortbildungskursen wird Ihnen beides gelingen. Unsere erfahrenen Dozenten haben Kurse für die verschiedenen Steuerrechtsgebiete konzipiert, durch die wir Sie zum einen in Ihrem Fachgebiet auf den aktuellsten Stand bringen. Zum anderen können Sie in anderen Fachgebieten aktuelles Grundwissen erlangen, um auch andere Steuerrechtsgebiete nicht aus den Augen zu verlieren. Im Fokus steht für uns: Wir bringen Sie anhand vieler praktischer Übungen auf den neuesten Stand der Rechtslage. Wir gehen mit Ihnen in die Tiefe oder geben Ihnen einen kompakten Überblick. Ganz so, wie es Ihren Anforderungen entspricht. Unsere Angebote stehen allen Weiterbildungsinteressierten offen.

Kennziffer: 2019-19

Grundlagen der Einnahme-Überschussrechnung

Kursdauer: 19.03.2019 10:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Anmeldeschluss: 18.03.2019 13:00 Uhr

Das Seminar richtet sich an Mitarbeiter, die mit der Erstellung von Einnahmen-Überschuss-Rechnungen befasst sind. Es handelt sich um ein Grundlagenseminar, das sich an Einsteiger, Wiedereinsteiger, Auszubildende u. a. richtet.

Es werden neben den ertragsteuerlichen auch die umsatzsteuerlichen Probleme dargestellt.

Daneben können auch Fragen der TeilnehmerInnen erörtert werden.

Grundlagen der Gewinnermittlung nach § 4 III EStG (Einnahmen-Überschussrechnung) mit Hinweisen auf aktuelle Rechtsprechung und Verwaltungsanweisungen, u. a.:

- Berechtigter Personenkreis
  Erweiterter Anwendungsbereich durch das Bilanzmodernisierungsgesetz
  auch bei Einzelkaufleuten

- Abgrenzung Betriebsvermögen/Privatvermögen beim § 4 III-Rechner

- Das Zu- und Abflussprinzip des § 11 EStG
•    Durchbrechungen
•    regelmäßig wiederkehrende Einnahmen und Ausgaben
•    Umsatzsteuer als wiederkehrende Einnahme/ Ausgabe
•    durchlaufende Posten
•    Abschreibungen

- Behandlung von Entnahmen/Einlagen
- Behandlung der Umsatzsteuer

- Behandlung nichtabziehbarer Betriebsausgaben
• beschränkter Schuldzinsenabzug, § 4 IVa EStG
• sonstige nichtabziehbare Betriebsausgaben, § 4 V EStG

- Verlust von Vermögen (z.B. durch Verderb, Zerstörung, Diebstahl)
- Forderungsverzicht
- Wegfall von Verbindlichkeiten
- Aufnahme von Darlehen
- Eigenverbrauchstatbestände (insbesondere Pkw-Nutzung)
- Berücksichtigung von Investitionsabzugsbeträgen und
  Sonderabschreibung (§ 7g EStG)
- Darstellung der Geschäftsvorfälle anhand eines Beispielfalls

Besondere Geschäftsvorfälle
- Anschaffung/Veräußerung von Betriebsvermögen gegen
  Ratenzahlung/Renten
- Wechsel der Gewinnermittlungsart/Übergang zur Bilanzierung und
  umgekehrt
- Betriebsveräußerung/-aufgabe

Die Teilnehmer erhalten eine umfangreiche Tagungsunterlage.

Änderungen aus aktuellem Anlass bleiben vorbehalten.

Eine kostenfreie Abmeldung ist bis eine Woche (5 Werktage) vor Seminarbeginn möglich. Bei Nichtteilnahme werden 50% der Teilnahmegebühr erhoben, es sei denn, es wird ein Ersatzteilnehmer gemeldet. Das Bildungsinstitut ist berechtigt, das Seminar bei nicht ausreichender Teilnehmerzahl abzusagen.

Ort: TRIHOTEL Am Schweizer Wald Rostock
Tessiner Str. 103
18055 Rostock
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Ihre Dozenten: Markus Perschon

Preis p.P.: 195,00 €