Kursdetails

Mitarbeiterseminare

Sicherlich haben Sie ein Fachgebiet, einen Bereich, in dem Sie sich besonders gut auskennen, der Ihnen besonders viel Spaß macht. Sie wissen aber auch, dass oft ein Steuerrechtsgebiet in ein anderes greift. Für Ihre berufliche Karriere und für Ihre Mandanten ist es daher entscheidend, dass Sie in Ihrem Fachgebiet wirklich Spezialist sind, dass Sie sich aber auch auf anderen Steuerrechtsgebieten gut auskennen. Mit unseren Fortbildungskursen wird Ihnen beides gelingen. Unsere erfahrenen Dozenten haben Kurse für die verschiedenen Steuerrechtsgebiete konzipiert, durch die wir Sie zum einen in Ihrem Fachgebiet auf den aktuellsten Stand bringen. Zum anderen können Sie in anderen Fachgebieten aktuelles Grundwissen erlangen, um auch andere Steuerrechtsgebiete nicht aus den Augen zu verlieren. Im Fokus steht für uns: Wir bringen Sie anhand vieler praktischer Übungen auf den neuesten Stand der Rechtslage. Wir gehen mit Ihnen in die Tiefe oder geben Ihnen einen kompakten Überblick. Ganz so, wie es Ihren Anforderungen entspricht. Unsere Angebote stehen allen Weiterbildungsinteressierten offen.

Kennziffer: 2020-25

N E U E R T E R M I N! Geringfügig entlohnte und kurzfristig Beschäftigte (Minijobs)

Kursdauer: 19.06.2020 08:30 Uhr bis 15:45 Uhr
Anmeldeschluss: 18.06.2020 12:00 Uhr

Geringfügig entlohnte oder kurzfristig beschäftigte Arbeitnehmer sind in fast jedem
Unternehmen beschäftigt. Dabei sind Fehler bei der versicherungs- und steuerrechtlichen
Beurteilung oder fehlende Aufzeichnungen zu vermeiden, da diese erheblichen Beitragsund
Steuernachforderungen für Ihre Mandanten teuer werden können. In diesem
praxisbezogenen Seminar erfahren Sie, wie Sie derartige Beschäftigungssachverhalte in
der Abrechnung sicher und korrekt einordnen und ihre Mandanten richtig beraten
können.

Geringfügig entlohnte Beschäftigungen
- Geringfügigkeitsrichtlinie vom 21.11.2018
- Beurteilung des regelmäßigen Arbeitsentgelts (schwankende Arbeitsentgelte und Einmalzahlungen)
- Arbeitszeitschwankungen bei verstetigtem Arbeitsentgelt
- Berücksichtigung von steuerfreiem Arbeitslohn
- Steuerfreiheit/Pauschalversteuerung von Zulagen
- Hauptbeschäftigung und geringfügige Beschäftigungen
- Addition mehrerer geringfügigen Beschäftigungen
- Unvorhersehbares Überschreiten der Entgeltgrenze
- Pauschalbeiträge in der Sozialversicherung
- Rentenversicherungspflicht mit Befreiungsoption (Option-out-Modell)
- Mindestbeitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung
- Beiträge und Leistungen aus den Umlagekassen U1 und U2
- Zahlung der Pauschalabgaben an die Minijobzentrale
- Versteuerung von geringfügigen Beschäftigungen
- Aufzeichnungspflichten nach der Beitragsverfahrensverordnung und dem Mindestlohngesetz

Kurzfristige Beschäftigungen
- Dauerbeschäftigung oder gelegentliche Beschäftigung
- Geringfügig entlohnte und kurzfristige Beschäftigung
- Zeitgrenzen bei kurzfristig Beschäftigten
- Berufsmäßigkeit prüfen auf Grundlage der Geringfügigkeitsrichtlinie vom 21.11.2018
- Versteuerung einer kurzfristigen Beschäftigung

Eine kostenfreie Abmeldung ist bis eine Woche (5 Werktage) vor Seminarbeginn möglich. Bei Nichtteilnahme werden 50% der Teilnahmegebühr erhoben, es sei denn, es wird ein Ersatzteilnehmer gemeldet. Das Bildungsinstitut ist berechtigt, das Seminar bei nicht ausreichender Teilnehmerzahl abzusagen.

Ort: Technologiezentrum Warnemünde e.V. (TZW)
Friedrich-Barnewitz-Straße 5
18119 Rostock
Karte

Ihre Dozenten: Markus Stier

Preis p.P.: 195,00 Euro

Bitte beachten Sie die abweichenden Veranstaltungszeiten und den Wechsel des Seminarraums im Technologiepark!

Zeit: 08:30 - 15:45 Uhr
Haus 7
Raum Rügen

Technologiepark Warnemünde
Friedrich-Barnewitz-Straße 5
18119 Rostock Warnemünde